Novellierung der Ausgleichsmittel für den Ausbildungsverkehrs durch niedersächsischen Landtag beschlossen

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Der niedersächsische Landtag hat am 26.10.2016 die Novellierung des NNVG mit der (politisch) umstrittenen Regelung zur Kommunalisierung der ehemaligen Mittel im Ausbildungsverkehr (sog. 45a-Mittel) beschlossen.

 

Damit besteht zum 1. Januar 2017 eine landesrechtliche Grundlage für die rabattierte Beförderung von Auszubildenden und die Gewährung von Ausgleichsmitteln durch die Aufgabenträger. Die Aufgabenträger in Niedersachsen trifft auf dieser neuen gesetzlichen Grundlage nach § 7a NNVG eine Rechtspflicht zur Umsetzung.

 

Danach muss der Aufgabenträger zum 1. Januar 2017 sicherstellen, dass die Zeitfahrausweise im Ausbildungsverkehr um mindestens 25 Prozent im Vergleich zu den Zeitfahrausweisen im Jedermann-Verkehr vergünstigt angeboten werden (Rabattierungspflicht). Im Gegenzug erhalten die Unternehmen einen finanziellen Ausgleich. Zur Sicherstellung einer beihilfekonformen Finanzierung des Ausgleichs müssen die konkreten Parameter zur Berechnung für das Jahr 2017 „zuvor, objektiv und transparent” durch die Aufgabenträger definiert werden. Dies erfordert den Erlass einer verbindlichen Regelung – noch in diesem Jahr. Andernfalls wird die Anforderung an eine „vorherige Parametrisierung” durch den Aufgabenträger nicht erfüllt.

 

Lesen Sie hier: § 45a Nachfolgeregelung

 

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