Der KulturPass für 18-Jährige und dessen steuerliche Folgen

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veröffentlicht am 20. Juni 2023

 

Der Startschuss fiel vor Kurzem: Am 14. Juni 2023 ging der KulturPass für 18-Jährige an den Start und er hat einiges zu bieten!


Um den Folgen der Corona-Pandemie, welche in besonderer Weise die Jugend und die Kultur betroffen hat, entgegenzutreten und ein proaktives Signal für kulturelle Vielfalt zu setzen, hat die Bundesregierung unter Federführung von Kulturstaatsministerin Claudia Roth den KulturPass für 18-Jährige entwickelt.

 

Wen betrifft es?

  • Im Erstaufschlag alle jungen Menschen, die in Deutschland leben und im Jahr 2005 geboren wurden. Eine Erweiterung auf den Kreis der 16–17-Jährigen wird momentan bereits diskutiert.
  • Alle lokalen Kulturanbieter

 

Wie funktioniert es?

Unbürokratisch per App sollen sich sowohl die jungen Erwachsenen (per Online-Ausweisfunktion) als auch die Anbieter (per Elster Zertifikatsdatei) registrieren können. Einmal registriert, können die jungen Erwachsenen aus dem vielfältigen Kulturangebot wählen. Anschließend wird die Buchung beim Anbieter reserviert und zur Abholung vorgemerkt. Das reservierte Kulturangebot kann dann vor Ort abgeholt werden. Nach Abholung ändert sich der App-Status von „reserviert“ auf „abgeholt“. Hieran anschließend wird der Kaufbetrag durch die Bundesregierung dem Kulturanbieter innerhalb von drei Wochen auf dessen hinterlegtes Konto erstattet.

 

Was ist der Nutzen?

Die jungen Erwachsenen erhalten ein sog. „Kulturbudget“ i.H.v. 200 €. Dieses soll ab Registrierung mindestens 2 Jahre abrufbar sein, um damit verschiedenste kulturelle Veranstaltungen, z.B. Theater, Kino, Festival, Konzerte oder die Oper kostenfrei zu besuchen. Auch der Kauf von Platten, Büchern und Musikinstrumenten soll durch das „Kulturbudget“ ermöglicht werden. Für die lokalen Kulturanbieter besteht durch die Nutzung des KulturPasses für 18-Jährige die große Chance ohne zusätzliche Kosten neues Publikum zu gewinnen und ihr bisheriges Angebot zu erweitern. Bisher sind nach unseren Informationen schon knapp 5.600 Kulturanbieter registriert.

 

Wie sind die steuerlichen Folgen?

Insbesondere Kommunen als große lokale Kulturanbieter mit ihren Museen, Theatern, botanischen Gärten, Opern und vielen weiteren kulturellen Angeboten sollten sich die Frage der steuerlichen Bewertung des KulturPasses für 18-Jährige stellen. Handelt es sich um einen Zuschuss oder ein Entgelt? Wer ist ggf. wann zur Abführung etwaiger Umsatzsteuer verpflichtet? Bei der Umsetzung dieses Angebotes ist zwischen dem Leistungs- und dem Zahlungsweg zu unterscheiden. Der steuerliche Leistungsweg wird zwischen Kulturanbieter und Nutzer gezeichnet; der Zahlungsweg jedoch zwischen Kulturanbieter und der Bundesrepublik Deutschland als Mittelgeber.

 

Ein nicht steuerbarer Zuschuss kann hier u.E. nicht angenommen werden, da der Zahlung eine konkrete Leistung der Anbieter an die Nutzer  gegenübersteht, auch wenn die Entgelte von einem Dritten geleistet werden. Es handelt sich hierbei u.E. um ein Entgelt von dritter Seite. Die sich hieraus insbesondere für die Kommunen ergebenden steuerlichen Folgen sind vielseitig. Sie hängen grundsätzlich am steuerlichen Schicksal der Ausgangsleistung und dieses kann je nach Leistung und Rechtsform des Anbieters zwischen umsatzsteuerfrei (z.B. der Museumseintritt bei Verkauf durch die jPdöR) bis umsatzsteuerpflichtig mit 7 % (z.B. Museumseintritt bei Verkauf durch die Touristik GmbH) oder umsatzsteuerpflichtig mit 19 % (z.B. Konzerttickets) variieren.

 

Weiteres entscheidendes Tatbestandsmerkmal zur Umsatzbesteuerung ist der durch die Kommune festgelegte Zeitpunkt zur Umsetzung des § 2b UStG. Spätestens zum 1.1.2025 ist sich im kommunalen Umfeld mit den steuerlichen Auswirkungen zu beschäftigen. Hierunter subsumieren sich u.a. folgende:

  • Auszeichnungspflichten
  • Controllingpflichten
  • Nachhaltepflichten
  • Deklarationspflichten

 

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Madlen Mainzer

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