Die Freude über den kommunalen Gesamtabschluss

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Die Freude über den kommunalen Gesamtabschluss hält sich bei vielen Kommunen derzeit in Grenzen, bestehen doch große Rückstände bei der Aufstellung desselben. Insbesondere (aber nicht nur) in Nordrhein-Westfalen könnte die Zeit drängen, läuft doch die in NRW bestehende Vereinfachungsregelung, die einen Verzicht auf die Prüfung der Gesamtabschlüsse für die Jahre 2011 bis 2014 vorsieht, zum 30. Juni 2017 aus.

 

Die Frage, was zu tun ist, lässt sich wie folgt beantworten:

 

Man braucht:

  1. Ein tiefes Verständnis des kommunalen Umfeldes und der typischen Leistungsbeziehungen,
    weil diese im Zuge der Konsolidierung eliminiert werden müssen.
  2. Profunde Erfahrungen in der Bilanzierung nach HGB einerseits und nach den landesrechtlichen Vorschriften andererseits, um wesentliche Bilanzierungs- und
    Bewertungsunterschiede zwischen diesen Rechtsrahmen zu identifizieren und die Anpassungen in der Kommunalbilanz II vornehmen zu können.
  3. Kooperative Tochterunternehmen und nach Möglichkeit aussagekräftige Jahresabschlüsse
    der einzubeziehenden Tochterunternehmen und At-Equity zu bewertenden Beteiligungsunternehmen.
  4. Die Fähigkeit, das Wesentliche vom Unwesentlichen zu trennen und damit einen pragmatischen Ansatz zu finden, damit die betroffenen Mitarbeiter der Kommune und der Tochterunternehmen nur in dem tatsächlich erforderlichen Maße belastet werden.
  5. Ein praktikables Konsolidierungstool, das prüfungssicher und verständlich ist.

Rödl und Partner unterstützt Sie gerne bei der Aufstellung des kommunalen Gesamtabschlusses; wir setzen dabei unser selbst entwickeltes Konsolidierungstool ein, das wir Ihnen bei Abschluss unserer Arbeiten zur weiteren Verwendung überlassen.


Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

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