Keine externe Prüferrotation bei Unternehmen der Öffentlichen Hand

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Die Wirtschaftsprüferkammer hat mit Schreiben vom 22. August 2016  zur externen Prüferrotation bei  Unternehmen der öffentlichen Hand Stellung genommen.

 

Danach sei bei Unternehmen der öffentlichen Hand (privatrechtliche Unternehmen mit der öffentlichen Hand als Anteilseigner, Eigenbetriebe, Unternehmen des öffentlichen Rechts) oftmals ein turnusmäßiger Wechsel des Abschlussprüfers zu beobachten, ohne dass dafür eine gesetzliche Grundlage existiert. Diese externe Rotation stellt aus Sicht der Wirtschaftsprüferkammer weder ein geeignetes Mittel zur Förderung der Prüfungsqualität noch zur Stärkung der Unbefangenheit des Abschlussprüfers dar und sollte daher im Bereich der öffentlichen Hand überdacht werden.

 

Durch den Prüferwechsel soll nach Intention der öffentlichen Hand ein befürchtetes Näheverhältnis zwischen Prüfer und geprüftem Unternehmen vermieden und die Prüfungsqualität insgesamt erhöht werden. Nach Auffassung der Wirtschaftsprüferkammer überwiegen die negativen Auswirkungen der externen Rotation die Stärkungen im Bereich der Unbefangenheit jedoch deutlich.

 

Die Wirtschaftsprüferkammer nennt die folgenden negativen Auswirkungen:

  • Negative Auswirkung auf die Prüfungsqualität durch Verlust des für die Prüfung
    notwendigen Fachwissens und Vertrauensverhältnisses zum Mandanten
  • Externe Rotation ignoriert die zunehmende Komplexität der inner- und außerbetrieblichen Strukturen
    Ein Prüferwechsel behindert eine intensive Auseinandersetzung mit unternehmerischen Risiken, Abläufen und Kontrollen
  • Erheblicher Mehraufwand für das Personal im Rechnungswesen des zu prüfenden
    Unternehmens durch einen Prüferwechsel
  • Schädigung des Informationsbedürfnisses von Aufsichtsrat, Beirat und Prüfungsausschuss
    durch Verlust von vorhandenen Kommunikationswegen

 

Rödl & Partner hat langjährige Erfahrung in der bundesweiten Prüfung von kommunalen Unternehmen. Zu unseren Mandanten zählen Unternehmen der Wasserversorgung, der Abwasserentsorgung, der Abfallwirtschaft, der Immobilienwirtschaft, im IT-Dienstleistungsbereich und weiterer Dienstleistungen, die als Kapitalgesellschaft, Eigenbetrieb, Regiebetrieb oder Anstalt öffentlichen Rechts/Kommunalunternehmen organisiert sind. Außerdem betreuen wir Jobcenter, Kulturträger und große Behörden mit unterschiedlichsten Aufgabenschwerpunkten.

 

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Gerhard Richter

Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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