Drei Monate Fristverlängerung für die Abgabe der Grundsteuererklärung – DIE ZWEITE

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veröffentlicht am 31. Januar 2023

 

Heute um 24:00 Uhr läuft Bundesweit die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärungen aus – Grundsätzlich!

 

Nachdem zum 17.01.2023 schon der Bund eine Fristverlängerung bis zum 30.09.2023 für seine eigenen Immobilien angekündigt hat, verkündete nun auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) 10 Stunden vor Fristablauf eine zweite Verlängerung der Abgabefrist um weitere drei Monate für das Bundesland Bayern.

 

Demnach sind die Grundsteuererklärungen im Bundesland Bayern im Gegensatz zum Rest von Deutschland nicht zum 31.01.2023 sondern zum 30.04.2023 einzureichen.

 

Bayern reagiert damit auf dem Widerstand aus der Bevölkerung gegen das bayerische Grundsteuergesetz.

 

In Bayern wurde beispielsweise zum 12.10.2022 von der Partei DIE LINKE die erste Popularklage gegen das bayerische Grundsteuergesetz beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof (AZ:Vf. 17-VII-2022) eingereicht.

 

Bayern hat die Fristverlängerung im Alleingang entschieden. Ob die anderen Bundesländer folgen werden bleibt abzuwarten. Beständig bleibt, dass für jedes Grundstück eine Bewertung vorzunehmen ist sowie für Grundstücke, welche nicht nach den §§ 3 u. 4 GrStG steuerbefreit sind auch eine Grundsteuererklärung einzureichen ist.

 

Dies stellt die Immobilieneigentümer vor große Herausforderungen – insbesondere die Kommunen.

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