Bundesregierung bringt Gesetzentwurf zur Regelung des automatisierten Fahrens ein

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​Das Bundeskabinett hat am 25. Januar 2017 den Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Gegenstand sind Regelungen zum automatisierten Fahren. Der Entwurf setzt als erste nationale Regelung die Ergänzungsregelung vom Herbst 2014 zum sog. Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (Wiener Konvention) um. Danach dürfen Fahrzeuge auch „autonom” fahren, sofern sie jederzeit vom Fahrer übersteuert oder ausgeschaltet werden können.

 

Der nationale Gesetzesentwurf sieht erstmals Regelungen zum hoch- und vollautomatisierten Fahren vor. Im Falle vollautomatisierter Fahrfunktionen übernimmt das System die Quer- und Längsführung sowie weitere Anforderungen nach § 1a des Entwurfs.

 

Der Gesetzentwurf sieht u.a. folgende Neuerungen vor:

  • Festlegung der technischen Voraussetzungen für den Einsatz von „Kraftfahrzeugen mittels hoch- oder vollautomatisierter Fahrfunktion” um das Kfz im Straßenverkehr zu bewegen als auch der Möglichkeit, dem Fahrzeugführer die Kontrolle über das Kfz zurückzugeben.
  • Möglichkeit, dem Fahrzeugführer die Kontrolle über das Kfz zurückzugeben
  • Pflichten des Fahrzeugführers beim Betrieb eines hoch- oder vollautomatisierten Kfz, insbesondere Übernahme der Kontrolle bei Aufforderung und technischer Aufzeichnung dieser Vorgänge
  • Erhöhte Pflichtversicherung von zehn Millionen Euro (gegenüber fünf Millionen Euro bei konventioneller Steuerung) bei Personen- und zwei Millionen (eine Million Euro bei konventioneller Steuerung) bei Sachschäden
  • Wissenschaftliche Evaluierung bis Ende 2019

 

Damit ist die Bundesrepublik Deutschland das erste Land, das Regelungen zum automatisierten Fahren in ihre straßenverkehrsrechtliche Bestimmungen aufnimmt.

 

Das BMVI lässt bereits heute auf dem „Digitalen Testfeld Autobahn A9”  als „Labor unter Realbedingungen”, vernetztes und automatisiertes Fahren erproben. Zudem liegen ca. 30 Projektanträge für städtische Testfelder in Berlin, Hamburg, München, Ingolstadt, Braunschweig, Dresden und Karlsruhe vor.

 

  • Zur Förderung für „Automatisiertes und vernetztes Fahren auf digitalen Testfeldern in Deutschland” stellt das BMVI 80 Mio. Euro zur Verfügung. (Quelle: BMVI)
  • Zudem werden mit dem Projekt „mFUND”  bis zum Jahr 2020 rund 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um digitale Geschäftsideen zu unterstützen, die auf Mobilitäts-, Geo- und Wetterdaten basieren. (Quelle: intellicar)

 

Der Gesetzentwurf umfasst bislang nicht das autonome, d.h. fahrerlose Fahren als höchste Automatisierungsstufe. Dies erfordert zunächst eine weitere Änderung der Wiener Konvention.

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Jörg Niemann

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