Highlights kürzlich erlassener Gesetze und Vorschriften

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Der Staatsrat hebt offiziell die Business Tax auf

Der chinesische Staatsrat hat kürzlich die Anordnung Nr. 691 erlassen, die Business Tax abzuschaffen und die VAT-Vorschriften zu aktualisieren. Der Umfang der VAT wird vervollständigt, die der VAT-Reform unterliegenden Steuerzahler werden als VAT-Zahler vorgeschrieben und relevante Steuersätze werden festgelegt. Außerdem wird gemäß der Reform der Verschlankung der VAT-Sätze der Steuersatz 13 % für Verkauf oder Import von Getreide, Büchern, Futtermitteln usw. auf 11 % reduziert, und die Bestimmungen zum Vorsteuerabzug und zur nicht-abzugsfähigen Vorsteuer werden angepasst.


Geförderte Implementierung der CIT-Vorteile auf Unternehmen mit fortschrittlicher Technologie

Der chinesische Staatsrat hat entschieden, die Steuervergünstigungen von Service-Outsourcing-Pilotstädten für Unternehmen landesweit auszuweiten, die sich in einem oder mehreren der vorgeschriebenen Outsourcing-Services mit fortschrittlicher Technologie engagieren (d.h. Informationstechnologie Outsourcing, Business Process Outsourcing und Knowledge Process Outsourcing). Mehrere Unternehmen können die CIT-Vergünstigung genießen und die Registrierungs- und Produktionsstätten von Unternehmen sind nicht mehr auf eine der Pilotstädte beschränkt.


Wasserressourcensteuer in Peking, Tianjin und anderen Orten erhoben

Seit 1. Dezember 2017 wurde die Erweiterung der Pilot-Wasserressourcensteuer in Peking, Tianjin, Shanxi, der Inneren Mongolei, Shandong, Henan, Sichuan, Shaanxi, Ningxia eingeführt. Um die unangemessene Verwendung von Wasser einzudämmen, werden je nach Art des verbrauchten Wassers unterschiedliche Steuern erhoben, und die Sonderindustrien werden entsprechend hoch besteuert.


Papierlose Anträge auf Steuererleichterungen in landesweiten Zollämtern

Die General Administration of Customs („GAC”) hat kürzlich die Ankündigung veröffentlicht, ab dem 15. Dezember 2017 papierlose Anträge auf Steuerermäßigung und -befreiung landesweit zu fördern und gleichzeitig das Registrierungsverfahren für Steuerermäßigungen und -befreiungen abzuschaffen. Mit dieser Ankündigung kann ein Antragsteller das Antragsformular für Steuerermäßigungen oder -befreiungen über das chinesische E-Port-System einreichen, anstatt die Unterlagen schriftlich einzureichen. Außerdem können die Antragsteller dem Zoll gleichzeitig relevante Materialien zur Verfügung stellen, wenn anfänglich die Formalitäten für Steuererleichterungen für eingeführte Waren erledigt wurden. Die Antragsteller müssen allerdings die Registrierung für ein politikorientiertes Projekt bei den Zollbehörden nicht im Voraus einreichen.


Verschlanktes Anmeldungsverfahren zur Berechnung der VAT gemäß der vereinfachten Berechnungsmethode für Bauleistungen

Die SAT hat mit der Bekanntmachung Nr. 43 verdeutlicht, dass für VAT-Vollunternehmer, die Bauleistungen erbringen und für die Berechnung der VAT nach der vereinfachten Berechnungsmethode qualifiziert sind oder sich freiwillig dazu entscheiden, das einmalige Registrierungssystem gilt. Nach der Registrierung muss der Steuerpflichtige keine weitere Registrierung vornehmen, falls er andere der vereinfachten Berechnungsmethode unterliegenden Bauleistungen erbracht hat. Die Bekanntmachung tritt mit 1. Januar 2018 in Kraft.​

 

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Vivian Yao

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