Markenrechte sichern, Vermögenswerte schaffen

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Der Wert von Marken hängt entscheidend davon ab, ob das Unternehmen alle benötigten Rechte weltweit gesichert hat. Dies ist nicht nur Voraussetzung beim Kampf gegen die Markenpiraterie, sondern auch für die Nutzung der Marke beispielsweise bei der Finanzierung.
 
„If Apple made a toaster, I would buy it.” – Egal, was derzeit von der Firma Apple auf den Markt kommt: es wird mit Spannung erwartet, steht für Zeitgeist, Innovation, Lifestyle und Must-Haves. 2011 noch auf Platz 8 des jährlichen Markenrankings der US-Beraterfirma Interbrand hat Apple nun erstmals seit 13 Jahren Coca Cola von der Spitze verdrängt. Im „Best Global Brands Report” 2013, eines der meistbeachteten Rankings des Markenwerts globaler Unternehmen, führt die Marke Apple mit einem Wert von 98,32 Milliarden US-Dollar die Statistik an. Ein solcher Erfolg beruht nicht auf Zufall, sondern auf einer gezielten Marketingstrategie, einer fundierten Rechtsberatung und einer perfekten Markeninszenierung.
 
Wenn der Markenwert in solch hohem Maß den Unternehmenswert bestimmen kann, ist es schon aus diesem Grund eine lohnende Investition, ausreichende Ressourcen und finanzielle Mittel in ein maßgeschneidertes Markenportfolio, bestehend aus Firmenmarke und Produktmarken, zu investieren.
 
Nur Marken, die geschützt sind, werden als geistiges Eigentum des Unternehmens zu verkehrsfähigen Wirtschaftsgütern, die lizenziert oder verkauft werden können, beim Verkauf von Unternehmensanteilen den Kaufpreis maßgeblich bestimmen oder das Unternehmen für Investoren attraktiv machen. Dies gilt ebenso für andere geistige Eigentumsrechte wie Patente, Gebrauchsmuster oder Designrechte.
 
Ohne Markenschutz riskiert ein Unternehmen zudem, dass ihm die Verwendung der eigenen Marke von Wettbewerbern auf Basis einer eingetragenen Marke vollständig untersagt werden kann, unter Umständen mit sofortiger Wirkung und mit der Folge, dass aufwändige und kostspielige Umstellungen des Markenauftritts erforderlich werden und Marktanteile verloren gehen können - von Schadensersatzforderungen und negativer Publicity ganz zu schweigen.
 
In räumlicher Hinsicht sollte der Markenschutz eines Unternehmens sowohl die eigenen Absatzgebiete abdecken als auch etwaige Zukunftsmärkte und typische „Fälscherländer”. Dabei ist es wichtig, dass sämtliche Markenrechte in einer Hand liegen. Keinesfalls sollte geduldet werden, dass Vertriebspartner im Ausland eigenmächtig Marken in ihrem Namen anmelden, die dann häufig nur nach langwierigen Verhandlungen teuer zurückgekauft oder nach kostspieligen gerichtlichen Verfahren wieder „eingefangen” werden können.
 
Für den Erhalt des mitunter beträchtlichen immateriellen Werts der eigenen Marken ist entscheidend, diese effektiv und mit Nachdruck zu verteidigen. Hierdurch macht ein Unternehmen Wettbewerbern und potentiellen Nachahmern unmissverständlich deutlich, dass Verstöße nicht geduldet und Konsequenzen auf dem Fuße folgen werden.
 
Eine effektive Verteidigungsstrategie setzt bereits bei der Beobachtung des Marktes und der relevanten Markenregister durch eine laufende Kollisionsüberwachung an. Hierdurch werden sämtliche schädliche Neuanmeldungen weltweit ermittelt und können zum Schutz der eigenen Marke bereits im Anmeldestadium mittels Widerspruch angegriffen und verhindert werden.
 
Ebenso wichtig wie eine Überwachung des eigenen Portfolios ist die Verfolgung von Markenverletzungen durch Abmahnung, einstweilige Verfügung und notfalls Klage. Spätestens hier zahlt sich eine von Anfang an strategisch optimierte Schutzstrategie aus und schafft die Basis für ein gezieltes Vorgehen gegen Verletzungen insbesondere auch im Ausland. Nur so kann die eigene innovative Leistung gegen unbefugte Benutzung und Nachahmung gesichert und der damit verbundene Wettbewerbsvorteil gegenüber der Konkurrenz verteidigt werden.
 
Auf Basis entsprechender Schutzrechte können schließlich mit Unterstützung der nationalen und internationalen Zollbehörden Produktplagiate beim Im- oder Export und auch auf Messen sichergestellt und effizient aus dem Verkehr gezogen werden.
 
zuletzt aktualisiert am 04.12.2013
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