Dieselgipfel: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur fördert die Erstellung von Masterplänen zur Luftreinhaltung

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Die Bundesregierung und die Industrie stellen eine Milliarde Euro zur Verfügung. Nach der geänderten Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Erstellung von Masterplänen zur Luftreinhaltung gefördert. Dieses Geld soll primär den Kommunen zu Gute kommen. (Lesen Sie auch unseren Beitrag dazu.)

​Die Inhalte der geänderten Förderrichtlinie im Überblick

 

  • Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat die bestehende Förderrichtlinie für „Automatisiertes und vernetztes Fahren” (AVF-Richtlinie) an die Ergebnisse des Dieselgipfels angepasst.

 

  • Ziel ist die Unterstützung der in Deutschland besonders NOx-betroffenen Kommunen bzw. Regionen gemäß der 28er-Liste der EU.

 

  • Förderfähig ist nunmehr auch die Erstellung von individuellen Masterplänen („green-city-Plan”). Hierfür wird ein Sonderförderprogramm aufgestellt. Gefördert wird die Erarbeitung derartiger Masterpläne für Regionen, die im Sinne der Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa, von besonders hohen NO2-Belastungen betroffen sind.

 

  • Antragsberechtigt sind laut Richtlinie auch Unternehmen. BMVI hatte in der Sitzung am 28. August 2017 aber deutlich gemacht, dass Gebietskörperschaften (konkret Kommunen), die Masterpläne aufsetzen, gefördert werden sollen.

 

  • Das Fördervolumen dafür beträgt insgesamt ca. 14 Mio. Euro.

 

  • Antragsfrist ist der 30. September 2017
    Lesen Sie dazu auch auf der Internetseite des BMVI die Förderrichtlinie „Automatisiertes und vernetztes Fahren”

 

  • Die Forschung und Entwicklung soll durch Eigenleistung der geförderten Partner erbracht werden. Bezogen auf den einzelnen Zuwendungsempfänger soll der Umfang aller Unteraufträge bzw. Fremdleistungen die Hälfte seiner eigenen Kosten nicht übersteigen.

 

  • Der Antrag muss eine Projektskizze mit Kernpunkten enthalten. Bereits vorhandene Planungsgrundlagen können darin aufgegriffen werden. Es geht um die Förderung kurzlaufender Projekte, z.B. Studien.

 

  • Die Förderung der Erstellung von Masterplänen durch die ergänzte AVF-Richtlinie ist zu unterscheiden von der späteren Förderung konkreter Umsetzungsmaßnahmen. Für letztere hat die Bundeskanzlerin eine Milliarde Euro angekündigt. Die Vorlage für eine entsprechende „Förderrichtlinie Umsetzungsmaßnahmen” bereitet eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen vor. Die Beschlussfassung darüber ist bei einem weiteren Gipfel mit den Kommunalvertretern Ende Oktober diesen Jahres vorgesehen.

 

  • Ob der künftige Zugang zu Fördergeldern für Umsetzungsmaßnahmen an die vorangehende Einreichung von Masterplänen gekoppelt wird – oder davon ganz unabhängig sein wird – ist derzeit nicht sicher absehbar. Die Einreichung von Förderanträgen der Kommunen für die Ausarbeitung von Masterplänen erscheint in jedem Fall ratsam.

 

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