Überbau von Glasfasernetzen

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veröffentlicht am 15. Juni 2023

 

In den letzten Monaten nahm die Diskussion zum Überbau bestehender Glasfasernetze in der öffentlichen Debatte merklich zu. Tatsächlich würde ein Überbau im großen Stil die Wirtschaftlichkeit des Glasfaserausbaus für jeden Einzelnen gefährden. Stadtwerke sind allerdings keineswegs hilflos ausgeliefert!

 

Die Fronten scheinen klar:

 

Auf der einen Seite die Telekom, die als Incumbent ihren Bestandsmarkt verteidigen will, auf der anderen Seite alternative Carrier (oft Stadtwerke), vertreten durch die unterschiedlichen Verbände wie beispielsweise dem VATM.

 

Während die Telekom in der Diskussion auf gelebte Partnerschaften mit Stadtwerken verweist und Überbau zum „Randphänomen“ erklärt, legt der BREKO eine konkrete Liste mit über 200 Fällen von tatsächlichem oder vermeintlichem Überbau vor.

 

Die Gemengelage ist insgesamt unübersichtlich, allerdings ist eine Zunahme von Überbauaktivitäten kaum zu übersehen. Auch in unserer Beratungspraxis sind Mandanten immer wieder mit dem Thema Überbau konfrontiert.

 

Ohne Zweifel gefährdet Überbau die Wirtschaftlichkeit des Glasfaserausbaus für alle Beteiligten, scheint auf den ersten Blick also für beide Parteien nachteilig. Tatsächlich erzeugen Bauankündigungen und schon punktuelle Überbauaktivitäten privater Wettbewerber jedoch häufig eine glaubwürdige Drohkulisse, die sich dann auch in den Risikoszenarien der individuellen Businesscases niederschlägt. Strategische Entscheidungen eines Stadtwerks können so signifikant beeinflusst werden.

 

Aus dieser Situation heraus lassen sich zunehmend Rufe nach regulatorischen Eingriffen vernehmen. Ob hier mit kurzfristiger Unterstützung für Glasfaserausbauprojekte von Stadtwerken zu rechnen ist, darf bezweifelt werden.

 

Unabhängig davon gibt es jedoch auch aus Sicht des durch Überbau bedrohten Unternehmens Reaktionsmöglichkeiten wie beispielsweise:

  • Annahme der Konkurrenzsituation und Einleiten von Maßnahmen zur Stärkung der eigenen Wettbewerbsposition (ggf. auch über gemeinsame Verlegung zur Reduktion der Ausbauinvestitionen)
  • Kooperationsgespräche zum gemeinsamen Marktangang auf Basis einer gemeinsamen Netzinfrastruktur (Joint Venture)
  • Open Access, also Öffnung des Netzes für den Wettbewerber mit dem Ziel einer gemeinsamen Netznutzung
  • Einleitung einer Transaktion (Kauf/Verkauf des jeweils anderen Netzes) mit dem Wettbewerber

 

Selbstverständlich ist diese Aufzählung keineswegs abschließend. Die bestmögliche Vorgehensweise ist individuell abzuwägen und resultiert immer aus den Gegebenheiten vor Ort im Detail. Letztendlich gilt es, den verschiedenen Dynamiken des Marktes zu begegnen und dabei das eigene Ziel niemals aus den Augen zu verlieren – sei es der flächendeckende Ausbau zur Aufwertung der eigenen Kommune oder der nachhaltige Beitrag der Telekommunikation zum Unternehmensergebnis.

 

Bei Fragen zu diesem Thema, sprechen Sie uns gerne an!

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