Teaser: Vortrieb- und Upgraderegelung im Rahmen der Weiße-Flecken-Förderung

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​​​​​​​veröffentlicht am 15. September 2022 

 

Hinweis: Der nachfolgende Artikel ist ein Teaser für den Hauptartikel „Vortrieb- und Upgraderegelung im Rahmen der Weiße-Flecken-Förderung“, welcher am 04.10.2022 im Fokus Public Sector (FPS) erscheint. Die Anmeldung zum FPS-Newsletter finden Sie hier.

 

Die Bezuschussung der Vorbereitung von perspektivisch förderfähigen Adressen wurde bereits in der ersten Phase der Weiße-Flecken-Förderung von vielen Zuwendungsempfänger gefordert. Daraufhin wurde in mehreren Handreichungen der atene KOM GmbH versucht, eine Regelung für den Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten festzulegen. Mit Beginn der Graue-Flecken-Förderung wurde das Themenfeld noch um das sogenannte „Upgrade“ ergänzt.
Wie die beiden Regelungen anzuwenden sind, worin sie sich voneinander abgrenzen und welche Rolle die „homes passed“ dabei einnehmen, haben wir für Sie nachfolgend aufgearbeitet.

 

Um von möglichst vielen Synergieeffekten beim Ausbau zu profitieren, sind Zuwendungsempfänger in geförderten Breitbandprojekten nicht nur dazu angehalten, vorhandene Bestandsinfrastrukturen zu nutzen, sondern auch vorbereitende Maßnahmen für spätere Netzerweiterungen durchzuführen. Bei Letzteren wird im Rahmen der Förderkulisse auch vom „Vortrieb“ gesprochen.


Ziel einer vorbereitenden Maßnahme muss immer sein, zukünftige Grabungsarbeiten entlang der geförderten Trasse vorzubeugen. Dazu zählt unter anderem die zusätzliche Verlegung neuer Leerrohre sowie die Errichtung von Verteileinrichtungen, Schächten und Zuführungen. Zu beachten ist allerdings, dass hierdurch nicht jede Adresse im Projektgebiet einen Anspruch auf Vortrieb besitzt. Zum einen muss die vorzubereitende Adresse entlang einer gefördert gebauten Trasse liegen. Zum anderen darf es sich bei der Adresse nicht um einen schwarzen NGA-Fleck handeln. Wird für einen Straßenzug ein Vortrieb unternommen, besteht zudem die Verpflichtung, beide Straßenseiten vorzubereiten. Die hierbei entstehenden Kosten sind bis zur jeweiligen Grundstücksgrenze förderfähig.


Vorbereitete Adressen werden nach der neuen Gigabitrichtlinie als „homes passed“ eingestuft und sind damit von einer weiteren Förderung ausgenommen. Mit dem „Upgrade“ hat der Fördergeber in diesem Zusammenhang allerdings eine kleine Notlösung ausgearbeitet. Demnach können Zuwendungsempfänger, die sich derzeit noch im Weiße-Flecken-Ausbau befinden, graue Flecken gefördert bis zum Teilnehmeranschluss erschließen. Zu beachten ist hierbei aber, dass das geförderte Breitbandnetz vor Ort noch nicht in Betrieb genommen wurde. Ansonsten gelten die passierten grauen Flecken als „homes passed“.


In einem Hinweisblatt weist die atene KOM GmbH explizit darauf hin, dass es sich beim Upgrade nicht um eine „Ersatzförderung“ für die eigentliche Graue-Flecken-Förderung handelt. Deshalb gilt für die Anzahl der zusätzlich aufzunehmenden Anschlussteilnehmer eine Obergrenze von maximal 15%. Darüber hinaus muss nachgewiesen werden, dass Synergien mit dem laufenden Weiße-Flecken-Ausbau bestehen.


Für eine ausführliche Auseinandersetzung mit den beiden vorgenannten Themen verweisen auf den kommenden FPS-Newsletter am 04. Oktober. Dort gehen wir ebenfalls auf die praktische Anwendung unter Zuhilfenahme von Schaubildern ein.

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