Neue Gigabitstrategie verabschiedet

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​​​​veröffentlicht am 15. Juli 2022

 

Am 13.07.2022 wurde die vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) vorgeschlagene Gigabitstrategie durch das Bundeskabinett verabschiedet. Sie ergänzt damit die bereits existierende Digitalstrategie der Bundesregierung. Im Gegensatz zu Letzterem formuliert das Strategiepapier allerdings konkrete Ansätze und will Bedingungen schaffen, um das Ziel der Gigabitgesellschaft bis 2030 zu erreichen. Welche konkreten Maßnahmen und Checkpoints das BMDV zum Thema Breitband den Bundesländern vorschlägt, wollen wir Ihnen nachfolgend zusammenfassen.


Die Ziele der neuen Gigabitstrategie des BMDV sind ambitioniert. Bis 2030 soll überall dort, wo Menschen leben, arbeiten und unterwegs sind, eine flächendeckende Breitbandversorgung (FTTH) verfügbar sein. Als Zwischenetappe soll bis 2025 bereits die Hälfte aller Haushalte und Unternehmen in Deutschland einen Glasfaseranschluss nutzen können. Dies entspricht einem absoluten Zuwachs von rund 15 Mio. Anschlüssen über die kommenden Jahre (Basisjahr 2021).

 

Um derart ehrgeizige Ausbauziele zu erreichen, spricht das BMDV dem eigenwirtschaftlichen Ausbau einen hohen Stellenwert zu. Anreize sollen unter anderem damit geschaffen werden, indem

  • Genehmigungsverfahren durch die einzelnen Bundesländer vereinfacht, vereinheitlicht und digitalisiert,
  • alternative Verlegetechniken normiert und standardisiert,
  • Informationsasymmetrien durch Plattformen wie das Gigabit-Grundbuch abgebaut werden
  • und der Fachkräftemangel in Deutschland aktiv angegangen wird.

 

Hinsichtlich des derzeit laufenden und zukünftigen Bundesförderprogramms bezieht das BMDV in der Gigabitstrategie ebenfalls Stellung. Es wird abermals betont, dass staatliche Förderung nur dort zum Einsatz kommen soll, wo der freie Markt versagt. Damit am Ende kein Wettbewerb mit der Privatwirtschaft entsteht, insbesondere da ab 01.01.2023 die beihilferechtliche Aufgreifschwelle von 100 Mbit/s wegfällt, will das BMDV bis Ende des Jahres gemeinsam mit den Ländern eine bundesweite Potenzialanalyse vorstellen. Kommunalen Entscheidungsträgern soll hierdurch eine quantitative Abschätzung gegeben werden, in welchen Gebieten über die nächsten Jahre eine eigenwirtschaftliche Erschließung erfolgt und an welchen Stellen ein geförderter Ausbau erforderlich ist.

 

Die Förderkulisse soll vor diesem Hintergrund zusätzlich einer fortlaufenden Evaluierung unterzogen werden. Sollte die Evaluierung ergeben, dass Förderaktivitäten in einem oder mehreren Ländern den privatwirtschaftlichen Ausbau behindern und gar verdrängen, ist das BMDV gewillt, entsprechende Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Diese wären beispielhaft:

  • die Fixierung einer Förderhöchstsumme
  • die Zurückstellung oder Ablehnung von Projekten bis hin zu einem Antragsstopp
  • die Vorgabe fester Quoten förderfähiger Anschlüsse, für die Markterkundungsverfahren gestartet werden dürfen.


Bis 2025 ist bereits geplant, sämtliche Förderaktivitäten in möglichst gleichmäßigen Jahrestranchen zu starten. Vorrang sollen dabei Gebiete erhalten, in denen laut Potenzialanalyse ein privatwirtschaftlicher Ausbau am wenigsten wahrscheinlich ist.

 

Insgesamt zählt das Strategiepapier mehr als 100 Einzelmaßnahmen. Weil die operative Umsetzung aber letztlich Ländersache ist, besitzen die meisten davon einen eher empfehlenden Charakter. Aus unserer Sicht bleibt es abzuwarten, wie viele Punkte aus der Gigabitstrategie tatsächlich von den Bundesländern umgesetzt werden. Insbesondere da erste Resultate, wie beispielsweise die landesübergreifende Anpassung baurechtlicher Vorschriften für die Errichtung von Mobilfunkmasten oder die elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG), bereits für Ende 2022 zugesagt sind.

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