Trotz Kritik Telekom hält am Trenchingverfahren fest

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​​​​​​​veröffentlicht am 16. September 2021

 

Nach Kritik des Fachverbands Rundfunk- und Breibandkommunikation (FRK), wonach das Trenching von Glasfasern die Kommunen langfristig mehr kosten wird als die konventionelle Glasfaserverlegung via Tiefbau, entgegnet die Telekom, dass bei ordentlicher Vorarbeit kein höheres Schadensrisiko existiert.


Die seit Jahren andauernde prekäre Situation bezüglich der Tiefbaukapazitäten sorgt dafür, dass der Glasfaserausbau in Deutschland teilweise nur schleppend voranschreitet. Um dem ein Stück weit entgegenzutreten, werden vermehrt alternative Verlegungsverfahren wie das Trenching eingesetzt. Die damit einhergehenden Vorteile sind unter anderem kürzere Bauzeiten, generell kleinere Wanderbaustellen sowie niedrigere Baukosten gegenüber der konventionellen Grabenbauweise.

Kostengünstig ist das Trenching von Glasfasern allerdings nur für diejenigen, welche die Glasfaser verlegen, warnt der Fachverband Rundfunk- und Breibandkommunikation (FRK). Die Folgekosten, die mitunter Millionen betragen können, müssen nach Ablauf der Gewährleistungsfristen die Kommunen tragen. Denn Vor- wie auch Nachteil beim Trenching ist, dass die Glasfasern in Schlitze eingelassen werden, die nicht tiefer als 30cm sind. Bei späteren Wartungsarbeiten an tieferliegenden Versorgungsinfrastrukturen besteht die Gefahr, dass die darüber liegenden Glasfaserleitungen beschädigt werden. Um einen derartigen Schadensfall vorzubeugen, müssten an den betroffenen Stellen die Gruben per Handschachten ausgehoben werden, was ebenfalls in höheren Kosten resultiert. Der FRK empfiehlt deshalb vor dem Trenching ausreichende Garantien und Versicherungen beim Netzbetreiber einzuholen.

Die Telekom entgegnet, dass die Tiefe der Glasfaserverlegung für die spätere Haftung unerheblich ist. Es sei die Pflicht von Bauunternehmen eine Trassenauskunft einzuholen, bevor diese Baumaßnahmen in öffentlichen Verkehrswegen umsetzen. In den Unterlagen seien die Kabel- und Rohranlagen mitsamt Tiefenlage durch die Telekom dokumentiert. Des Weiteren verweist die Telekom auf erfolgreiche Praxisbeispiele aus dem europäischen Ausland sowie darauf, dass ihr Handeln mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) konform ist.

 

 

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