Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) schafft Nebenkostenprivilegierung ab

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​veröffentlicht am 18. Mai 2021

 

Um das Ziel der Gigabit-Gesellschaft bis 2025 zu erreichen, wurde das TKG durch die Bundesregierung überarbeitet. Eine wesentliche Reformierung betrifft die Nebenkostenprivilegierung, wodurch der Glasfaserausbau auf NE-4-Ebene auch für Wohnungsbaugesellschaften attraktiver wird.

 

Nachdem Ende des vergangenen Jahres zunächst nur ein erster Entwurf des Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes (TKMoG) vorgestellt wurde, ist Anfang Mai diesen Jahres das überarbeitete TKMoG bereits durch den Bundesrat verabschiedet worden. Ziel dieser Gesetzesnovellierung ist im Wesentlichen die Beschleunigung des Gigabitausbaus und die Stärkung der Verbraucherrechte.

 

Eine bedeutende Änderung stellt in diesem Zusammenhang die Reformierung der Nebenkostenprivilegierung dar. Demnach wird es Vermietern in Zukunft nicht mehr erlaubt sein, die Kosten für die TV-Grundversorgung über die Nebenkosten auf die Mieter umzulegen. Als Übergangsfrist wurde der 30. Juni 2024 festgelegt.

 

Umlagefähig sind nach der TKG-Novelle künftig nur noch Kosten für die Verlegung gebäudeinterner Glasfaserleitungen (NE-4-Ebene). Ziel dieser Änderung ist die Schaffung eines Anreizes, auch die sogenannte „letzte Meile” mit Glasfasern zu erschließen. Gedeckelt ist der Umlagebetrag allerdings auf maximal 5 Euro pro Monat und Wohnung sowie zeitlich begrenzt auf in der Regel fünf und maximal neun Jahre. Ähnlich wie bei der TV-Grundversorgung ist die Erhebung des Bereitstellungsentgelts unabhängig davon, ob der Glasfaseranschluss am Ende auch tatsächlich durch die Mieter genutzt wird.

 

Neben der wirtschaftlichen Attraktivität bietet die Reformierung sämtlichen Immobilieneigentümern und insbesondere Wohnungsbaugesellschaften auch eine größere Anbieterauswahl. Denn schon lange ist der Fernsehempfang nicht mehr nur über Kabel möglich, sondern findet zunehmend digital statt. Die Folge ist, dass Vodafone Kabeldeutschland, welche von der bisherigen Nebenkostenprivilegierung am meisten profitiert hat, in naher Zukunft wohl einem intensiveren Wettbewerb ausgesetzt sein wird.

 

Das TKMoG soll ab dem 1. Dezember 2021 in Kraft treten.

 

 

 

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