Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung auch bei 0180er Rufnummern

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​veröffentlicht am 17. Juli 2020

 

Die Bundesnetzagentur ermöglicht die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung an Telefonkunden auch bei den Preisen für Anrufe bei 0180er Rufnummern für Service-Dienste und 0137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste, um so die Verbraucher zu entlasten.
 
Um die Weitergabe der Mehrwertsteuersenkung auch im Bereich der 0180er und 0137er Rufnummern zu ermöglichen, hat die BNetzA ein Abweichen von den markteinheitlich regulierten Festnetz-Endkundenpreisen erlaubt.

Die 0180er Rufnummern dürfen ausschließlich für die Erbringung von Service-Diensten, die (0)137er Rufnummern für Massenverkehrsdienste ausschließlich für Dienste genutzt werden, die durch ein hohes Verkehrsaufkommen in kurzen Zeitintervallen charakterisiert sind.

Klassisches Einsatzfeld für 0180er Rufnummern sind Hotlines und für (0)137er Massenverkehrsdienste etwa die Möglichkeiten der Stimmabgabe oder der Meldung für die Teilnahme an einem Gewinnspiel.

Weitere Informationen finden sich unter diesem Link.  

 

 

 

 

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Andreas Lange

Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Rechtsanwalt

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