5G-Auktion beendet

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Die Auktion zur Vergabe der 5G-Frequenzen ist nach 497 Runden beendet. Der Verkaufserlös fällt dabei mit über 6,5 Mrd. € deutlich höher aus als erwartet.

 

Nach nunmehr zwölf Wochen und 497 Versteigerungsrunden ist die längste Auktion von deutschen Mobilfunkfrequenzen beendet. Die vier unten aufgeführten Provider zahlen dabei mit einer Gesamtsumme von rd. 6,55 Mrd. Euro deutlich mehr für die 41 Frequenzblöcke, als von Experten erwartet wurde. Zu Beginn der Auktion im März wurde mit einer Erlösspanne von 3 bis 5 Mrd. Euro gerechnet. Nachfolgende Tabelle zeigt die Aufteilung der Frequenzblöcke mit den entsprechenden Gebotssummen:

 

​Gebotssumme in €​Frequenzblöcke
​Telekom Deutschland GmbH​2.174.943.000​13
​Vodafone GmbH​1.879.689.000​12
​Telefónica Germany GmbH & Co OHG​1.424.832.000​9
​Drillisch Netz AG​1.070.187.000​7
Gesamt​6.549.651.000​41

Quelle: Bundesnetzagentur

 

In den letzten Wochen wurde lediglich um vereinzelte Blöcke gerungen. Um die Auktion zu beschleunigen, hatte die Bundesnetzagentur Anfang Juni zu einem drastischen Mittel gegriffen und erstmals in der Geschichte einer Auktion die Mindestgebote angehoben. Dadurch waren die Bieter verpflichtet, die Konkurrenten pro Gebot um mindestens 13 Mio. Euro zu überbieten. Ob diese Maßnahme nun zu dem zeitnahen Ende führte bleibt allerdings offen.


Mit dem Abschluss der Auktion fällt nun der Startschuss für 5G in Deutschland. Die Frequenzblöcke stehen ab 2021 bzw. teilweise ab 2026 zur Nutzung bereit.

 

Bis zu diesem Zeitpunkt gilt es jedoch, die als wichtige Voraussetzung geltende Breitbandinfrastruktur weiter auszubauen, um eine ausreichende Abdeckung zu gewährleisten. Daher fließen die vereinnahmten Erlöse in einen Digitalinfrastrukturfonds und werden für die Förderung von Glasfaseranschlüssen und Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen zur Verfügung gestellt.


Für Kommunen und Infrastrukturunternehmen wird sich sowohl aus dem vermutlich zeitnah zur Verfügung stehen Fördergeld für den Breitbandausbau sowie aus der erforderlichen Errichtung und Anbindung von Masten ein akuter Handlungsbedarf ergeben.

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