Home
Intern
veröffentlicht am 10. Juli 2024
Ausweislich des Regierungsentwurfs des Jahressteuergesetzes 2024 soll eine neue Regelung zur Pauschalbesteuerung für die gelegentliche Nutzung von emissionsarmen Mobilitätsleistungen eingeführt werden. Diese Änderung soll in § 40 Abs. 2 S.1 des Einkommensteuergesetzes durch die Hinzufügung einer neuen Nr. 8 umgesetzt werden und eine bürokratiearme Förderung nachhaltiger Mobilität ermöglichen.
Marcel Reinke
Rechtsanwalt, Steuerberater
Associate Partner
Anfrage senden
Profil
Isabella Mauerer
Diplom-Juristin