Der Referentenentwurf zum Mobilitätsdatengesetz liegt vor

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​​​​​​​veröffentlicht am 15. Mai 2024


In Mobilitätsdaten steckt ein großes Potenzial, den Verkehr im Allgemeinen sowie den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) im Besonderen zu verbessern. Mobilitätsdaten geben Aufschluss über bevorzugte Fahrtwege von Personenströmen (ohne Personenbezug), bieten Informationen zur Frequentierung und Ausgestaltung von Haltestellen (Barrierefreiheit), ​aber sind auch Echtzeitinformationen zu Verspätungen sowie zur Auslastung von Beförderungsmitteln. Insbesondere Echtzeitdaten dienen dem verkehrsmittelübergreifenden Routing und so einer attraktiveren ÖPNV-Gestaltung.​
 
Die Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Potenzial der Mobilitätsdaten auszuschöpfen, nun liegt der Referentenentwurf zum Mobilitätsdatengesetz vor. Dem vorangegangen ist ein Arbeitskreis aus Stakeholdern, mit dessen Hilfe erste Eckpunkte formuliert wurden.
 
Das Mobilitätsdatengesetz setzt zu einem großen Teil auf bestehenden Regelungen zum Bereitstellen von Mobilitätsdaten auf. Gemäß den Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) und der dazugehörigen Mobilitätsdatenverordnung (MDV) sind von Personenbeförderern oder Mobilitätsvermittlern erhobene statische und dynamische Daten der Mobilithek (einem nationalen Datenzugangspunkt) bereitzustellen. Ziel des Entwurfs zum Mobilitätsdatengesetz ist daher zum einen die Bündelung bestehender Pflichten in einem Gesetz. Zusätzlich werden folgende Ziele verfolgt:
 
  • Multimodale Reise- und Verkehrsinformationsdienste ermöglichen,
  • Datenverfügbarkeit und Qualität steigern,
  • bestehende Pflichten in einem einheitlichen Gesetz bündeln,
  • Belegungsdaten zu Lkw-Parkplätzen und E-Ladesäulen bereitstellen,
  • eine effektive Durchsetzung der Pflichten zu gewährleisten und
  • in Deutschland ein föderales Mobilitätsdatennetzwerk aus Bund und Ländern gestalten.
 
Ein Novum des Entwurfs zum Mobilitätsdatengesetz sind jedoch die Etablierung eines Bundeskoordinators und einer Datenaufsicht. Beide Institute wurden bereits in den Eckpunkten angekündigt und nun näher ausgestaltet. Die Aufgaben des Datenkoordinators sollen von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wahrgenommen werden. In der Zuständigkeit der BASt liegt bereits der nationale Mobilitätsdatenzugangspunkt der Mobilithek. Darüber hinaus soll die BASt zukünftig technisch koordinierende und kommunikative Aufgaben übernehmen. Zur besseren Korrektur von Mobilitätsdaten ist durch die BASt ein softwarebasiertes automatisiertes System einzuführen, das letztlich die Datenqualität dadurch erhöhen soll, dass Korrekturen der Daten automatisch an die Dateninhaber weitergeleitet werden. Aber auch Datennutzer werden in die Pflicht genommen, sofern sie Korrekturen an den Daten vornehmen, sind diese an das System der BASt weiterzuleiten.
 
Darüber hinaus soll durch das Gesetz eine Datenaufsichtsbehörde gegründet werden. Die Aufgabe der Kontrolle der Umsetzung des Mobilitätsdatengesetzes nimmt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wahr. Für eine effektive Gesetzesumsetzung, insbesondere die Bereitstellung der Daten, kann das BALM sogar ein Zwangsgeld in Höhe von bis zu 50.000 EUR als letztes Mittel anwenden.     
 

Bewertung für die Praxis

Das Mobilitätsdatengesetz ist in weiten Teilen eine Vereinheitlichung bestehender Regelungen in einem Gesetz, es dient der Übersichtlichkeit der bestehenden Regelungen zu Mobilitätsdaten. Dies ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Mobilität muss als Gesamtgebilde gedacht und nicht in Sektoren getrennt werden, denn der Wert der Daten ergibt sich erst aus einer Gesamtschau. Allerdings greift das Gesetz im ÖPNV-Sektor nur bestehende Pflichten zur Bereitstellung der Daten auf, eine Datenerhebungspflicht wurde nicht eingeführt.
 
Darüber hinaus ist anzumerken, dass Fahrzeugdaten des Individualverkehrs keinen Eingang in das Mobilitätsdatengesetz gefunden haben. Nichtpersonenbezogene Fahrzeugdaten könnten jedoch einen zusätzlichen Aufschluss über Verkehrslagen und -ströme geben und damit einen Beitrag zur zukünftigen Gestaltung des Verkehrs leisten.
 
Mit den Rollen des Datenkoordinators und der Aufsichtsbehörde werden jedoch sinnvolle Institute geschaffen, um das Datenteilen zugänglicher und attraktiver zu gestalten. Diese Institute wurden jedoch wieder sektoral gedacht. Bundeseinheitliche Institute des Datenkoordinators und der Aufsicht, die für alle Sektoren zuständig sind, die Daten bereitstellen, könnten jedoch zu einem wahren Mehrwert der Daten für unterschiedliche Belange führen und Kompetenzen bündeln.
 
Der Referentenentwurf ist ein erster Schritt zur Gesetzgebung, dieser wird in der Regel noch mit Hilfe von Verbändestellungnahmen beraten und im Anschluss ggf. zu einem Regierungsentwurf ausgearbeitet, im Anschluss erfolgt die Beratung in den Parlamenten.

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Ricarda Bans

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