Teslas „Autopilot” ist kein „autonomes Fahren”

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veröffentlicht am 2. November 2023


Teslas sogenannter „Autopilot”, der den Fahrzeugführer bei der Fahraufgabe unterstützen soll, wird oft fälschlicherweise mit „autonomem Fahren” gleichgesetzt. Tatsächlich handelt es sich lediglich um ein umfangreiches Assistenzsystem für den Fahrzeugführer.

Oft wird mit blumigen Worten beschrieben, was das „Autopilot”-System grundsätzlich technisch alles leisten kann, ohne aber in gleicher Weise darauf hinzuweisen, dass diese Fähigkeiten nicht immer verlässlich abgerufen werden können und der Fahrzeugführer das System permanent überwachen muss.

Gerade beim autonomen/automatisierten Fahren, bei dem (streckenweise) auf die Kontrolle durch einen Fahrzeugführer verzichtet werden soll, ist es notwendig, dass die technischen Fähigkeiten absolut zuverlässig abgerufen werden können, bzw. das System seine eigenen Grenzen erkennt und den Fahrzeugführer darauf aufmerksam macht.

Zur Einordnung von Teslas Autopiloten sind die hier relevanten SAE-Automatisierungslevel vereinfacht dargestellt:

 

Level 2:

  •  System unterstützt bei einzelnen Aufgaben
  • Fahrzeugführer überwacht permanent und greift ggf. ein

Level 3:

  • System übernimmt unter bestimmten Bedingungen (Autobahn) alle Aufgaben
  • System stellt das Vorliegen der Bedingungen selbst fest
  • Fahrzeugführer darf sich abwenden, muss aber auf Aufforderung übernehmen

Level 4:

  • System übernimmt in auf das Fahrzeug abgestimmten Betriebsbereichen alle Aufgaben
  • System stellt das Vorliegen der Bedingungen selbst fest
  • Fahrzeugführer ist nicht vorgesehen

Level 5:

  •  System übernimmt überall alle Aufgaben
  • Fahrzeugführer ist nicht vorgesehen


Teslas Darstellung des „Autopiloten” geht in die Richtung von Level 5, da der Autopilot in der Wahrnehmung der Fahrzeugnutzer überall eingesetzt werden kann und keiner Überwachung bedarf. Dies hat in der Vergangenheit zu zahlreichen Unfällen geführt, wobei nicht immer klar war, ob der „Autopilot” tatsächlich aktiviert war.

Bei einem ersten Prozess um die Rolle des „Autopiloten” konnte Tesla mit Hinweis auf die Überwachungspflicht des Fahrzeugführers nun einen Erfolg verbuchen.

Tatsächlich handelt es sich bei dem „Autopilot” von Tesla jedoch nur um ein Assistenzsystem auf Niveau des SAE-Level 2, bei dem der Fahrzeugführer das System permanent überwachen muss.

Damit liegt der „Autopilot” sogar hinter dem Staupiloten (auch „Autobahnpilot” genannt), den viele deutsche Oberklassemodelle nun haben. Der Staupilot erlaubt es auf der Autobahn, und somit einer Umgebung, wo kein Rad- und Fußverkehr besteht, und wo die Fahrspuren pro Richtung baulich getrennt sind, dass der Fahrzeugführer sich von der Fahraufgabe abwendet und das System diese übernimmt. Der Staupilot ist ein Automatisierungssystem auf Niveau des SAE-Level 3, da keine permanente Überwachungspflicht besteht.


Bewertung für die Praxis

Die Nutzer von Teslas „Autopiloten” werden in falscher Sicherheit gewogen.

Da es sich bei dem „Autopiloten” rechtlich nicht um ein System auf Niveau der SAE-Level 3 oder 4 handelt, muss das System auch nicht feststellen, ob die Bedingungen für seinen Einsatz wirklich vorliegen und der Fahrzeugführer sich von der Fahraufgabe abwenden kann. Bei dem „Autopiloten” als System auf Niveau des SAE-Level 2 wird selbstverständlich vorausgesetzt, dass der Fahrzeugführer sich lediglich unterstützen lässt, jedoch permanent mit der Fahraufgabe beschäftigt ist.

Die Problematik mit Teslas „Autopiloten” führt die Wichtigkeit von Beschränkungen für Automatisierungsfunktionen vor Augen. Automatisierungsfunktionen sollten nur dort und nur dann eingesetzt werden können, wenn sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch mit allen Anforderungen der Fahraufgabe auf der spezifischen Strecke zurechtkommen.

 


Außerdem sollten Automatisierungsfunktionen nicht nur daran gemessen werden, wie der Fahrzeughersteller diese rechtlich einstuft, sondern auch, wie die Fahrzeugnutzer die Automatisierungsfunktion einsetzen können. Denn die Gefahr falsch genutzter Automatisierungsfunktionen ist durchaus real. Am Beispiel von Teslas „Autopiloten” wäre es daher angebracht, dass Tesla sich entweder um eine Genehmigung als Staupiloten (SAE-Level 3) oder als fahrzeugführerloses Fahren (SAE-Level 4) bemüht. Sollte Tesla bei der Einstufung als SAE-Level 2 System bleiben, müsste Tesla konsequenterweise dafür sorgen, dass ein solches Assistenzsystem auch wirklich nur assistierend eingesetzt werden kann.

 

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Till Stegemann

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