EU-Kommission genehmigt Beihilfe zur Förderung der Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge und vernetzte Fahrzeuge in Spanien

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veröffentlicht am 31. Mai 2023

 

Die EU-Kommission hat am 11. Mai 2023 mit dem Beschluss SA.107094 eine spanische Regelung genehmigt, durch die die industrielle Wertschöpfungskette im Bereich E-Mobilität gestärkt werden soll. Es handelt sich um eine Beihilfe in Höhe von 837 Mio. Euro zur Förderung der Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge und vernetzte Fahrzeuge, die durch direkte Zuschüsse und Darlehen umgesetzt wird.

 

Die bewilligte Maßnahme richtet sich sowohl an Unternehmen, die in der Herstellung von Batterien und wesentlichen Batteriebestandteilen als auch in der Produktion oder Gewinnung der dazu erforderlichen kritischen Rohstoffe tätig sind. Der zulässige Förderbetrag ist je Beihilfeempfänger begrenzt auf gestaffelt 100 Mio. EUR bis 300 Mio. EUR für Investitionen im Batteriebereich, 100 Mio. EUR für Investitionen in wesentliche Batteriebestandteile und 25 Mio. EUR für solche in die Rohstoffgewinnung.

 

Die Kommission stützt ihre Entscheidung auf Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV und den neuen befristeten Rahmen zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels („Temporary Crisis and Transition Framework”, TCTF), unter dem die spanische Regierung die Maßnahme auch in Brüssel angemeldet hat. Der TCTF ersetzt und verlängert Teile des ursprünglichen befristeten Krisenrahmens („Temporary Framework”). Er wurde gemeinsam mit der Überarbeitung der AGVO innerhalb des Reform-Pakets vom 9. März 2023 durch die Wettbewerbshüter mit dem Ziel angenommen, angesichts des Kriegs in der Ukraine die Wende zur klimaneutralen Wirtschaft weiter voranzutreiben. Durch den neuen Rahmen werden bestimmte Beihilfen für zulässig erklärt, die Entschädigungen für die höheren Energiepreise oder Maßnahmen zum Ausbau erneuerbarer Energien sowie zur Unterstützung der industriellen Dekarbonisierung/des Übergangs zu einer klimaneutralen Wirtschaft darstellen.

 

Im Rahmen ihrer Entscheidung hat die oberste europäische Wettbewerbsbehörde festgestellt, dass die Maßnahme der spanischen Regierung eine solche industrielle Wende unterstützt und die speziellen, durch den Krisenrahmen vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Insbesondere setze das Förderprogramm einen Anreiz für Unternehmen, in die Herstellung von für den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft unverzichtbaren Wirtschaftsgütern zu investieren. Zudem sei es erforderlich, geeignet und angemessen zur Beschleunigung des ökologischen Wandels und zur Vereinfachung der Entwicklung bestimmter Wirtschaftszweige entsprechend den Vorgaben im Industrieplan für den Grünen Deal.

 

Bewertung für die Praxis

 

Die aktuelle Entscheidung ist vor allem aus wirtschaftspolitischer Perspektive von großer Bedeutung, da sie die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen der Ukraine-Krise und der damit verbundenen Sanktionen gegen Russland auf die europäische Wirtschaft ein weiteres Mal bestätigt. Die spanische Automobilwirtschaft hat aufgrund der daraus folgenden erheblichen Energiepreise massive Verluste erlitten, die unter anderem durch dieses Förderprogramm im Bereich der Batterieproduktion nun ausbalanciert werden sollen.


Daneben stellt auch diese Genehmigung einen weiteren Schritt in Richtung der Stärkung des europäischen Wirtschaftsstandorts im Elektromobilitätssektor dar und macht Investitionen für ausländische Unternehmen auf europäischem Boden umso interessanter.


Die englischsprachige Version des Beschlusses SA.107094 kann im Beihilfenregister der Wettbewerbsdirektion eingesehen werden.

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Jörg Niemann

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