Der Zugang zu wettbewerbsrelevanten Mobilitätsdaten bleibt weiterhin umstritten

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 19. April 2023


Im Bereich der Mobilität sind Daten zur Umsetzung der Verkehrswende unerlässlich. Dies gilt im Besonderen für Echtzeitdaten. Intermodale (mehrere Fortbewegungsmittel nutzende) Mobilitätsangebote werden nur genutzt, wenn hierfür Echtzeitdaten zur Verfügung stehen. Dies gilt verstärkt für die Nutzung von Mobilitätsplattformen, die Routen anhand kombinierter Verkehrsmittel verschiedener Dienstleister anzeigen. Für die Etablierung solcher Apps sind Echtzeitdaten großer Anbieter von Beförderungsleistungen überlebensnotwendig.

Im Frühjahr 2022 mahnte das Bundeskartellamt die Deutsche Bahn bezüglich eines marktmissbräuchlichen Verhaltens gegenüber anderen Mobilitätsplattformen ab, wir berichteten. Hintergrund war u. a., dass die Deutsche Bahn Prognosedaten, wie Zugverspätungen, Fahrtverlauf oder Ausfälle, nicht oder nur an ausgewählte Mobilitätsdienstleister wie Google weiterleitete.

Das Bundeskartellamt hatte sich im Frühjahr 2022 mit der vorliegenden Entscheidung erstmals zum Zugang und der Verwendung von Mobilitätsdaten im Rahmen von Mobilitätsplattformen geäußert, dies könnte grundsätzlich zu einer Öffnung des Marktes um Mobilitätsdaten und stärkerem Wettbewerb führen. Eine solche Öffnung wäre zugunsten der Mobilitätswende begrüßenswert.

 

Nun bietet die Deutsche Bahn ihre Mobilitätsdaten an – gegen Bezahlung.

 

Bewertung für die Praxis

 

Mit dem Angebot der Datenbereitstellung gegen ein Entgelt ist die Hoffnung verbunden, dass dem Verfahren vor dem Bundeskartellamt die Grundlage entzogen wird.

 

Wie hoch das Entgelt für die Datenbereitstellung sein könnte, wurde nicht bekannt. Würde sich dieses ausschließlich auf die Kosten belaufen, die notwendig sind, um die Daten laufend zur Verfügung zu stellen, wäre die Bezahlung ggf. gerechtfertigt. Für kleinere und neue Anbieter wären diese Kosten aber vermutlich trotzdem eine entsprechende Hürde zur Etablierung ihres Systems.

 

Ein entgeltfreier Anspruch der Wettbewerber ließe sich über eine allgemeine Datenbereitstellungspflicht begründen. Datenplattformen könnten sodann die weitere Teilung der Daten organisieren. Letztlich würde dies die Verkehrswende fördern. Solche Datenteilungssysteme wären in einem übergreifenden Mobilitätsdatengesetz anzusiedeln, ein solches ist zwar derzeit in Arbeit, Eckpunkte zu den hier strittigen Fragen sind allerdings nicht bekannt.

 

JETZT ANMELDEN!

Kontakt

Contact Person Picture

Ricarda Bans

Rechtsanwältin

Senior Associate

+49 30 81079569

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu