Länder setzen Finanzhilfen für Verkehrsunternehmen um

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 1. April 2020

von Nicole Biedermann

 

Die gesunkenen Fahrgastzahlungen im Schulbus- und Reiseverkehr sorgen für Einnahmeausfälle in den Verkehrsunternehmen. Zahlreiche Länder reagieren mit finanziellen Hilfsmaßnahmen, um die Unternehmen schnellstmöglich in dieser Situation wirtschaftlich zu unterstützen und die finanziellen Folgen durch die Corona-Krise abzumildern.

 

Bayern  

Bayern  

Gemäß einer Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr werden Abschlagszahlungen vorgezogen, um die derzeitigen Einnahmeausfälle bei Verkehrsunternehmen zu überbrücken. Die Unternehmen erhalten für die rabattierte Ausstellung von Zeitfahrkarten für Schüler und Auszubildende eine Abschlagszahlung vom Land. Diese wird normalerweise Mitte Juli fällig und liegt bei 40 Prozent der Ausgleichszahlung, welche die Verkehrsunternehmen im vorangegangenen Jahr erhalten haben. Angesichts der Corona-Krise kann die Auszahlung bereits jetzt bei den jeweiligen Bezirksregierungen formlos beantragt werden. Insgesamt liegt die Summe für ganz Bayern bei rund 35 Millionen Euro.

 
Landkreise und kreisfreie Städte erhalten in Bayern üblicherweise Mitte Mai eine Abschlagszahlung in Höhe von 40 Prozent des Vorjahresausgleichs. Der Ausnahmezustand trägt dazu bei, dass nun bereits Mitte März 75 Prozent des letztjährigen Ausgleichs ausgezahlt werden, um die lokalen Verkehrsunternehmen beim Ausgleich ihrer Betriebskosten zu unterstützen.

 

 

Thüringen

Thüringen

Im Freistaat Thüringen verhält es sich ähnlich wie in Bayern. Wie das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bekanntgab, sollen die Busunternehmen bereits jetzt eine Abschlagszahlung für den Ausgleich im Ausbildungsverkehr erhalten. Üblicherweise erfolgt die Zahlung der Ausgleichsmittel im Mai. Die Busunternehmen haben bereits jetzt die Möglichkeit, die Auszahlung der Pauschalen formlos beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu beantragen. Dabei werden 40 Prozent des im Vorjahr gewährten Ausgleichsbetrags kalkuliert. Insgesamt liegt die Summe für das Land Thüringen bei rund 48 Millionen Euro.


Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten ebenfalls vorzeitig die jährlichen Finanzhilfen. Damit haben die Kommunen bereits im März die Möglichkeit, die lokalen Verkehrsunternehmen beim Ausgleich ihrer Betriebskosten zu unterstützen.


Ferner gab das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft bekannt, die für 2020 vorgesehenen Finanzhilfen von 25,5 Millionen Euro um 2,38 Millionen mit sofortiger Wirkung aufzustocken. Die zusätzlichen Mittel sind für Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs bestimmt. Der Kilometersatz des Regional- und Stadtbusverkehrs wird um zwei Cent erhöht und der Straßenbahnverkehr erhält eine finanzielle Unterstützung mit einem analogen Festbetrag. Damit ergibt sich für den Straßenbahn- und Regionalbusverkehr jeweils eine Million Euro finanzieller Soforthilfe, für den Stadtbusverkehr 380.000 Euro.

 

 

 

Nordrhein-WestfalenNordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Verkehr hat die sofortige Auszahlung der Pauschale für den Ausbildungsverkehr in voller Höhe (130 Millionen Euro) veranlasst. Zudem werden die monatlichen Zahlungen der ÖPNV-Pauschale für 2020 in Form eines Restbetrags sofort ausbezahlt. Die Busunternehmen sollen sich hierfür mit den Aufgabenträgern des ÖPNV in Verbindung setzen.


Die Aufgabenträger sind dazu aufgefordert, bis 15. Juli 2020 eine Rückmeldung darüber zu geben, ob und wie die Umsetzung der Zahlungen erfolgte und wie hoch die Einnahmeausfälle bis dahin zu beziffern sind.

 

 

 

NiedersachsenNiedersachsen

Angesichts der aktuellen Corona-Krise hat das Land Niedersachsen Finanzhilfen für Verkehrsunternehmen zugesagt. Danach sollen die monatlichen Finanzhilfen an die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) für die Monate April bis Dezember vorgezogen und in einem Betrag ausgezahlt werden.


Die Verkehrsunternehmen leiden unter massiven Einnahmeverlusten durch die Maßnahmen im Rahmen der Corona-Krise. Die landesweit rund 67,5 Millionen Euro werden vom Land über die einzelnen Aufgabenträger (Landkreise, kreisfreie Städte, Zweckverbände) an die Verkehrsunternehmen weitergeleitet. Mit der vorzeitigen Auszahlung soll die Liquidität der Unternehmen gesichert und drohende Insolvenzen abgewendet werden. Da die Zahlungen aus den bestehenden Haushaltsmittelzuweisungen erfolgen, entsteht dem Landeshaushalt dadurch kein zusätzlicher Mittelbedarf.

 

 

 

Banner Webinare Mobilität

Aus dem Newsletter

Kontakt

Contact Person Picture

Jörg Niemann

Diplom-Jurist

Partner

+49 40 2292 977 33

Anfrage senden

Profil

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu