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veröffentlicht am 20. Februar 2019von Alexander Faulhaber
Die nachhaltige Entwicklung von Metropolregionen ist eine Mammutaufgabe. Dazu gehört auch die Sicherstellung einer lebenswerten Luftqualität durch Schadstoffreduktion beim Emittenten. Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit der 2. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für die Landeshauptstadt Wiesbaden nun einen umfangreichen Katalog von Maßnahmen zur Luftreinhaltung vorgelegt, der im Streit um ein Dieselfahrverbot nicht nur das zuständige Verwaltungsgericht, sondern auch die Deutsche Umwelthilfe überzeugte. Ergebnis: der Plan ist so gut, dass die Ultima Ratio Dieselfahrverbote in Wiesbaden (vorerst) der Vergangenheit angehört.
Der Luftreinhalteplan in Wiesbaden kann nicht nur für Großstädte, sondern für alle Kommunen und Aufgabenträger als Orientierungshilfe bei der Suche nach geeigneten Maßnahmen zur Luftreinhaltung dienen. Diese haben unterschiedliche zeitliche und monetäre Dimensionen und sind auf den Einzelfall anzupassen. Sie reichen von Optimierungsmaßnahmen bei der Planung und Koordination betrieblicher Prozesse im ÖPNV über die Schaffung und Attraktivierung von Car-Sharing- und Fahrradmiet-Angeboten bis hin zur Umrüstung des städtischen Fuhrparks.
Darüber hinaus thematisiert der Luftreinhalteplan ein umfassendes Sofortpaket, das im September 2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde und auf eine schnellstmögliche Reduzierung der Stickoxidbelastung abzielt. Im Kern soll das Sofortpaket mit einer stärkeren Nutzung emissionsärmerer Verkehrsmittel und der Lenkung der PKW-Ströme aus der Innenstadt heraus zu einer zweifachen Verlagerung des Autoverkehrs aus dem stark belasteten Stadtgebiet führen. Alle enthaltenen Maßnahmen sollen spätestens im Jahr 2020 ihre Wirksamkeit entfalten. Es lohnt sich also, die Entwicklungen im Auge zu behalten.
Kompass MobilitätAusgabe 05/2019
Jörg Niemann
Diplom-Jurist
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