Der neue Koalitionsvertrag – Neugestaltung der Notfallversorgung durch integrierte Notfallzentren bringt Chancen und Risiken für Leistungserbringer im Gesundheitswesen

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​veröffentlicht am 25. November 2021

 

Die zukünftige Bundesregierung plant in ihrem Koalitionsvertrag „Mehr Fortschritt wagen” umfangreiche Änderungen in der Notfallversorgung. Durch die Einführung von neuen integrierten Notfallzentren sowie die Aufnahme des Rettungswesens als integrierten Leistungsbereich in das SGB V ergeben sich für medizinische Leistungserbringer umfangreiche Chancen. Vor allem durch die geplante stärkere Ambulantisierung von Leistungen sollten sich vor allem Krankenhausträger frühzeitig mit den neuen integrierten Notfallzentren, aber auch mit dem bisherigen ambulanten Potenzial in der stationären Leistungserbringung befassen.

 

Die zukünftige Bundesregierung plant in ihrem Koalitionsvertrag eine Weiterentwicklung der Notfallversorgung durch integrierte Notfallzentren. In den zukünftigen Notfallzentren soll eine enge Zusammenarbeit zwischen den kassenärztlichen Vereinigungen sowie den Krankenhäusern erfolgen, um eine integrierte Notfallversorgung sicherzustellen. Durch eine Optionsgestaltung ist geplant, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen die ambulante Notfallversorgung ganz oder teilweise auf den Betreiber des integrierten Notfallzentrums auslagern dürfen. Insbesondere durch die Bündelung von Rettungsleitstellen, KV-Leitstellen und den standardisierten Einschätzungssystemen (telefonisch, telemedizinisch und klassisch vor Ort) soll eine stärkere bedarfsgerechte Steuerung erreicht werden. Als weitere Neuerung plant die zukünftige Bundesregierung die Aufnahme des Rettungswesens als integrierten Leistungsbereich in das SGB V.

 

Eine weitere geplante Neuerung ist die Verbesserung der Arzneimittelversorgung durch Apotheken an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten. Insbesondere durch die Weiterentwicklung des bestehenden Nacht- und Notdienstfonds zu einem Sicherstellungsfonds soll eine Stärkung der ambulanten Notfallversorgung erreicht werden.

 

Zukünftig sollten sich medizinische Leistungserbringer daher unbedingt frühzeitig mit den Chancen aus dem Betrieb eines integrierten Notfallzentrums befassen, um die Notfallversorgung an den Kliniken deutlich stärker zu bündeln und die Patientenströme noch zielgerichteter zu steuern. Vor allem in Verbindung mit den geplanten Maßnahmen zu einer stärkeren Ambulantisierung von bisher stationär erbrachten Leistungen durch die Einführung von Hybrid-DRGs ergeben sich für die Leistungserbringer sowohl Chancen im ambulanten Bereich, jedoch auch zusätzliche Risiken im Rahmen der stationären Leistungserbringung. Daher kommt insbesondere der frühzeitigen Identifikation des ambulanten Potenzials in der stationären Leistungserbringung zukünftig eine noch stärkere Bedeutung als bisher zu.

 

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