Was ist mit den Gemeinnützigen? Nicht jedes bedürftige Unternehmen bekommt die KfW-Kredite zur Liquiditätssicherung während der Corona-Krise

PrintMailRate-it

​veröffentlicht am 3. April 2020

 

Wie wir in den letzten Tagen aus Mandanten- und Bankenkreisen erfahren haben, ist es für einige der Antragsteller schwer bis unmöglich, die mit einer 80 – 90 prozentigen Ausfallbürgschaft durch den Staat versehenen Kredite der KfW zur Sicherung der Liquidität zu bekommen.


Es stellt sich die Frage, woran das liegt und wie man als Unternehmen mit Kreditbedarf dennoch die Anforderungen der Kreditinstitute erfüllen kann.

 

Im Rahmen des Förderprogramms der KfW können nur solche Unternehmen mit einer positiven Kreditzusage rechnen, bei denen davon auszugehen ist, dass der Kredit binnen fünf Jahren zurückgezahlt werden kann. Gerade bei Unternehmen aus der Gesundheits- und Sozialwirtschaft mit geringen Renditen und überwiegend geringen Rücklagen ist der Rückzahlzeitraum sehr ambitioniert und teilweise auch unmöglich.

 

Die Kreditinstitute sind auf der andere Seite durch die geltenden Regulierungsvorschriften daran gebunden, eine Kredit- und Risikoprüfung durchzuführen, da selbst bei einer 90 prozentigen Staatsbürgschaft immer noch der unbesicherte Anteil von 10 Prozent ein Risiko für die Kreditinstitute darstellt, denn die Risikoprüfung muss sich immer auf den gesamten Kreditbetrag beziehen. Wenn nun von einer mangelnden Kapitaldienstfähigkeit aufgrund einer zu geringen Rendite auszugehen ist, darf das Kreditinstitut den Kredit in der Regel gar nicht ausreichen. Befürchtungen der Kreditinstitute sind sogar, dass im Zweifel der Staat als Bürge die Sorgfalt des Kreditinstitutes anzweifeln könnte und die Bürgschaft dadurch unwirksam würde. Hier ergäbe sich ein nicht unerhebliches Ausfall- und Haftungsrisiko für die Hausbanken.

 

Zwischenzeitlich wurde dieses Problem auch vom Sparkassenpräsidenten Helmut Schleweis erkannt. Er fordert im Handelsblatt-Interview: „Für Förderkreditprogramme häufig nicht geeignet sind die Unternehmen, die aktuell gerade am dringendsten Hilfe benötigen. Für solche Unternehmen sind andere Hilfen als Kredite nötig, um die Coronakrise zu überbrücken. Denkbar wären direkte Zuwendungen des Staates. Eine andere Option wären 100-prozentige Garantien für Kredite, die erst in sehr ferner Zukunft zurückgezahlt werden müssen.”

 

Doch wie kann nun ein Unternehmen mit Kreditbedarf aktuell einen fundierten Antrag mit Aussichten auf Erfolg bei der Hausbank stellen?
Letztlich muss durch die Vorlage einer soliden und belastbaren Unternehmensplanung die Kapitaldienstfähigkeit auch unter Berücksichtigung der aktuellen Pandemie-Situation nachvollziehbar dargelegt werden. Zudem sollte über Sicherheiten für den verbleibenden Risikoanteil nachgedacht werden. Neben Grundschulden, Gesellschafterbürgschaften sind unter Umständen auch Zessionen denkbar. Auf jeden Fall ist eine sehr gute Vorbereitung des Kreditantrages zu empfehlen, um durch eine Ablehnung keine wertvolle Zeit zu verlieren.

 

Lesen Sie jetzt in unserem kostenlosen Whitepaper 7 nützliche Hinweise für eine erfolgreiche Beantragung eines KfW Kredits. Jetzt kostenlos herunterladen!

 

 

Wir beraten Sie gern!

Kontakt

Contact Person Picture

Norman Lenger-Bauchowitz, LL.M.

Mediator & Rechtsanwalt, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachberater für Restrukturierung & Unternehmensplanung (DStV e.V.)

Partner

+49 911 9193 3713

Anfrage senden

Profil

Liquidität trotz Corona
Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu