Die zukünftige Personalbemessung nach § 113c SGB XI (PeBeM)

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​veröffentlicht am 29. Juni 2020

 

Quelle:  Zweiter Zwischenbericht zur Entwicklung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Massstäben gemäss § 113c SGB XI (PeBeM)

 

Gemäß des aktuellen Zwischenberichts des PeBeM-Projekts zeigt sich gegenüber der aktuellen Personalausstattung von Pflegeeinrichtungen ein deutlicher Pflegepersonalmehrbedarf. Nach den Erhebungen der Projektgruppe unter Leitung von Herr Prof. Dr. Heinz Rothgang liegt der Personalmehrbedarf auf Basis des entwickelten Personalbemessungsinstruments insgesamt bei 36 Prozent. Jedoch führen Personalmengensteigerungen allein ohne eine entsprechende Organisationsentwicklung nicht zu einer tatsächlich verbesserten Pflege.
 
Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes durch § 113c SGB XI die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI beauftragt, die Entwicklung und Erprobung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in Pflegeeinrichtungen nach qualitativen und quantitativen Maßstäben sicherzustellen.

Der Auftrag zur Entwicklung eines entsprechenden Instruments ist im Sommer 2017 an das SOCIUM der Universität Bremen vergeben worden. Die Projektleitung hat Herr Prof. Dr. Heinz Rothgang inne. Die Entwicklung und Erprobung ist bis zum 30. Juni 2020 abzuschließen. Aktuell liegt der zweite Zwischenbericht als finale Version zur Abnahme durch den Auftraggeber vor.

Ziel ist es, ein Personalbemessungsinstrument zu entwickeln, das auf Basis der Anzahl versorgter Pflegebedürftiger und ihrer Merkmale, wie sie im Rahmen des neuen Begutachtungsassessments erhoben werden, nach Qualifikationsstufen differenzierte Personalmengen errechnet.

Zur Bestimmung der fachlich angemessenen Personalmengen und -strukturen wurde zunächst festgelegt, welche Pflegepersonalmengen in welchem Qualifikationsmix für eine fachgerechte Leistungserbringung notwendig sind.

Dabei wurden drei Dimensionen der Leistungserbringung betrachtet:

  • die Zahl der bedarfsnotwendigen Interventionen pro Pflegebedürftigem
  • die fachlich angemessene Zeit pro Interventionserbringung und
  • das bedarfsgerechte Qualifikationsniveau der leistungserbringenden Person für diese Intervention

 

Je nach individuellem Begutachtungsergebnis wurden somit für jeden Pflegebedürftigen entsprechend differenzierte Notwendigkeiten einer fachgerechten Leistungserbringung definiert. Die Datenerhebung erfolgte dabei durch 241 speziell geschulte Pflegefachpersonen in einer eins-zu-eins-Zuordnung zwischen den leistungserbringenden Pflegekräften, der Einrichtung sowie den Datenerhebenden.

Ein wesentlicher Aspekt bei der Entwicklung der Soll-Werte war dabei die vom Gesetzgeber gewünschte Berücksichtigung der fachlichen Ziele sowie der Konzeption des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Im Verhältnis zur heutigen Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen zeigt sich ein durchgehender Pflegepersonalmehrbedarf.

Unterscheidet man den erforderlichen Personalzuwachs nach Qualifikationsniveau, so besteht (gemessen an der bundesdeutschen Verteilung der Pflegegradstruktur) für eine durchschnittliche Einrichtung ein Personalmehrbedarf von 69 Prozent bei den Assistenzkräften und von 3,5 Prozent bei den Fachkräften. Insgesamt liegt der Personalmehrbedarf bei 36 Prozent. Dabei variiert der Fachkraftanteil für jede Einrichtung individuell gemäß ihrer Bewohnerschaft.

Für den teilstationären Sektor ist der Personalmehrbedarf deutlich geringer ausgeprägt. Allein zusätzliche Pflegekräfte führen jedoch nicht automatisch zu einer verbesserten Pflege; es bedarf ergänzend entsprechender Organisations- und Personalentwicklungen, um dem ermittelten Pflegepersonalmehrbedarf entgegenzuwirken.

Im vorliegenden zweiten Zwischenbericht weist Herr Prof. Dr. Heinz Rothgang explizit darauf hin, dass die in der Studie mit Hilfe des Algorithmus 1.0 für die teil- und vollstationären Sektoren ermittelten Personalmehrbedarfe den zukünftigen Fach- und Assistenzkräftebedarf unter Annahme unveränderter Organisationsstrukturen zeigen.

Individuelle Organisationsstrukturen und Qualifikationsmixe sind daher bei der hauseigenen Personalmehrbedarfsbetrachtung zu berücksichtigen. Empfohlen wird daher eine modellhafte Einführung des Personalbemessungsverfahrens unter Realbedingungen.

Durch die Einführung werden weitere Erkenntnisse generiert werden können, wie die zukünftige Langzeitversorgung in der Pflege aussehen soll. Ferner kann es dadurch zu Weiterentwicklungen in Bezug auf den verwendeten Algorithmus kommen. Zudem wird insbesondere die tatsächliche Personalverfügbarkeit sowie die Attraktivität des Berufsbildes entscheidend bei der Deckung des zukünftigen Personalbedarfs sein.

Die wesentlichen Herausforderungen, denen sich die Einrichtungen stellen müssen, werden daher eine adäquate Personal- und Organisationsentwicklung sowie die Rekrutierung von zusätzlichem Personal sein. Der Einsatz des Personalbemessungsinstruments wird zunächst nur für den vollstationären Sektor empfohlen. Für die teilstationären Pflege erfolgen abschließende Ausführungen und Empfehlungen zum Einsatz erst im Abschlussbericht.
 

Kontakt

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Roland Schneider

Diplom-Wirtschaftsjurist, Certified Healthcare Manager (DAM)

Associate Partner

+49 911 9193 3661

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