Verbot der Pferdesteuer in Schleswig-Holstein

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​veröffentlicht am 28. März 2018

 

Am 28. Februar hat der Landtag in Kiel mehrheitlich für ein Verbot der Pferdesteuer in Schleswig-Holstein gestimmt.

 

[Drucksache 19/215: Gesetzesentwurf der Landesregierung. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein – Verbot der Pferdesteuer (22. September 2017)]

 

Der Landtag in Kiel hat am 23. Februar 2018 eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Diese Änderung bewirkt, dass die Gemeinden in Schleswig-Holstein keine Pferdesteuer erheben dürfen. Diese Entscheidung betrifft ganz konkret die Gemeinde Tangstedt, die im vergangenen Juni die Einführung der Pferdesteuer beschlossen hatte. Die Landesregierung kritisierte den Beschluss der Gemeinde scharf und brachte daraufhin im Juli 2017 einen Entwurf zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes auf den Weg.

 

Der Gesetzesentwurf lag am 23. Februar 2018 dem Landtag in Kiel zur Abstimmung vor. Es wurde mit eindeutiger Mehrheit für ein Verbot der Pferdesteuer gestimmt. Der wesentliche Grund hierfür war, dass die Pferdesteuer die Ausübung des Pferdesports, den positiven Einfluss auf Jugendarbeit, Tourismus und Landwirtschaft im Bundesland Schleswig-Holstein erheblich hindert.

 

Die Rechtsgrundlage für die Erhebung einer Pferdesteuer ist eine kommunale Satzung. Die Kommunen haben ein kommunales Steuerfindungsrecht. Dieses Recht wird aus den Kommunalabgabengesetzen der Bundesländer abgeleitet. Durch die Änderung des Kommunalabgabengesetzes haben nun die Kommunen in Schleswig-Holstein keine Möglichkeit mehr Pferdesteuer zu erheben.

 

Das Verbot der Pferdesteuer in Schleswig-Holstein stellt einen Meilenstein im bundesweiten Kampf gegen die Pferdesteuer dar.

 

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