EZB drückt die Zinsen noch tiefer und setzt Kommunen noch mehr unter Druck, ihre Anlagerichtlinien anzupassen – Nicht nur aus Nachhaltigkeitsaspekten

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​veröffentlicht am 7. Oktober 2019

 

Aus Sorge um die Konjunktur in der Euro-Zone verschärft die Europäische Zentralbank die Strafzinsen für Banken. Der jährliche Einlagenzinssatz beträgt jetzt -0,5 Prozent. Die Geldpolitik der EZB hat vor allem weiter negative Folgen für Sparer und setzt jetzt auch Kommunen vermehrt unter Handlungsdruck, ihre Leitplanken bei der Kapitalanlage neu zu definieren.

 

Die anhaltenden Negativzinsen mindern mittlerweile die Erträge der zur langfristigen Anlage vorgesehenen Gelder von Kommunen enorm. Aufgrund ihrer regulatorischen Leitplanken legen sie ihre Gelder meist in bonitätsstarke Anleihen an, die allerdings kaum mehr Renditen abwerfen. Es besteht beispielsweise die Gefahr, dass (kommunale) Stiftungen ihre Zwecke nicht mehr in dem Maße wie bisher erfüllen können und dass Kommunen die zukünftigen Beamtenpensionen nicht mehr wie geplant finanzieren können. Kommunen verbinden mit der Bewirtschaftung dafür vorgesehener Gelder beispielsweise auch das Ziel, rechtzeitig für bereits eingegangene Verpflichtungen, die erst künftig liquiditätswirksam werden, Vorsorge zu treffen. Damit soll eine Verstetigung der Haushaltsbelastungen im Zeitablauf erreicht und ein Beitrag zu mehr Generationengerechtigkeit geleistet werden.


Kommunale Anleger können über die durchschnittliche Restlaufzeit ihrer Anleihen nur noch geringe Erträge aus diversen zweckgebundenen Rücklagen, z. B. für Instandsetzungsmaßnahmen, erzielen. Die Negativzinsphase gefährdet auch die Einhaltung der allgemeinen Haushaltsgrundsätze (z. B. § 75 GO NRW), wie z. B. den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit.


Vor diesem Hintergrund wird eine Überprüfung der Regelungen für die Bewirtschaftung der langfristigen Kapitalanlagen immer notwendiger. Gerade für die Bewirtschaftung langfristiger Gelder über 10 Jahre und länger, spielen Aktien eine immer wichtigere Rolle. Je nach Bundesland sehen die Innenministerien, wie z. B. Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg, den begrenzten Einsatz, z. B. maximal 30 Prozent, von Aktien vor. Die Kommune muss diese Vorgabe nicht ausschöpfen. Vielmehr bietet es sich an, aus sicherheitspolitischen Gründen unter dieser Maximalvorgabe zu agieren. Beispielsweise betragen die durchschnittlichen Dividenden bei europäischen Standardwerten ca. 3,5 Prozent p. a. In 10 Jahren summiert sich hier ein automatischer Risikopuffer auf. Zusätzlich verbunden mit einem aktiven Risikomanagement seitens des Asset Managers lassen sich schwankungsintensivere Marktphasen deutlich verringern. Es gibt verschiedene Investmentkonzepte, die gerade in der Niedrigzinsphase für Gelder mit einem langfristigen Anlagehorizont deutliche Mehrerträge liefern.


Darüber hinaus wird die nachhaltige Geldanlage in Zukunft ein gewichtiges Thema für die Asset-Management-Branche werden. Spätestens 2020 wird die EU-Regulierung ESG-Themen (Environment, Social und Governance) in der Asset Allocation fokussieren und ein Umdenken fordern. Ob Treibhausgas-Reduktion, Ressourcenschonung, Arbeitssicherheit, ethisches Verhalten, faire Vergütung oder Korruptionsvermeidung: Bei allen Nachhaltigkeitskriterien geht es darum, schädliche Entwicklungen zu vermeiden.


Über ein systematisches Vermögensausschreibungsverfahren lassen sich geeignete Vermögensverwalter bzw. Asset Manager für solche Konzepte nach den neuesten Hinweisen der Innenministerien und der Nachhaltigkeits-Regelungen ausfindig machen.


Damit soll eine möglichst sichere, angemessen ertragreiche und kosteneffiziente Anlage der Mittel im Einklang mit den Regelungen des zuständigen Innenministeriums zur Geldanlage und Einlagensicherung in ihrer jeweils gültigen Fassung erfolgen.

 

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Alexander Etterer

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