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veröffentlicht am 8. Oktober 2018
Kommunen mit Weitblick bilden für die künftig zu erwartenden Pensionsverpflichtungen ihres Personals Rücklagen. Grundlage dafür ist eine professionell organisierte Vermögensverwaltung, wozu Anlagerichtlinie, Vermögensausschreibung und die Sicherstellung einer sachgerechten Kontrolle und Überwachung gehören – auch, um damit verbundene Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Die Zahlen lügen nicht: 1,5 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst werden bis 2030 in den Ruhestand gehen. Das führt zu enormen finanziellen Belastungen, wie aktuelle Zahlen des Bundes zeigen. Rund 64 Milliarden Euro gab der deutsche Staat 2016 für Pensionen aus, zehn Jahre zuvor waren es noch rund 45 Milliarden Euro, berichtet FOCUS-Online Anfang 2018. Damit ist der Trend deutlich zu erkennen – es wird erheblich teurer.
Aber auch Kommunen sind angehalten ihren Beitrag zu leisten und für die künftig zu erwartenden Pensionsverpflichtungen ihrer Beamten Vorsorgerücklagen zu bilden. Einige wenige in Deutschland, wie beispielsweise die Alte Hansestadt Lemgo um Kämmerer Dirk Tolkemitt oder der Landesverband Lippe um Kämmerer Peter Gröne, zeigen den nötigen Weitblick und treiben schon längst den Vermögensaufbau für spätere Pensionsverpflichtungen voran.
Viele andere Kämmerer befassen sich gerade damit und sind mit Fragestellungen der praktischen Umsetzung konfrontiert, wie beispielsweise:
Erste Antworten liefern beispielsweise die jeweiligen Regelungen zur kommunalen Geldanlage der Innenministerien – sofern sich diese darüber Gedanken gemacht haben. Zu den aktuellsten Regelungen zählen die „Hinweise des Hessischen Innenministeriums zu Geldanlagen und Einlagensicherung” vom 29. Mai 2018 für Gemeinden, Städte und Landkreise. Darin heißt es beispielsweise, dass
Leider lässt das Hessische Innenministerium klare Regelungen zur Vermeidung von Haftungsrisiken vermissen. Für deutlich mehr Fürsorge gegenüber den Kämmerern hat sich das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen im Runderlass zur Anlage von Kapital durch Gemeinden und Gemeindeverbände vom 19. Dezember 2017 empfohlen. Dort heißt es: „Die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Haushaltswirtschaft erfordert eine sachgerechte Kontrolle und Überwachung der Anlage von Kapital sowie auch der Tätigkeit beauftragter Dritter […]. Es ist dabei nicht ausreichend, die Kontrolle und Überwachung nur einmal jährlich vorzunehmen”. Ebenso wurde geregelt, dass bei den Kapitalanlagen die möglichen Risiken bekannt, begrenzt und beherrschbar sein müssen und die örtlichen Anlageentscheidungen ausreichend zu dokumentieren sind.
Insofern sind Kämmerer dementsprechend aufgefordert, Vermögens- und Risikomanagement dauerhaft zu kombinieren.
Geringe Personal-Ressourcen, zeitliche Engpässe, fehlendes Fachwissen und mangelnde Informationstiefe sind dabei häufige Hemmnisse. Für eine fachkundige Beratung, wie sie vom Hessischen Innenministerium gefordert wird, insbesondere mit Blick auf die Erkennung, Analyse, Bewertung, Kontrolle und Überwachung der Risiken, empfiehlt sich ein neutraler Dritter. Beispielsweise sorgt eine sich darauf spezialisierte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit ausgefeilten Werkzeugen für mehr Orientierung und Sicherheit bei der Bewirtschaftung kommunalen Vermögens.
Nur so können Kommunen ihr Vorhaben, Vermögen für zukünftige Pensionsverpflichtungen aufzubauen, mit Erfolg und der nötigen Haftungssicherheit in die Tat umsetzen, so wie das Beispiel der Alten Hansestadt Lemgo zeigt (vgl. Artikel aus der Ausgabe Juli 2018 „Kommunale Geldanlage mit Transparenzbericht: Vertrauen der Beteiligten herstellen”).
Alexander Etterer
Diplom-Betriebswirt (FH)
Partner
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