Stellenbewertungen: Die Herausforderungen der neuen Entgeltordnung in den Kommunen (TVöD-VKA)

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​veröffentlicht am 19. Oktober 2016

 

Zum 1. Januar 2017 tritt die neue Entgeltordnung in den Kommunen (TVöD-VKA) in Kraft und bringt in einigen Bereichen Veränderungen im Vergleich zum bisherigen Eingruppierungsrecht mit sich. So wirkt sich die neue Entgeltordnung aufgrund neuer Eingruppierungsmerkmale in den betreffenden Bereichen auf Stellenbewertungen aus und kann zu einer neuen Entgeltgruppe führen. Aus diesem Grund sind die Kommunen dazu angehalten, die Aktualität und Richtigkeit ihrer Stellenbewertungen zu überprüfen.

 

​Neue Entgeltordnung für die Kommunen (TVöD-VKA)

Im Zuge der seit 2005 andauernden Modernisierung des öffentlichen Tarifrechts haben sich der dbb mit dem Bund und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) am 29. April 2016 auf einen Tarifabschluss in der Einkommensrunde 2016 verständigt. Das Ergebnis besteht unter anderem in einer neuen Entgeltordnung für den TVöD-VKA, die zum  1. Januar 2017 in Kraft tritt.

 

Die neue Entgeltordnung entfaltet ihre unmittelbare Wirkung insbesondere im Rahmen von neuen Eingruppierungsvorgängen. Sind Beschäftigte zuvor eingestellt worden, sind diese nicht in einen neuen Eingruppierungsvorgang eingebunden. Die Überleitung erfolgt unter Beibehaltung der bisherigen Entgeltgruppe, solange die betreffende Tätigkeit ausgeübt wird. Im Falle einer nach der neuen Entgeltordnung höheren Entgeltgruppe können Mitarbeiter diese höhere Eingruppierung beantragen. Dieser Antrag muss bis zum 31. Dezember 2017 abgegeben sein.

 

Änderungen gegenüber dem bisherigen Eingruppierungsrecht

Gegenüber dem bisherigen Eingruppierungsrecht ergeben sich Änderungen insbesondere bei Berufen, bei denen sich die tatsächlichen Anforderungen an die Tätigkeit geändert haben.

 

So ergeben sich im Rahmen der neuen Entgeltordnung etwa Veränderungen bei der Eingruppierung in die Entgeltgruppe 9. Diese wird nun in die Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c aufgeteilt. Ferner erfolgt die Einstiegseingruppierung von Beschäftigten mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf grundsätzlich in die Entgeltgruppe 5. Bei Beschäftigten mit einem Bachelorabschluss wird die Einstiegsgruppierung grundsätzlich in Entgeltgruppe 9b festgesetzt.

 

Änderungen ergeben sich auch für den Pflegebereich, für den eine neue Entgelttabelle gilt. Neue Eingruppierungsmerkmale sieht die neue Entgeltordnung unter anderem für Berufe im Gesundheitswesen, im IT-Bereich, im kommunalen feuerwehrtechnischen Dienst sowie für Schulhausmeister vor.

 

Auswirkungen auf Stellenbewertungen

Das Tarifrecht zeichnet sich durch den Grundsatz der Tarifautomatik aus. Demnach hat der Beschäftigte einen einklagbaren Anspruch auf eine anforderungsgerechte Entlohnung.

 

Die Entgeltstruktur orientiert sich an Qualifikationseckpunkten, die für die jeweilige Stelle erforderlich sind, sodass die Grobstruktur des Arbeitsentgeltes durch eine summarische, sich an den Qualifikationsvoraussetzungen orientierende Differenzierung bestimmt wird. Die Eingruppierung richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung. Mithin erfolgt die Eingruppierung eines Beschäftigten in die Entgeltgruppe, deren Tätigkeitsmerkmale der gesamten von ihm dauerhaft auszuübenden Tätigkeit entsprechen.

 

Die neue Entgeltordnung (TVöD-VKA) in den Kommunen bringt zum Teil neue Eingruppierungsmerkmale mit sich, sodass sich in den betreffenden Bereichen (z.B. im IT-Bereich) durchaus Abweichungen zum bisher geltenden Eingruppierungsrecht ergeben können. Als Folge kann eine bisherige Entgeltgruppe nicht mehr sachgemäß sein.

 

Im Hinblick auf die neue Entgeltordnung ist es durchaus sinnvoll, bestimmte Stellen neu zu bewerten, um auch künftig dem Anspruch auf eine anforderungsgerechte Entlohnung Rechnung tragen zu können. Insbesondere die neuen Eingruppierungsmerkmale drängen die Kommunen, betreffende Stellen einer neuen Bewertung auf Grundlage des neuen Rechts zu unterziehen. Denn mit der Gewährleistung einer anforderungsgerechten Entlohnung wird eine wesentliche Voraussetzung einer leistungsfähigen und wirtschaftlichen Verwaltung geschaffen.

 

Rödl & Partner unterstützt Sie bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen sowie Stellenbewertungen

Um Stellenbewertungen und Eingruppierungen insbesondere auf Grundlage des neuen Rechts korrekt vorzunehmen, unterstützt Sie Rödl & Partner gerne dabei, Stellenbewertungen durchzuführen. Mit einer korrekten Stellenbewertung geht oftmals auch eine (aktuelle) Stellenbeschreibung bzw. Tätigkeitsdarstellung einher, die als ein nützliches Instrument zur Durchführung von Stellenbewertungen herangezogen werden kann. Aus diesem Grund unterstützt Sie Rödl & Partner auch bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen, wie diese etwa inhaltlich zu füllen sind, um ggf. darauf aufbauend Stellenbewertungen korrekt vornehmen zu können.

 

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Thomas Seitz

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