Nachhaltige Kapitalanlage: Vorbildfunktion der Kommunen

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​veröffentlicht am 3. Januar 2022

  Bild nachhaltiges Finanzieren

 

 

„Wir wollen Deutschland zum führenden Standort nachhaltiger Finanzierung machen und uns dabei am Leitbild der Finanzstabilität orientieren.” Dieses Ziel hat die neue Ampelkoalition in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen1 und greift damit Handlungsempfehlungen für eine nachhaltige Finanzwirtschaft des Sustainable Finance-Beirats auf, der noch durch die jetzt alte Bundesregierung einberufen wurde. Der Beirat, der sich bewusst heterogen und interdisziplinär aus Vertretern der Real- und Finanzwirtschaft, der Wissenschaft sowie der Zivilgesellschaft zusammensetzt, betont in seinem Abschlussbericht vom Februar 2021 die Rolle der öffentlichen Hand als marktlenkende Schlüssel- und Vorbildfunktion.2 Dabei rückt er u. a. die direkte Kapitalsteuerung und Kapitalanlage mittels nachhaltigkeitsbezogener Anlagekriterien und Anlagekonzepte in den Fokus.


Die im Mai 2021 veröffentlichte Deutsche Sustainable Finance-Strategie greift die Empfehlungen des Beirats umfassend auf und beinhaltet einige konkrete Maßnahmen für die Förderung der nachhaltigen Kapitalanlage der öffentlichen Hand.3 So definiert Maßnahme 23 der Deutschen Sustainable Finance-Strategie das Ziel, den Dialog zwischen Bund und Bundesländern sowie Kommunen zu einzelnen Sustainable Finance-Themen zu verstetigen. Als Beispiele werden hier die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Kapitalanlage oder die Aktualisierung bzw. Konkretisierung der Gemeinwohlorientierung öffentlich-rechtlicher Finanzunternehmen genannt.

 

Die nachhaltige Ausrichtung ihrer Kapitalanlagen ist für die Bundesländer und Kommunen kein ganz unbekanntes Terrain. So haben sich beispielsweise im Rahmen der sogenannten „Divestment-Kampagne” zahlreiche Städte und Kommunen, unter anderem Berlin, Bonn, Köln und Stuttgart, dazu verpflichtet, Wertpapiere von Unternehmen zu verkaufen, die in der fossilen Wertschöpfungskette tätig sind.4 Im Fokus steht dabei häufig der Ausstieg aus Unternehmen, die Kohle fördern oder verstromen. Zahlreiche öffentliche Anleger gehen hier aber bereits weiter. So legen beispielsweise die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen die Mittel ihrer Pensionsfonds auf Basis von Aktienindizes nach abgestimmten nachhaltigen Kriterien an.5 Dabei investieren sie ausschließlich in Unternehmen, die in den Bereichen Ökologie, Soziales und Unternehmensführung zu den am besten bewerteten in ihrer Branche zählen (Best-in-Class). Vom Investment ausgeschlossen werden Unternehmen, die in kontroversen Geschäftsfeldern aktiv sind oder gegen anerkannte Umwelt- und Sozialstandards verstoßen.

 

Im Hinblick auf die Motive für die Integration von nachhaltigkeitsbezogenen Kriterien in die Kapitalanlage können insbesondere 3 Überlegungen unterschieden werden. Zum einen unterstützt eine solche Kapitalanlage die Erreichung der Ziele der Klima- und Nachhaltigkeitsstrategien, die die Bundesländer und zahlreiche Kommunen formuliert haben. Wer als Kommune beispielsweise Klimaneutralität anstrebt, kann dieses Ziel auch über die Kapitalanlage unterstützen, indem der CO2-Fussabdruck der Portfolios durch eine Umschichtung aus kohlenstoffintensiven Branchen reduziert wird. Zum anderen hat die öffentliche Hand hier, wie angesprochen, eine Vorbildfunktion für andere private und institutionelle Anleger und unterstützt durch die Umlenkung ihres Kapitals in nachhaltige Anlagen auch die Erreichung der Ziele des EU-Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums.

 

Besonders relevant für die zukünftige Entwicklung der nachhaltigen Kapitalanlage der öffentlichen Hand könnte aber ein dritter Aspekt sein. So belegen zahlreiche Kapitalmarktstudien, dass sich die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Kapitalanlage positiv auf deren Risiko auswirken kann. So stellt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) in einer Analyse beispielsweise fest: „Es besteht ein positiver Einfluss von ESG-Kriterien auf das Risikomanagement bzw. die Reduktion von extremen Verlusten („tail risks”)”.6 Angesichts des in der kommunalen Haushaltswirtschaft geltenden Grundsatzes „Sicherheit vor Ertrag“ kann es daher nicht nur zielführend, sondern sogar angezeigt sein, die Aufnahme entsprechender Kriterien zumindest zu prüfen.

 

Es ist nicht auszuschließen, dass auf der Basis dieser Erkenntnisse zumindest eine Empfehlung, unter Umständen sogar eine Vorgabe, für die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien bei der Kapitalanlage der öffentlichen Hand formuliert wird. So regte der Staatssekretärsausschuss für nachhaltige Entwicklung in seinem Beschluss „Kommunen als zentrale Akteure für eine nachhaltige Entwicklung” vom 14.6.2021 die Integration von Nachhaltigkeitszielen und -indikatoren sowohl in kommunale Haushalte als auch in das kommunale Finanzmanagement an.7

 

Viele Kommunen leben diesen Strategiewechsel bereits heute, indem sie sich nachhaltige Anlagerichtlinien geben. Der Weg hin zu nachhaltigen Kapitalanlagen als Teil der kommunalen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsstrategie erfordert die Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung. Zu den ersten wichtigen Prozessschritten zählen die Informationsbeschaffung, die Einordnung der bisherigen Anlagepolitik und der Austausch mit relevanten Akteuren und Vorreiterkommunen. In einem strukturierten Workshop-Format lassen sich für die Verwaltung effizient erste Ergebnisse erzielen. 

 

 

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1 https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf.
2 https://sustainable-finance-beirat.de/wp-content/uploads/2021/02/210224_SFB_-Abschlussbericht-2021.pdf.
3 https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Broschueren_Bestellservice/deutsche-sustainable-finance-strategie.pdf?__blob=publicationFile&v=6.
4 https://kommunales-divestment.de/re-investment/vorreiterstaedte.
5 https://www.land.nrw/pressemitteilung/pensionsfonds-der-laender-nordrhein-westfalen-baden-wuerttemberg-brandenburg-und.

6 https://www.gdv.de/resource/blob/33978/b5dd9b3f977e0999749c7a6c717330fc/studie-zu-nachhaltigkeit-in-der-kapitalanlage-data.pdf.
7 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/998006/1929118/d46e91c0c13d623d3eca38a2a937c0dc/2021-06-14-beschluss-kommunen-data.pdf?download=1.

 

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Sissy Koch

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