E-Mobilität – Tragfähige Geschäftsmodelle müssen heute konzipiert werden

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​veröffentlicht am 10. Januar 2017

 

Die Bundesregierung hat sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, Leitmarkt der Elektromobilität zu werden. Hierfür sollen u. a. bis zum Jahr 2020 eine Million Elektroautos auf Deutschlands Straßen rollen. Da die Umsetzung dieses Vorhabens jedoch nur sehr schleppend vorangeht und weit hinter den gesetzten Meilensteinen zurückbleibt, hat die Bundesregierung jüngst mehrere Förderprogramme für Elektrofahrzeuge, Ladesäulen und Elektromobilitätskonzepte beschlossen. Ein wesentliches Ziel dabei ist ein beschleunigter und flächendeckender Ausbau der Ladeinfrastruktur.

 

Dass sich Elektrofahrzeuge im Massenmarkt etablieren werden und somit eine Transformation der Mobilität stattfinden wird, ist nach Meinung von Experten unstrittig. Die Frage ist nur, wann sich dieser Wandel endgültig vollzieht.
  
Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur wird zukünftig selbstverständlicher Teil eines integrierten Serviceangebots sein, in dem verschiedene elektromobile Verkehrsmittel in einem intermodalen Verkehrssystem intelligent miteinander vernetzt sind. Damit liegt für Kommunen in der Elektromobilität die große Chance, die Umwelt- und Verkehrssituation zu verbessern und die Umweltbelastungen trotz steigender Mobilitätsnachfrage zu senken. Kommunen, die bereits heute aktiv kommunale Elektromobilitätskonzepte planen, profitieren nicht nur von einem Imagegewinn, sondern steigern damit auch mittel- bis langfristig die Attraktivität ihres Wirtschaftsstandortes.
    
Viele Stadtwerke und kommunale Energieversorgungsunternehmen setzen sich aktuell daher ebenso intensiv mit dem Thema der Elektromobilität auseinander und zeigen in zahlreichen Projekten deutschlandweit, wie sie emissionsfrei, lokal und kostengünstig die Mobilität der Zukunft aufbauen. Ihr wirtschaftliches Engagement verspricht mittelfristig neue Kunden, ohne teure Vertriebsboni bezahlen zu müssen. Des Weiteren können sie von ihrer Erfahrung als Netzbetreiber, ihrer lokalen Nähe sowie der engen Verbindung zur Kommunalpolitik profitieren. Dies sind ideale Voraussetzungen, um gemeinsam mit anderen lokalen Partnern die Einführung der Elektromobilität zu forcieren. Weitsichtige Ladeinfrastrukturbetreiber sind derzeit bestrebt, möglichst viele Ladesäulen zu errichten, um trotz noch geringer Wirtschaftlichkeit eine Art „Monopolstellung” für die Zukunft aufzubauen. Kommunen und Stadtwerke sind daher gut beraten, sich beim Ausbau der Ladeinfrastruktur rechtzeitig in Stellung zu bringen. Je länger sie warten, desto schwieriger erscheint es, in diesem Feld Fuß zu fassen. Durch die „Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge”, mit der 300 Millionen Euro Fördergelder ab dem Jahr 2017 bis 2020 bereitstehen, ist zu erwarten, dass der Zubau an Ladeinfrastruktur ab dem Jahr 2017 rasant voranschreitet und sich auf die kommenden Jahre konzentrieren wird.
   
Grundsätzlich umfasst die Elektromobilität derzeit nachfolgende Geschäftsfelder und Marktrollen, in denen Stadtwerke und Energieversorgungsunternehmen aktiv werden können.

 

 

E-Mobilität 

Abbildung: E-Mobilität

 

  • Stromvertrieb mittels E-Mobilitätstarifen

    Das Geschäftsfeld, das sich intuitiv im Zusammenhang mit der Elektromobilität ergibt, ist die Bereitstellung von „Treibstoff” für Elektrofahrzeuge in Form von Stromverkäufen. Dabei ist die Einführung von speziellen E-Mobilitätstarifen nur eine Möglichkeit unter vielen, die Stromabsatzmengen durch die Elektromobilität zu erhöhen.
      
  • Ladeinfrastrukturbetreiber

    Der Ladeinfrastrukturbetrieb umfasst neben der Installation der Ladestation auch den IT-Systembetrieb sowie die Wartung der Ladesäule.
      
  • Elektromobilitätsanbieter

    Ein Elektromobilitätsdienstleister ermöglicht seinen Kunden einen (überregionalen) Zugang zur Ladeinfrastruktur und übernimmt die Abrechnung der Ladeaktivitäten. Dieses Geschäftsfeld kann auch innerhalb einer Netzwerkkooperation angeboten oder abgewickelt werden, um zusätzliche Wertschöpfung für Stadtwerke zu generieren.
      
  • E-Car- und Bike-Sharing bzw. Verkauf von E-Cars/E-Bikes

    Ein weiteres Geschäftsfeld bilden Mobilitätsangebote in Form von regionalen E-Car- bzw. E-Bike-Sharing, aber auch der Verkauf von E-Cars bzw. E-Bikes ist zukünftig denkbar.

 
Ganz gleich, für welches wirtschaftliche Engagement man sich im Bereich der Elektromobilität entscheidet, ist eine fundierte Businessplanung mitsamt einer Szenario-Analyse erforderlich. Darüber hinaus ist die Frage zu klären, inwieweit die Leistungserbringung durch internes Know-how erbracht werden kann oder durch Dienstleister und Kooperationspartner extern beschafft werden muss.
  

Fazit

Auch wenn sich der Betrieb öffentlicher Ladesäulen in vielen Fällen als noch nicht wirtschaftlich erweist, sollten sich Stadtwerke innerhalb dieses Zukunftsthemas positionieren. Die „Move-or-Lose”-Situation macht ein baldiges Handeln erforderlich, wenn das Feld nicht von vornherein andern Anbietern überlassen werden soll. Darüber hinaus muss der Wandel hin zu Elektromobilität dezentral auf kommunaler Ebene gestützt werden. Dies bedeutet, dass Elektromobilität nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern als integraler Bestandteil eines kommunalen Stadt-, Siedlungs- und Verkehrskonzeptes anzusehen ist. Hierfür gilt es, frühzeitig die Weichen zu stellen.

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