Fehlbuchungen in A2LL – die Zeit läuft gegen die Kommunen

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 3. Juli 2017

 

Die Bundesagentur spielt auf Zeit, der kommunale Träger verzichtet damit auf teilweise sechsstellige Erstattungsansprüche pro Jahr. Bereits Mitte letzten Jahres informierte Sie Rödl & Partner über die Fehlbuchungen in der Buchungssoftware A2LL. In vielen Jobcentern wurden offenbar über Jahre kommunale Leistungen falsch in A2LL verbucht. Dadurch entgingen den Kommunen Bundesbeteiligungen in Millionenhöhe.

 

​Eine pauschale und allgemeingültige Lösung hat sich zerschlagen

Noch im November 2016 hatte die BA eine Art pauschale Lösung zur Prüfung der Fehlverbuchungen angekündigt. Bereits einen Monat später am 21.12.2016 ist die BA von dieser Haltung wieder abgerückt und hat sich noch einmal anderweitig geäußert. In ihrem Schreiben Ende Dezember hat sie mitgeteilt, dass „entgegen früherer Überlegungen keine allgemeine Basis für eine bundesweite, übergreifende pauschale Gesamtlösung der Problematik im Umgang mit fehlerhaften Buchungen im IT-Verfahren A2LL” gesehen wird.


Somit bleibt die Situation weiterhin die, dass jeder kommunale Träger selbst die Fehlbuchungen in Form einer Buchungsliste nachweisen muss, um an einen ihm gegebenenfalls zustehenden Erstattungsanspruch zu kommen. 


Viele Rechnungsprüfer und Sozialämter scheuen die Prüfung aufgrund des Prüfungsdilemmas hinsichtlich der personellen und zeitlichen Ressourcen und der gegenüberstehenden Wirtschaftlichkeit der Prüfung. Rödl & Partner hat hierzu einen potenzialorientierten Prüfungsansatz entwickelt und unterstützt bereits verschiedene kommunale Träger in unterschiedlichen Bundesländern bei der Aufarbeitung dieser Thematik.


Erfahrungen von Rödl & Partner zeigen Potenziale in den Fehlbuchungen und nicht in den fehlerhaften Umbuchungen.

In unseren bisherigen Prüfungen fiel vor allem auf, dass die Fehlbuchungen – zu unterscheiden von den fehlerhaften Umbuchungen – einen wesentlich höheren Bestand ausmachen, als dies bisher bekannt war. Vor allem die von kommunalen Trägern ausgegebenen Darlehen wurden oftmals automatisch mit den Kosten der Unterkunft verrechnet. Auch sind Renovierungskosten und Feuerbrandhilfen, welche eigentlich durch die Verbuchung in den Kosten der Unterkunft anteilig von der BA erstattet werden, aufgrund einer fehlerhaften Zuordnung der Finanzpositionen, oftmals komplett vom kommunalen Träger übernommen worden.

 

Die Zeit hat sich für die Jahre 2013 und 2014 deutlich verschärft

Eine Geltendmachung ist jedoch noch immer rückwirkend für die Jahre 2013 und 2014 möglich. In Ausnahmefällen auch für das Jahr 2012 – nämlich dann, wenn beide Träger die Einrede der Verjährung hinsichtlich ihrer jeweiligen Ansprüche bis zum 31.12.2012 vereinbart haben.


Die BA hat inzwischen alle Jobcenter darüber informiert, dass mit Ablauf des 30.06.2017 die Software A2LL endgültig abgeschaltet wird. An diesem Tag steht das Verfahren letztmalig zur Verfügung. Die Daten aus A2LL können ab dem 01.07.2017 ausschließlich lesend im e-Archiv-A2LL, einem besonderen Teil der e-Akte, eingesehen werden.


Das bedeutet auch, dass eine Prüfung von Fehlbuchungen für die Jahre  2013 und 2014 danach nur noch sehr erschwert möglich ist. Eine Einsicht in die Daten ist dann nur über das e-Archiv möglich, wodurch sich die Prüfung ab dem 01.07.2017 wesentlich aufwendiger gestaltet.

 

Rödl & Partner unterstützt Sie gern kurzfristig und übernimmt die Aufarbeitung der Fehlbuchungen für Sie. Sprechen Sie uns an.

Kontakt

Contact Person Picture

Ina Eichhoff

Steuerberaterin, Sustainability Auditor IDW

Partner

+49 221 9499 092 08

Anfrage senden

Contact Person Picture

Christian Griesbach

Diplom-Volkswirt

Partner

+49 911 9193 3605

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu