Mehr und mehr Bundesländer verpflichten die Gemeinden zur Einrichtung von Meldestellen im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 2. April 2024



Mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom 31.5.2023 wurde auf Bundesebene die sog. Whistleblower-Richtlinie der EU aus dem Jahr 2019 erheblich verspätet in deutsches Recht umgesetzt. Ein politischer Streitpunkt und zugleich eine der Ursachen für die Verzögerung in dem zustimmungspflichtigen Gesetzesvorhaben war das nur unter Mühen erreichte Einvernehmen zwischen Bund und Ländern über die Verpflichtung zur Einrichtung einer Meldestelle für kommunale Beschäftigungsgeber, also Gemeinden und Gemeindeverbände. Ergebnis war, dass die Pflicht zur Einrichtung und zum Betrieb interner Meldestellen für kommunale Beschäftigungsgeber sowie für Beschäftigungsgeber, die in deren Eigentum stehen, nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts (§ 12 Abs. 4 HinSchG) gelten soll.


In einigen Bundesländern sind die Gesetzgebungsverfahren dazu bereits angelaufen oder sogar abgeschlossen. Zu letzteren zählten zum Redaktionsschluss Hessen, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die bereits Umsetzungsgesetze erlassen haben. 

In Nordrhein-Westfalen beispielsweise trat am 30.12.2023 das entsprechende Umsetzungsgesetz in Kraft (Gesetz zur Ausführung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) und zur ergänzenden Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, sowie zur Änderung des Landesbeamtengesetzes). Dementsprechend müssen die betroffenen Gebietskörperschaften kurzfristig handeln, soweit noch nicht geschehen.

Das Umsetzungsgesetz verpflichtet Gemeinden und Gemeindeverbände ab 10.000 Einwohnern in Nordrhein-Westfalen, Meldestellen im Sinne des § 12 Abs. 1 HinSchG einzurichten, an die Rechtsverstöße, die unter den Anwendungsbereich des HinSchG fallen, gemeldet werden können. Mehrere Gemeinden bzw. Gemeindeverbände können auch gemei​​nsam eine Meldestelle betreiben.

Zahlreiche Gebietskörperschaften erhalten damit eine bisher nicht bestehende Rechtspflicht auferlegt, die seit dem 17.12.2023 auch für alle Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten gilt. Folgende Anforderungen müssen die einzurichtenden Meldestellen erfüllen:

  • Die in der Meldestelle tätigen Beschäftigten müssen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit unabhängig sein. Die Kombination mit weiteren Tätigkeiten ist zwar zulässig, dies darf aber nicht zu Interessenkonflikten führen.
  • Die in der Meldestelle tätigen Beschäftigten müssen über die notwendige Fachkunde verfügen.
  • Meldungen müssen schriftlich oder mündlich erfolgen können.
  • Die Vertraulichkeit des Hinweisgebers und der in der Meldung genannten Personen muss gewährleistet werden.
  • Der Hinweisgeber muss eine Eingangsbestätigung innerhalb von sieben Tagen nach Eingang der Meldung erhalten.
  • Bei Eingang eines Hinweises muss dieser daraufhin geprüft werden, ob er unter den Anwendungsbereich des HinSchG fällt.
  • Der Hinweis muss auf Stichhaltigkeit geprüft werden. Daher muss eine qualifizierte und zügige Hinweisaufklärung erfolgen.
  • Ggf. sind angemessene Folgemaßnahmen zu ergreifen.
  • Der Hinweisgeber muss innerhalb von maximal drei Monaten eine inhaltliche Rückmeldung erhalten.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zur Umsetzung der Anforderungen und zur Einrichtung einer Meldestelle.



AUS DEM NEWSLETTER

Fokus Public Sector

Kontakt

Contact Person Picture

Christoph Naucke

Betriebswirt (Berufsakademie), Zertifizierter Compliance Officer, Datenschutzbeauftragter DSB-TÜV, Prüfer für Interne Revisionssysteme (DIIR), Datenschutzauditor (TÜV), IT-Auditor IDW

Associate Partner

+49 911 9193 3628

Anfrage senden

Contact Person Picture

Carina Richters

Rechtsanwältin, Compliance Officer (TÜV)

Manager

+49 221 949 909 206

Anfrage senden

WIR BERATEN SIE GERN!

​​​​​​​​​​Öffentlicher Sektor​​


Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu