Zukunft Nahwärme, Netztransformation und Förderung über die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)

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veröffentlicht am 2. Oktober 2023



Der deutsche Wärmesektor ist ein schlafender Riese. Während wir uns im Bereich der Stromerzeugung auf einem guten Weg befinden, die selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen, ist der Fortschritt im Wärmesektor als der größere Emissionsbereich hingegen marginal. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem BEW und dem GEG und einer Reihe weiterer Gesetze daher das Prinzip Zuckerbrot und Peitsche. Die Zielvorgaben im Gebäudebereich werden angehoben, aber auch die Förderungen attraktiv gestaltet, sodass in den kommenden Jahren der Versorgung mit Nahwärme eine deutlich größere Rolle zuteil wird, um den Wärmesektor zu dekarbonisieren.


Nahwärme ist eine innovative Form der Energieversorgung, bei der Wärme über Leitungen von einer zentralen Wärmequelle zu den Verbrauchern in naheliegenden Gebäuden transportiert wird. Es können vielfältige Energiequellen wie beispielsweise Erneuerbare Energien, Abwärme aus Industrieprozessen oder Biomasse genutzt werden, um die umweltfreundliche Wärme effizient bereitzustellen. Hierbei stellen Wärmenetze eine Schlüsselkomponente für eine nachhaltige und klimafreundliche Zukunft dar. 

Die Vorteile der Nahwärmeversorgung sind vielfältig und reichen weit über die rein ökologische Dimension hinaus. Durch die Bündelung von Energieerzeugung und -verteilung ergeben sich signifikante Effizienzgewinne, die zu einer Verringerung der Energiekosten für Endverbraucher führen können. Zudem kann Nahwärme die Energieunabhängigkeit einer Kommune stärken, Luftverschmutzung reduzieren und die Verbundenheit der Bewohner durch die gemeinsame Wärmeversorgung fördern. Kunden profitieren von einer preisstabilen Versorgung (sofern korrekt umgesetzt), von einem Komfortgewinn, geringerem Platzbedarf und vermiedenen Emissionen (Schall, Ölgeruch, Staub/Asche etc.) im Wohnhaus. Der folgende Artikel soll beleuchten, welche Schritte eine Kommune unternehmen kann, um eine Wärmeversorgungsstruktur zu errichten, aber auch aufzeigen, welche Möglichkeiten existieren, um eine bestehende Wärmeversorgungsstruktur zukunftsfähig zu transformieren.

Besteht in einer Kommune keine zentrale Wärmeversorgungsstruktur oder entsteht aktuell ein neu zu versorgendes Gebiet, so soll nach dem Willen des Gesetzgebers zunächst die Kommune aktiv werden und Planungen entwickeln. Wenn es bereits eine kommunale Wärmeplanung oder übergeordnete kommunale Strategien gibt, so sind diese zu berücksichtigen. In einem ersten Schritt sollte das zu versorgende Gebiet geographisch eingegrenzt und analysiert werden. Dies gibt erste Anhaltspunkte zur Versorgungsstruktur, den Gebäudety-pen und Sanierungsständen oder auch über die Wärmeabnehmerstruktur. Ist eine Idee für eine klimafreundliche, nachhaltige und preisstabile Wärmeversorgung entwickelt, gilt es, sich der Identifizierung und Einbindung wichtiger Akteure zu widmen. Existiert ein Stadt- oder Gemeindewerk oder gibt es vor Ort bereits Bürger- oder Energiegenossenschaften? Auf der Erzeugungsseite geht es darum, Akteure wie mögliche Abwärmelieferanten, Biogasanlagenbetreiber oder lokale Energielieferanten wie Forstbetriebsgemeinschaften zu identifizieren und ggf. einzubeziehen. Im Anschluss sollten die Grundvoraussetzungen für den Bau des Nahwärmenetzes geprüft werden. Wie gestaltet sich die Eigentumssituation von Grundstücken, wie groß ist die abzusetzende Wärmemenge oder wie wird der spätere Wärmeabsatz sichergestellt? Stehen diese Parameter fest, empfiehlt sich im nächsten Schritt die Erstellung einer Machbarkeitsstudie. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie werden die Vorüberlegungen der Kommune in Form einer Grundlagenermittlung konkretisiert. Hierbei erfolgt beispielsweise die Untersuchung mehrerer Erzeugungskonzepte sowie die Eingrenzung des Versorgungsgebietes. Ebenso kann eine indikative Berechnung von Wärmepreisen und die Abschätzung weiterer Preisbestandteile wie Baukostenzuschüsse und Hausanschlusskosten erfolgen.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen im Weiteren dazu dienen, das Wärmenetz wie geplant umzusetzen, oder, sofern die Machbarkeit einer netzgebundenen Wärmeversorgung nicht möglich scheint, das Projekt einzustellen oder umzuplanen. Sofern das Projekt weiterverfolgt werden soll, ist es zu empfehlen, zur Sicherung des Wärmabsatzes Anschlussverträge oder Vorverträge mit den Anschlussnehmern zu schließen und im Weiteren die Planungen zur Errichtung des Wärmenetzsystems mit einem externen Partner fortzuführen.

Auch der Bund hat die hohe Relevanz von Wärmenetzen erkannt und fördert über die „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)” im Modul 1 unter anderem Machbarkeitsstudien mit einer Zuschussförderung von bis zu 50 Prozent. Für die anschließende  Umsetzung sind Zuschüsse (Modul 2) in Höhe von maximal 40 Prozent sowie für den Betrieb von Wärmeerzeugern (Modul 4) durch eine Betriebskostenförderung möglich. Bisherige Erfahrungen mit dem im September 2022 gestarteten Förderprogramm zeigen, dass die Antragstellung relativ komplex ist. Zudem muss, insbesondere bei kommunalen Auftraggebern, ein besonderer Fokus auf die Vergabe und die Bestimmungen des Fördermittelgebers gelegt werden.

Grundsätzlich kann der Neubau eines Nahwärmesystems von der ersten Überlegung bis Beginn der Wärmelieferung vier bis sechs Jahre in Anspruch nehmen, wobei sich die einzelnen Schritte auf Basis der Bewilligungszeiträume der Förderung wie folgt abgrenzen lassen: 

  • Erstellung Machbarkeitsstudie: Bewilligungszeitraum zwölf Monate, einmalige Verlängerung um bis zu zwölf Monate
  • Errichtung der Infrastruktur: Bewilligungszeitraum 48 Monate, einmalige Verlängerung um bis zu 24 Monate

Auch bei einer bestehenden Nahwärmeinfrastruktur kann eine Kommune gefordert sein, die künftigen Anforderungen an eine zukunftsfähige Wärmeversorgung mittelfristig zu erfüllen. Wo beim Neubau eines Wärmenetzsystems die Machbarkeitsstudie das zentrale Instrument ist, ist es bei einem bestehenden Nahwärmenetz der Transformationsplan. 

Im Projektablauf an erster Stelle steht die Intention der Kommune, ein Wärmenetz zukunftsfähig aufstellen zu wollen. Ist die Entscheidung gefallen, Veränderungen am Status quo vorzunehmen, gilt es Vorüberlegungen anzustellen. Welche alternativen Wärmequellen zur Verfügung oder sollte eine Erweiterung des Wärmenetzes in Betracht gezogen werden? Welche Partner stehen gibt es vor Ort, die in die Transformationsüberlegungen einbezogen werden sollten? Im Anschluss kann ein Förderantrag im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze, Modul 1 gestellt werden, um bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten des Transformationsplans fördern zu lassen. Im nächsten Schritt erfolgt die Erstellung des Transformationsplans ggf. mit Unterstützung externer Partner. Im Transformationsplan findet u. a. eine IST-Analyse des Untersuchungsgebietes und des Wärmenetz-systems, eine Potenzialermittlung Erneuerbarer Energien und Abwärme, eine SOLL-Analyse des Wärmenetzes und ein Pfad zur Treibhausgasneutralität mit Wegmarken 2030, 2035, 2040 und 2045 statt.

Die Umsetzung von Transformationsmaßnahmen wie die Errichtung neuer Erzeugungsanlagen kann analog zu neuen Netzen im BEW Modul 2 gefördert werden. Die Förderung beträgt auch hier maximal 40 Prozent der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus gibt es, neben der systemischen Förderung im Rahmen des BEW Modul 2, hier die Möglichkeit in Modul 3 Einzelmaßnahmen fördern zu lassen. Dazu zählen neben treibhausgasneutralen Wärmeerzeugern auch Wärmespeicher oder Maßnahmen zur Netzerweiterung. Auch hier beträgt die Förderung maximal 40 Prozent.

Die Transformation eines Nahwärmesystems kann von der ersten Überlegung bis zur Fertigstellung vier bis sechs Jahre in Anspruch nehmen, wobei sich die einzelnen Schritte auf Basis der Bewilligungszeiträume der Förderung wie folgt abgrenzen lassen: 

  • Erstellung Transformationsplan: Bewilligungszeitraum zwölf Monate, einmalige Verlängerung um bis zu zwölf Monate
  • Umsetzung der Transformationsmaßnahmen (Modul 2): Bewilligungszeitraum 48 Monate, einmalige Verlängerung um bis zu 24 Monate
  • Umsetzung von Einzelmaßnahmen (Modul 3): Bewilligungszeitraum 24 Monate, einmalige Verlängerung um bis zu 12 Monate

Mit dem richtigen Vorgehen und einer guten Planung gelingt die Entwicklung oder Transformation von Nahwärmenetzen. Es könnten vor Ort umfangreiche Emissionsminderungspotenziale gehoben und damit endlich der schlafende Riese geweckt werden! Gerne unterstützen wir Sie als erfahrener Ansprechpartner im Bereich der nachhaltigen Wärmeversorgung und Fördermittelberatung auf dem Weg zu einer klimafreundlichen und zukunftsorientierten Wärmeversorgung in Ihrer Kommune. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Suche nach geeigneten Partnern, bei der Ausschreibungsplanung und bei der Vergabe von Fremdleistungen. Kommen Sie gerne auf uns zu!


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