Wärmequelle thermische Abfallverwertung – Handlungsfelder der Kommunen

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veröffentlicht am 2. Oktober 2023



Im Bereich der Wärme wird mehr als die Hälfte des CO2 in Deutschland emittiert. Gleichzeitig wird viel Energie bei der thermischen Reststoffverwertung nicht effizient genug genutzt. Viele Anlagen sind weit ab von einer Besiedlung und nutzen die Wärme mehrheitlich für die Stromgewinnung. Im Rahmen der anstehenden kommunalen Wärmeplanung wird immer deutlicher, dass auf diese schlummernde Energiequelle für die Fernwärme aus wirtschaftlichen und Umweltgründen nicht verzichtet werden kann. Kommunen haben die Verantwortung, jetzt aktiv zu werden und die Weichenstellungen im Bereich der Abfallverwertung aus den 1970er Jahren zu überprüfen. 


Das Abfallrecht in Deutschland

Das aktuell gültige Abfallrecht folgt einem hierarchischen Aufbau von der EU-Ebene bis zur kommunalen Ebene. Die Grundlage bildet das europäische Abfallrecht mit Fokus auf Klimaneutralität, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft. Die zentrale Richtlinie auf EU-Ebene ist die Abfallrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2008 (2008/98/EG), die 2018 umfangreich geändert wurde. Auf Bundesebene gilt seit 2012 das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), als Teilgebiet des Umweltrechts. Dieses wurde 2020 novelliert, um die Änderungen auf EU-Ebene umzusetzen und die Vermeidung und das Recycling von Abfällen zu fördern. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist damit die deutsche Umsetzung der EU-Vorgaben und schreibt wiederum Abfallwirtschaftspläne der Bundesländer vor. 

Die einzelnen Bundesländer können Bereiche konkretisieren, die nicht durch das Bundesrecht geregelt werden. Hierbei handelt es sich um landesrechtliche Vorschriften, wie beispielsweise die Bestimmung der entsorgungspflichtigen Körperschaften und zuständigen Behörden. Die Abfallwirtschaftspläne umfassen unter anderem eine Analyse der aktuellen Abfallbewirtschaftung, erforderliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wiederverwendung, dem Recycling und der Verwertung des Abfalls sowie eine Bewertung, inwiefern der Plan zur Erreichung der Ziele der Abfallrahmenrichtlinie beitragen kann. Die Kommunen erstellen darauf aufbauend Abfallwirtschaftskonzepte, die die Sammlung, Beseitigung und Verwertung auf lokaler Ebene regeln.

Grundlage aller abfallwirtschaftlichen Maßnahmen ist die fünfstufige Abfallrichtlinie der EU. In diesem Rahmen hat die Verwertung von Abfällen grundsätzlich Vorrang vor der Beseitigung des Abfalls. Die 5-stufige Abfallhierarchie (§6 Abs. 1 KrWG) sieht aus wie folgt: 




Handlungsfelder von Kommunen

Kommunen sind für die lokale Umsetzung der Rechtsgrundlagen und Verordnungen verantwortlich. Auch wenn das übergeordnete Ziel eine Reduktion der Abfallmengen ist, wird es weiterhin unvermeidbare Abfälle geben. Die thermische Abfallverwertung bietet die Möglichkeit, die bei der Behandlung des Abfalls entstehende thermische Energie sinnvoll zu nutzen. Die Reduzierung der Abfallmengen durch thermische Behandlung ist einer andersartigen Beseitigung bzw. Deponierung von Abfällen vorzuziehen. Die effizienteste Nutzung der Abwärme ist die direkte Einspeisung in Fernwärmenetze. Erst danach sollte die Energie in Strom umgewandelt werden. Eine vielerorts stattfindende Abgabe der Energie an die Umwelt sollte bald der Vergangenheit angehören.

Um die bestehenden Möglichkeiten aufzudecken, ist es notwendig, die lokalen Potenziale der thermischen Abfallverwertung zu betrachten. Insbesondere mit dem Hintergrund des Entwurfs des Wärmeplanungsgesetzes gewinnt die thermische Abfallverwertung auch im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung an Bedeutung.

Der vorliegende Entwurf des Wärmeplanungsgesetzes sieht vor, auch Wärme aus thermischer Abfallbehandlung als „unvermeidbare Abwärme” einzustufen, sofern die Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes aus dem Jahr 2012 und der Abfallhierarchie eingehalten werden. Bis 2030 müssen Betreiber von Wärmenetzen mindestens 30 Prozent der Wärme in ihren Netzen aus Erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme inklusive der Wärme aus thermischer Abfallbehandlung bereitstellen. Dies bedeutet durchschnittlich eine Verdopplung des aktuellen Anteils. Im Rahmen der Erstellung von Wärmeplänen sind Potenzialanalysen durchzuführen, die unter anderem Potenziale zur Nutzung von Abfällen, die zur thermischen Abfallbehandlung geeignet sind, darstellen.  

Kommunen und Kreise können bereits jetzt handeln und die lokal verfügbare Wärme aus der thermischen Abfallverwertung im Rahmen ihrer kommunalen Wärmeplanung berücksichtigen. Dazu müssen die bestehenden Abfallwirtschaftskonzepte auf lokaler Ebene überprüft und entsprechend der Vorgaben aus der Abfallhierarchie die Möglichkeit der Änderung des Einsatzes der thermischen Abfallverwertung in Betracht gezogen werden. Hierbei sollten insbesondere die Emissionen aus den aktuell bestehenden Transportwegen des Abfalls auf dem Weg zur Verwertung analysiert werden. Durch eine entstehungsnahe Entsorgung können die Transportemissionen reduziert werden. Denkbar ist beispielsweise die Nutzung der Abwärme durch eine regionale thermische Verwertung mit den entsprechenden Vorgaben in Sachen Luftreinhaltung und Lärmvermeidung. Solche Konzepte können vor allem dann Sinn machen, wenn die bei der Verwertung entstehende Grundlastenergie komplett in einem Fernwärmenetz genutzt werden kann.

Auch Bürgermeister, Land- und Stadträte und andere kommunale Gremien können Initiativen ergreifen, um die thermische Abfallverwertung zu verändern und zu fördern. Eine verbreitete Organisationsform zur thermischen Abfallverwertung auf kommunaler Ebene ist in Form eines Zweckverbandes. Ein Abfallzweckverband kann auch ein Zusammenschluss mehrerer Kommunen oder Landkreise zur gemeinsamen Organisation der Abfallwirtschaft sein. Ein solcher Verband übernimmt in der Regel Aufgaben wie die Sammlung, den Transport, die Behandlung und die Entsorgung von Abfällen für seine Mitgliedskommunen. Durch den Zusammenschluss können Synergien genutzt werden, um Kosten zu senken und eine effiziente und nachhaltige Abfallwirtschaft zu gewährleisten. Dadurch kann die Abfallentsorgung effizienter gestaltet werden und Potenziale für die klimaneutrale Wärmeversorgung werden ausgeschöpft. Auch die seit vielen Jahrzehnten bestehenden Lösungen sollten vor dem Hintergrund der Energiekrise auf den Prüfstand gestellt werden. Denkverbote müssen hier überwunden werden.

Die Weiterentwicklung und Anpassung der thermischen Abfallverwertung bietet das Potenzial derzeit in großen Teilen ungenutzte, aber unvermeidbare Abwärme für die Wärmeversorgung nutzbar zu machen. Für Kommunen ist das im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung und bei der Entwicklung und Anpassung kommunaler Abfallwirtschaftskonzepte möglich und eine Pflichtaufgabe im Rahmen der Wärmewende. Wir beraten Kommunen, Stadtwerke und Energieversorger zu allen relevanten Fragen rund um das Thema thermische Abfallverwertung und Wärmeerzeugung. Sprechen Sie uns gern an!

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1 Entwurf Wärmeplanungsgesetz (Stand 1.6.2023).



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