Maßnahmen zur Steigerung der Rückholquote im Unterhaltsvorschuss – Eine Herausforderung und ein möglicher Lösungsansatz

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veröffentlicht am 3. Juli 2023



Nach einer Trennung bekommen viele Alleinerziehende vom früheren Partner oder der früheren Partnerin keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt für das gemeinsame Kind. Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nicht, hilft der Staat Alleinerziehenden und zahlt Unterhaltsvorschuss. Die Aufgabe der Jugendämter ist es, zu überprüfen, ob der Partner bzw. die Partnerin Unterhalt zahlen kann und den Vorschuss gegebenenfalls zurückzufordern.


Im Jahr 2021 lagen die staatlichen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss bei 2,45 Milliarden Euro. Die Rückgriffsquote lag jedoch nur bei rund 18 Prozent, was ca. 441 Millionen Euro entspricht.  

Die Lücke zwischen Auszahlungen und Rückforderungen zeigt auf, dass zum einem die Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Elternteils nicht gegeben ist und zum anderen, dass für die regelmäßige Prüfung dieser Leis-tungsfähigkeit im Verwaltungsalltag keine ausreichenden Personal- und Zeitressourcen vorhanden sind. Schlimmstenfalls können so notwendige Titel nicht erwirkt werden und Rückgriffsfälle geraten in die Verjährung. 

Fühlen Sie sich angesprochen und erkennen diese Situation aus Ihrem Jugendamt wieder? In diesem Artikel wird ein Lösungsansatz beschrieben, in dem Sie ohne großen Personalressourcenaufwand Ihre Rückholquote deutlich erhöhen können und einen wichtigen Beitrag zur verbesserten Haushaltslage leisten können. 

Unser Scoringverfahren (siehe Abbildung 1) zur Verbesserung Ihrer Rückholquote wird in vier Schritten umgesetzt, die im Folgenden näher beschrieben werden:

  1. Datenübergabe über eine gesicherte Schnittstelle ohne personenrelevante Daten der unterhaltspflichtigen Personen.
  2. Daten werden einem Scoring unterzogen. Das Scoring ist ein Verfahren, das verwendet wird, um den Erfolg einer Titelerwirkung zu bewerten und die Leistungsfähigkeit eines potenziellen unterhaltspflichtigen Elternteils zu beurteilen. Dabei werden verschiedene Informationen und Daten analysiert, um eine Entscheidung über die Erfolgsaussichten zu treffen. Beim Scoringwert werden u. a. Kreditgeschichte, die Höhe der bestehenden Schulden oder Einkommen und Beschäftigung berücksichtigt.
  3. Datenübergabe der Fälle samt Scoringwert über eine gesicherte Schnittstelle.
  4. Rückholung des Unterhaltsvorschusses auf Basis der erfolgsversprechenden Scoringwerte bei unterhaltspflichtigen Elternteilen.
 


Abbildung 1: Unser Scoringverfahren


Unser Verfahren bietet Ihnen große Flexibilität in Ihrem Verwaltungsalltag an. Ebenfalls werden Ihrerseits kaum Personalressourcen benötigt,  um zum Scoringwert zu kommen. Auch steht Ihnen frei, wie viele Fälle Sie bewerten lassen möchten und ob Sie dieses Verfahren einmal oder mehrmals im Jahr anwenden.

Geben Sie in Zeiten der schlechten Haushaltslage sowie des Fachkräftemangels Ihre Steuerungsmöglichkeiten nicht aus der Hand und tragen Sie dazu bei, dass Ihre Verwaltung leistungsfähiger wird und gerüstet für die Herausforderungen der Zukunft ist.

Wir beraten Sie sehr gern zu diesem Thema und freuen uns über Ihre Anfrage.



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