Anforderungen an die Kalkulation von Friedhofsgebühren beim Trend zur Urnenbestattung

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veröffentlicht am 3. Juli 2023



Die Bestattungs- und Trauerkultur hat sich in den letzten Jahren deutlich verändert. Ein Trend, der sich dabei abzeichnet, ist die Zunahme von Urnenbestattungen im Vergleich zu traditionellen Sarggräbern. Dies zeigt auch eine Umfrage der Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen e. V, die jährlich das Verhältnis von Urnen- und Sargbestattungen erhebt.


Während 2012 der Anteil von Sargbestattungen noch bei ca. 36 Prozent lag, ist im Zeitverlauf bis 2021 ein rückläufiger Trend auf ca. 23 Prozent zu verzeichnen. Im gleichen Zeitraum ist der Anteil der Urnenbestattungen von ca. 64 Prozent auf ca. 77 Prozent gestiegen. Für diese Entwicklung sind insbesondere zwei Gründe verantwortlich: 



Abbildung 1: Verhältnis von Sarg- und Urnenbestattung in Deutschland; Quelle: Gütegemeinschaft Feuerbestattungsanlagen e. V, eigene Darstellung.


  1. Geringere Kosten: Urnenbestattungen und die zugehörigen Ruherechte sind meist kostengünstiger als Sargbestattungen. 
  2. Flexibilität bei Grabpflege: Urnen können in einem Grab, Urnenwänden oder Kolumbarien beigesetzt werden, wobei letztere keinen Pflegeaufwand verursachen.

Die wachsende Beliebtheit von Urnenbestattungen hat auch Auswirkungen auf die Bewirtschaftung der Friedhöfe sowie die Gebührenstruktur und Erlöse der Friedhofsbetreiber bzw. Kommunen. Der Flächenbedarf verringert sich bei zunehmender Urnenbestattung, da Kolumbarien und Urnenwände im Vergleich zu Sargerdgräbern deutlich weniger Platz benötigen. Zudem werden Grabfelder für Sarggräber weniger nachgefragt, weswegen Lücken in Grabfeldern entstehen, wobei der Pflegeaufwand in den Lücken und für die allermeisten Grünflächen und Wege bestehen bleibt. Der Pflegeaufwand für die Grünflächen und Wege kann erst mit einem Zeitverzug von mehreren Jahren oder Jahrzehnten reduziert werden. In der Folge bleiben Fixkosten der Friedhöfe bestehen, verteilen sich aber auf weniger Grabflächen für Urnen- und Sarggrabplätze.

Grundlagen der Gebührenermittlung

In der Regel unterscheiden sich die Grabnutzungsgebühren für Sarggräber und Urnengräber. Urnengräber sind in der Unterhaltung (ohne Grabpflege) meist kostengünstiger als Sarggräber, da sie weniger Platz benötigen und dies bei der Gebührenermittlung maßgeblich berücksichtigt wird. 

Eine exemplarische Betrachtung der Grabnutzungsgebühren zweier Großstädte aus Nordrhein-Westfalen und einer kleineren Kommune aus Bayern zeigt deutliche Unterschiede zwischen den Nutzungsgebühren für Sarg- und Urnengräber. Dabei wurde die Auswahl zufällig getroffen, wobei Köln als Namensgeber für das nachstehend beschriebene Gebührenmodell hinzugezogen wurde. Während in Köln eine relativ geringe Spreizung zwischen Urnen- und Erdgräbern ausgewiesen wird, zeigt sich in Essen eine Spreizung von 153 Prozent. In Aichach ist bei gleicher Nutzungsdauer für Urnen- und Erdgräber eine Spreizung von 161 Prozent zu verzeichnen. 

​Stadt
​Ruhedauer
​Nutzungsgebühr 
Urnengrab
​Nutzungsgebühr 
Erdgrab
​Spreizung
​Köln (Großstadt)
​25 Jahre
​1.905 €
​1.945 €
​102 %
​Essen (Großstadt)
​25 Jahre
1.225 €
​1.875 €
​153 %
​Aichach (Kleinstadt)
​15 Jahre
450 €
725 €
​161 %
Abbildung 2: Exemplarische Friedhofsgebühren in Deutschland; Quelle: Gebührendatenbank bei Aeternitas e.V. 1 


Der Trend zu mehr Urnengräbern verstärkt die Spreizung der Gebührenhöhe weiter, da die umlagefähigen Kosten über weniger Sarggräber und mehr Urnengräber als Bemessungseinheit verteilt werden. In der Folge ist unter ansonsten gleichbleibenden Bedingungen ein stärkerer Anstieg bei den Sarggebühren gegenüber den Urnengebühren zu erwarten.

Für die Kalkulation von Friedhofsgebühren sind verschiedene Modelle denkbar. Nach dem Kommunalabgabengesetz der Länder (KAG) sind die Gebühren nach der Art der Inanspruchnahme zu bemessen. Einen wesentlichen Einfluss auf die Friedhofsgebühren haben dabei die Grabgrößen und die Laufzeit der Nutzungsrechte (Ruhedauer) sowie ggf. weitere Merkmale. 

Vergleich von Gebührenmodellen

Im Folgenden werden zwei Gebührenmodelle anhand von Beispielrechnungen mit fiktiven Zahlen verglichen und die Auswirkung auf die Spreizung der Gebührensätze für Urnen- und Erdgräber dargestellt.

Beim flächenbezogenen Modell (oder volumenbezogenen Modell) folgt man der Logik: „Je größer ein Grab, desto teurer und außerdem je länger das Nutzungsrecht, desto teurer.” Es wird eine Äquivalenzziffer ausschließlich aus Grabgröße und Laufzeit gebildet. Für ein Sarggrab mit einer Fläche von 2,0 m2 und einem Nutzungsrecht von 20 Jahren ergibt sich eine Äquivalenzziffer von 40. Im Vergleich dazu ist die Äquivalenzziffer für ein Urnengrab mit einer Fläche von 0,5 m2 und einem Nutzungsrecht von 20 Jahren mit 10 deutlich niedriger. Die Äquivalenzziffer wird mit der Gebühr je Berechnungseinheit bewertet und ergibt den Gebührensatz. 

​Grabart
​Fläche
​Laufzeit
​Äquivalenzziffer (Äq)
Fläche x Laufzeit
​Gebühr je Berechnungseinheit (Be)
​Grabnutzungsgebühr
(Äq x Be)

​Sarg
​2,0 m2
​20 Jahre
​40
​30
​1.200 €
​Urne
​0,5 m2
​20 Jahre
​10
​30
​300 €
Abbildung 3: Beispiel für Äquivalenzziffernberechnung im flächenbezogenen Modell


Der Unterschied der Äquivalenzziffer spiegelt sich somit direkt in der Spreizung der Gebührensätze wider. Es ergibt sich eine Spreizung zwischen Urnen- und Sarggräbern von bis zu 400 Prozent.

Das führt dazu, dass es tendenziell zu einer vermehrten Inanspruchnahme der günstigeren Grabart Urne kommt. Es müssten also die Sarggräber stark unterhalb der Kostendeckung angeboten werden, um diese Grabart attraktiv zu halten. Für eine Reduzierung der Spreizung sind Zwischenschritte wie eine geringere Gewichtung der Fläche und damit Modifikation der Äquivalenzziffer denkbar.

Um die Unterschiede in den Grabnutzungsgebühren für Sarggräber und Urnengräber angemessen zu berücksichtigen, kann das Kölner Modell eine mögliche Option sein. Dieses Modell basiert auf der Idee, dass ein bestimmter Anteil der Gesamtkosten eines Friedhofs über die Gesamtanzahl der Gräber (unabhängig der Grabart und Grabfläche oder des Volumens) verteilt wird.

Die Kalkulation nach dem Kölner Modell sorgt in erster Linie dafür, dass sich die Gebühren zwischen Urne und Sarg wieder annähern. Zum anderen wird berücksichtigt, dass nicht alle Kosten auf dem Friedhof abhängig von der Grabgröße sind. Auf einem Friedhof werden neben den Grabflächen auch Flächen für die Benutzer des Friedhofs bereitgestellt. Dazu zählen z. B. Parkplätze, Wege, Toilettenräume etc. Diese Flächen sind abhängig von der Anzahl der Besucher auf dem Friedhof und damit von der Anzahl und nicht von der Größe der Grabstellen.


​Grabart
​Fixkostenanteil (Fa)
​Äquivalenzziffer (Äq)
​Gebühr je Berechnungs-einheit (Be)
​Grabnutzungsgebühr 
(Fa + Äq x Be) 
​Sarg
​800 €
​40
​5
​1.000 €
​Urne
​800 €
​10
​5
​850 €

Abbildung 4: Beispiel für Gebührenermittlung im Kölner Modell

In der Gebührenermittlung heißt das, dass vor der Äquivalenzziffernberechnung ein Fixkostenanteil über die Anzahl aller Grabplätze verteilt wird. Dies hat zur Folge, dass die Gebühr je Berechnungseinheit und damit die Bedeutung der Äquivalenzziffer sinkt. Die Summe aus dem Fixkostenanteil und der Äquivalenzziffer bewertet mit der Gebühr je Berechnungseinheit ergibt die Grabnutzungsgebühr. 

In unserem Rechenbeispiel nähern sich die Grabnutzungsgebühren für Urnen den Grabnutzungsgebühren für Särge an und die Spreizung (118 Prozent) zwischen den Grabarten wird gegenüber dem flächenbezogenen Modell reduziert. 


Abbildung 5: Gegenüberstellung flächenbezogenes und Kölner Modell


Das Kölner Modell hat den Vorteil, dass es eine gerechtere Verteilung der Gesamtkosten ermöglicht, da die Fixkosten unabhängig von der Grabfläche auf eine größere Anzahl von Gräbern verteilt werden.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl des Kalkulationsmodells, der Kostenzuordnung, der Festlegung der Äquivalenzziffern und der Ermittlung der Gebührensätze sowie den Überlegungen einer gerechten Verteilung der Kosten auf die unterschiedlichen Grabarten. 


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1 Gebührendatenbank - Aeternitas; zuletzt aufgerufen am 30.5.2023.

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