Mobilitätsamt der Zukunft

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​veröffentlicht am 2. Januar 2023




Die Erreichung der Klima- und Umweltziele und die hierfür notwendige Verdoppelung der Fahrgastzahlen wird die Kommunen vor neue Herausforderungen stellen. Notwendig sind Verwaltungsstrukturen, die die Anforderungen an die neue Mobilität vor Ort nicht nur verwalten, sondern aktiv gestalten können. Damit wird die Gestaltungsaufgabe „Mobilität” eine der zentralen strategischen Aufgaben der Kommunen in den kommenden Jahren. Strategische Themen sollten sich in der Aufbau- und Ablauforganisation wiederfinden, um eine effiziente Bearbeitung der priorisierten Aufgabe zu gewährleisten. Dies erfordert Strukturen, die durch eine möglichst geringe Anzahl an Schnittstellen sowie die passende Verortung von Rollen und Kompetenzen gekennzeichnet sind.


Die klassische Stab-Linien-Struktur der Landkreis- und Stadtverwaltung ist thematisch strukturiert. Der ÖPNV ist häufig dem Planungs- und/oder Schulamt zugeordnet, der Individualverkehr wird von den Baubehörden verantwortet und Umwelt- und Wirtschaftsförderung werden bei verkehrlichen Fragen einbezogen. Diese Struktur war geeignet, um z. B. die Abrechnung von Schülerkarten und - alle fünf Jahre - die Erstellung von Nahverkehrsplänen zu organisieren. Die Struktur ist jedoch nicht in der Lage, neue Aufgaben aus dem Bereich der New Mobility mit der dargestellten strategischen Bedeutung zufriedenstellend zu meistern. Bei der gelingenden Aufgabenerfüllung wird es darum gehen, im Sinne der Fahrgäste die Anforderungen an die Vernetzung verschiedener Verkehrsträger (Multimodalität), die Automatisierung der Fahrsysteme (autonomes Fahren und Infrastruktur) und Dekarbonisierung (E- bzw. H2-Mobiltät und Infrastruktur) zwischen den Beteiligten zu koordinieren und zu finanzieren. Zudem werden neue Aufgaben im Bereich der Erhebung und Verwendung von Mobilitätsdaten entstehen. Denn schließlich kann eine Erweiterung der Mobilitätsangebote nur mit zusätzlichen Mitteln gelingen. Dabei gehen wir davon aus, dass in den kommenden Jahren die Möglichkeiten der Drittnutzer- bzw. Nießnutzerfinanzierung (über Gebühren und Beiträge sowie Sonderabgaben) und die Einführung sog. Mobilitätsbudgets als Gegenleistung durch die Landesgesetzgeber deutlich gestärkt werden.

Überträgt man diese neuen Aufgaben mit ihren Anforderungen auf die klassische Stab-Linien-Struktur, so wird deutlich, dass die Bewältigung der Anzahl an Schnittstellen mit dem Bauamt, dem Rechtsamt, dem Amt für Wirtschaftsförderung, der Umweltbehörde, dem Sozial- und Ordnungsamt sowie dem/der Datenschutzbeauftragten etc. überkomplex wird. Ein ergebnissichernder Bearbeitungsprozess kann auf diese Art und Weise nicht sichergestellt werden, was zur Verfehlung strategischer Ziele führen wird.

Aus unserer Sicht bietet sich daher eine dauerhafte Neuorganisation an, in der ein eigenständiges „Amt für Mobilität” entsteht. Dies kann zum Beispiel Kompetenzen im Bereich der Planung, des ÖPNV und des Rechtsamts in Sachen Mobilität und verkehrliche Infrastruktur umfassen. Die so etablierte neue Linienstruktur wird durch eine Amtsleitung verantwortet, die die Koordination zu den verbleibenden Schnittstellenämtern wie etwa der Kämmerei „auf Augenhöhe” der Amtsleitungen übernimmt. Als erster Schritt ist auch die Etablierung einer Stabsstelle (z. B. Mobilitätsmanager) denkbar. Jedoch können solche Entwicklungen nur ein erster Schritt zur Neugestaltung sein, da eine Stabsstellenlösung die strukturellen Nachteile einer Mehr-Ämter-Verwaltung nicht zu lösen vermag.

Eine weitere Bedeutung wird den Verkehrsverbünden zukommen. Bereits heute übernehmen die Verkehrsverbünde weitere Aufgaben im Bereich der neuen Mobilität und entwickeln sich von Verkehrsverbünden zu Mobilitätsverbünden weiter. Beispiele dieser Entwicklung gibt es vor allem in den Verkehrsverbünden in Ballungszentren. Zu nennen ist etwa der Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV), der durch die Gründung der fahma GmbH die Kompetenzen für den Einsatz von E-Fahrzeugen, die Beschaffung von OnDemand-Software und die Einführung von autonomen Fahrsystemen in einer gesonderten Gesellschaft bündelt und die Kompetenzen den Mitgliedskommunen, die der Stadt Frankfurt am Main, der Wissenschaftsstadt Darmstadt zur Verfügung stellt.

Dass sich jedoch nicht alle Aufgaben auf einen Verkehrsverbund übertragen lassen, zeigt etwa das Beispiel der Wissenschaftsstadt Darmstadt, wo im Jahr 2020 das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt mit dem Mobilitätsamt zu einem neuen erweiterten Mobilitätsamt zusammengefasst wurden. Weitere Beispiele aus dem Landkreis München aber auch aus den ländlichen Regionen, wie dem Landkreis Schwäbisch-Hall zeigen, dass einige Kommunen die neuen Anforderungen in neue Strukturen überführen.

Fazit

Die veränderten Aufgaben im Bereich der Mobilität führen zu einer veränderten strategischen Bedeutung für die Kernverwaltung. Notwendig ist eine Neustrukturierung, die gestalten statt verwalten und eine effiziente Aufgabenwahrnehmung durch eine Zusammenfassung mehrerer Ämter in einem Amt für Mobilität ermöglicht.



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