Kommunale Nachhaltigkeitsberichterstattung – Wenn nicht jetzt, wann dann?!

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veröffentlicht am 1. Juli 2022

 

 

 

Nachhaltigkeit, CSR & ESG  sind in aller Munde. Nach Plänen der EU-Kommission soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung für viele Unternehmen ab 2024 verpflichtend werden – auch für kommunale Unternehmen (Näheres zur Berichtspflicht kommunaler Unternehmen lesen Sie auch hier) Wie wäre es, der Verpflichtung vorzugreifen und gleichsam als Trendsetter zu zeigen, wie wichtig und ernst das Thema in der eigenen Organisation genommen wird? Nachhaltigkeitsberichterstattung als Statement statt als lästige Pflichtübung.


Die Weltgemeinschaft hat sich mit der im Jahr 2015 verabschiedeten Agenda 2030 unter dem Dach der Vereinten Nationen zu 17 globalen Zielen und 169 dazugehörigen Einzelzielen verpflichtet, die Weichen für eine bessere Zukunft zu stellen. Das Ziel der Agenda 2030 ist es, weltweit ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen und gleichzeitig die natürlichen Lebensgrundlagen dauerhaft zu bewahren. Um dieses Ziel erreichen zu können, müssen sowohl ökonomische, ökologische als auch soziale Aspekte berücksichtigt werden. Dabei unterstreicht die Agenda 2030 die gemeinsame Verantwortung aller Akteure: Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft – und jedes einzelnen Menschen.

 

Die 17 globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung sind im Einzelnen wie folgt:

 

 

17 globalen Ziele für eine nachhaltige Entwicklung

 


Für die Umsetzung der Agenda 2030 durch Deutschland hat die Bundesregierung die Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie beschlossen. Das Herzstück der Strategie sind mehr als 60 Ziele aus dem gesamten Spektrum der Nachhaltigkeitsthemen. Darin stellt die Bundesregierung außerdem dar, welche Beiträge sie in, mit und durch Deutschland leistet oder zu leisten plant.

 

In unserem föderalen Mehrebenensystem tragen jedoch alle staatlichen Ebenen gemeinsam die Verantwortung für die Erreichung der Ziele der Agenda 2030. Und so sind die Entwicklung und Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien vor allem auch auf der kommunalen Ebene ein bedeutendes Instrument. Die kommunalen Spitzenverbände haben hier bereits vor einiger Zeit, in Zusammenarbeit mit weiteren Akteuren, spezielle SDG-Indikatoren für Kommunen entwickelt.

 

Parallel zu den 17 SDG-Indikatoren hat der Deutsche Nachhaltigkeitskodex 20 Kriterien definiert, die Unternehmen und Körperschaften dazu nutzen können, ihre Stakeholder zum Thema Umsetzung der Nachhaltigkeit im eigenen (öffentlichen) Unternehmen zu informieren.

 

So bieten sich genau die 20 DNK-Kriterien geradezu  an, sich intensiv mit der eigenen Kommune zu beschäftigen und nicht nur für die Politik sowie Bürger und Bürgerinnen der Kommune, sondern auch für die Mitarbeitenden und zukünftig zu gewinnenden Fachkräfte Einblicke zu gewähren und sich selbst regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen.

 

Wer sich einmal intensiv mit seiner Strategie, der Wesentlichkeit, seinen Zielen, der Verantwortung und den Regeln & Prozessen aus Sicht seiner „Stakeholder” beschäftigt hat, der beugt einer eigenen „Verwaltungsblindheit” vor und sorgt gleichzeitig dafür, dass gegebenenfalls blinde Flecken erkannt und geändert werden.

 

Im Hinblick auf ein, in Zeiten des drastisch spürbaren Fachkräftemangels, immer wichtiger werdendes Employer-Branding, helfen die Kriterien Chancengerechtigkeit, Arbeitnehmerrechte, Qualifizierung, Menschenrechte und Gemeinwesen der Kommune oder dem öffentlichen Unternehmen sehr gut, seine eigenen Mehrwerte aufzuzeigen, sofern sie bereits aufgebaut und vorhanden sind. Lücken in der eigenen Nachhaltigkeitsstrategie und deren Umsetzung werden spätestens im Prozess der Berichterstellung sichtbar und können angegangen werden. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bildet einen wichtigen Baustein, um attraktiv am Arbeitnehmermarkt auftreten zu können und potenzielle Neubürger für die eigene Kommune zu begeistern.

 

Aber auch die umweltbezogenen DNK-Kriterien bieten für Kommunen und kommunale Unternehmen ein hohes Optimierungspotenzial, in dem die Umweltkennzahlen erhoben und kritisch geprüft werden sollten.

Kommunen, die nicht die allgemeinen DNK-Kriterien ansetzen möchten, werden schnell im „Berichtsrahmen für nachhaltige Kommune auf Basis des DNK“ fündig. Hier wurden die 20 DNK-Kriterien noch einmal speziell auf kommunale Besonderheiten angepasst.

 

Abbildung der SDG-Indikatoren für Kommunen

 Abbildung der SDG-Indikatoren für Kommunen

 

 

Diese einzelnen Aspekte, in die die Handlungsfelder des Berichtsrahmens aufgegliedert sind, lassen sich jeweils einem oder mehreren SDGs zuordnen, um so eine nachvollziehbare Verknüpfung zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und zur Agenda 2030 der Vereinten Nationen herzustellen.

 

Eine Kommune kann also genauso ihren Bericht anhand der SDGs strukturieren. Beide Möglichkeiten sind denkbar. Der Vorteil ist, dass durch die enge Verzahnung an den DNK und den inhaltlichen Einbezug der öffentlichen Unternehmen, die Kommunen nicht nur die eigene Nachhaltigkeitsleistung, sondern die des gesamten „Konzerns Stadt” darstellen können.

 

Öffentliche Unternehmen, die bereits DNK-Anwender sind, bestätigen besonders, dass die Beschreibung des Nachhaltigkeitsmanagements selbst, als eine der formalen Anforderungen des DNK, mit der Identifikation zentraler Handlungsfelder, Zielsetzungen, Einbindung der Führungsebene und klaren Verantwortlichkeiten und Prozessen, bereits zu einer effektiven (Weiter-)Entwicklung führen kann.

 

Um das Thema greif- und umsetzbar zu machen, bieten wir eine Vielzahl von Unterstützungen an. Als ein Unternehmen, das vor allem in öffentlichen Unternehmen und Kommunen inhaltlich zu Hause ist, wissen wir um Ihre Prozesse und Besonderheiten und sehen uns als Ihren Sparringspartner im Aufbau einer Nachhaltigkeitsberichterstattung.

 

Nutzen Sie bereits heute das unschätzbare Potenzial, das dieses Thema für Ihre Kommune oder ein öffentliches Unternehmen bieten kann. Nachhaltigkeit ist das Thema in der Gegenwart und wird es in der Zukunft sein – zeigen Sie, dass Sie das erkannt haben und bereits in der Umsetzung sind.

 


 

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