Vortrieb und Upgrade im Rahmen der Weiße-Flecken-Förderung

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​​​​​​​​veröffentlicht am 4. Oktober 2022


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Um von möglichst vielen Synergieeffekten beim Ausbau zu profitieren, sind Zuwendungsempfänger in geförderten Breitbandprojekten nicht nur dazu angehalten, Bestandsinfrastrukturen zu nutzen, sondern auch vorbereitende Maßnahmen für spätere Netzerweiterungen durchzuführen. Hierbei fallen häufig die Begriffe „Vortrieb” und „Upgrade”. Nachfolgend widmen wir uns ihrer Bedeutung und Anwendung.

Historie

Der Grundstein für den geförderten Breitbandausbau in Deutschland wurde im Jahr 2013 von der Europäischen Kommission mit den „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau” gelegt. Aufbauend auf dieser Leitlinie besteht derzeit eine Unterteilung der Gebiete hinsichtlich ihres Versorgungstandes in

  • weiße Flecken (kein NGA-Netz vorhanden/weniger als 30 Mbit/s Downloadrate)
  • hellgraue Flecken (1 NGA-Netz, aber weniger als 100 Mbit/s Downloadrate)
  • dunkelgraue Flecken (1 NGA-Netz, aber weniger als 200 Mbit/s symmetrisch)
  • schwarze Flecken (2 NGA-Netze vorhanden)

Darauf aufbauend wurde die erste bundesweite Breitbandförderrichtline für die Erschließung der weißen Flecken am 22.10.2015 veröffentlicht. Im Zuge dessen sollten sämtliche Haushalte mit einer Downloadgeschwindigkeit von weniger als 30 Mbit/s an ein NGA-Netz angeschlossen werden. Im Rahmen dieses selektiven Ausbaus war zu vermerken, dass vielerorts Synergien ungenutzt blieben. So verliefen geförderte Trassen häufig entlang von Liegenschaften, die perspektivisch innerhalb der nächsten Jahre ebenfalls als unterversorgt gelten werden. Um für ihre spätere Erschließung eine erneute Grabenöffnung zu vermeiden, wurde am 4.2.2020 vom Projektträger ein entsprechendes Hinweisschreiben veröffentlicht, in dem auf die Möglichkeit des „Vortriebs auf Basis von Reservekapazitäten” hingewiesen wurde. Somit war es möglich, die Erschließung vieler grauer Flecken bereits vorzubereiten. Die eigentliche Gebäudeanbindung sollte dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Entgegen der allgemeinen Erwartung bzgl. der förderrechtlichen Handhabung dieser „Vortriebsadressen” veröffentlichte am 26.4.2021 das BMDV die aktuelle Gigabit-richtlinie und führte in diesem Zusammenhang auch den Begriff der „homes passed” in der Förderlogik ein. Gemeint sind damit Adressen, an deren Grundstücksgrenze zwar bereits ein aktiv geschaltetes Breitbandnetz vorbeiführt, deren Hauszuführung jedoch noch fehlt. Derartige und damit sämtliche bereits vorbereitete Vortriebsadressen wurden im Zuge der neuen Graue-Flecken-Förderung als nicht förderfähig deklariert. Der Projektträger argumentierte hier, dass in Anbetracht der gesamten Wertschöpfungskette die Hausanschlüsse den geringsten Kostenaufwand darstellen und daher die eigenwirtschaftliche Kostenübernahme durch die Zuwendungsempfänger zumutbar wäre. Die Regelung stieß vielerorts auf Unverständnis. Als Reaktion darauf wurde mit Veröffentlichung der neuen Förderrichtlinie auch der Mechanismus des „Upgrades” eingeführt. Hierdurch wird Zuwendungsempfängern, die sich derzeit noch im Ausbau von weißen Flecken befinden, die Möglichkeit eröffnet, graue Flecken bis zur Gebäudewand gefördert zu erschließen. Analog zum Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten aus der Weiße-Flecken-Förderung wird im Materialkonzept (Version 5.0) der Graue-Flecken-Förderung unter der Randnummer 15 auch auf die Vorbereitung aller Gebäude entlang des geförderten Grabens hingewiesen.

Auf die aktuell bestehenden Regelungen zum Vortrieb und dem Upgrade möchten wir nachfolgend näher eingehen.

Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten

Der Ausbau eines gigabitfähigen Netzes im Rahmen der Weiße-Flecken-Förderung sieht vor, vorbereitende Maßnahmen so auszugestalten, dass entlang des geförderten Grabens im weiteren Verlauf keine weiteren Grabungsarbeiten notwendig sind. Unter dem Begriff der vorbereitenden Maßnahmen fallen unter anderem die zusätzliche Verlegung neuer Leerrohre sowie die Errichtung von Verteileinrichtungen, Schächten und Zuführungen. Ziel ist es, zukünftige Netzerweiterungen zu erleichtern und ressourcenschonend umsetzen zu können.

Den Endpunkt einer vorbereiteten Adresse bildet eine Muffe, die sich an der Grundstücksgrenze oder auch auf dem Grundstück befindet. Sämtliche Ausgaben bis zu dieser Muffe sind entsprechend förderfähig. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 3 Prozent der ursprünglichen Fördersumme (maximal jedoch 300 Euro pro vorbereitenden Abzweig) für die vorbereitenden Maßnahmen. Im Einzelfall  können jedoch auch höhere Kosten angesetzt werden.

Die wichtigsten Regelungen zum Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten in der Förderkulisse der weißen Flecken sind unter anderem:

  • Letzter Adresspunkt an der Trasse muss unterversorgt sein
  • Vorbereitende Maßnahmen nur entlang der geförderten Trasse
  • Vorbereitende Maßnahmen sind auf beiden Straßenseiten durchzuführen (Querung der Straße erfolgt gefördert)
  • Eine parallel verlaufende Trasse kommt nur bei einer Straße mit erheblicher Breite in Betracht
  • Unbebaute Grundstücke können ebenfalls vorbereitet werden (Regelungen des Bebauungsplanes resp. der Innenbereichssatzung sind zu beachten)
  • Vortrieb bei schwarzen Flecken ist nicht förderfähig
  • Eigenwirtschaftliche Hausanschlüsse können während der geförderten Baumaßnahme realisiert werden
  • Open-Access-Verpflichtung gilt auch für nicht geförderte Hauszuführungen
  • Materialkonzept und Vorgaben der Dimensionierung passiver Infrastruktur sind zu beachten

Zur Veranschaulichung der Vortriebsregelung im Weiße-Flecken-Programm soll die Abbildung 1 dienen.


Abbildung 1: Vortrieb auf Basis von Reservekapazitäten in der Weiße-Flecken-Förderung 



Sie zeigt, dass die Erschließung von Gebäuden mit einer Versorgung von unter 30 MBit/s (weiße Flecken) in der Weiße-Flecken-Förderung grundsätzlich und vollständig förderfähig ist. Bei Gebäuden mit einer Versorgung von mehr als 100 MBit/s (hellgraue Flecken) oder unbebauten Grundstücken sind hingegen nur vorbereitende Maßnahmen förderfähig. Kenntlich gemacht wurde dies anhand der orangenen Muffe, die an/auf der Grundstücksgrenze liegt. Für Gebäude, die bereits an ein NGA-Netz (schwarze Flecken) angeschlossen sind, kommt keine weitere Förderung in Frage. Davon abgesehen ist der Vortrieb nur für solche Adressen förderfähig, die an einer geförderten Trasse liegen. Der graue Fleck am linken Ende der Straße kann daher im Rahmen des Vortriebs nicht vorbereitet werden.

Upgrade für Zuwendungsempfänger im Weiße-Flecken-Förderprogramm

Das Upgrade sieht vor, dass Zuwendungsempfänger eines laufenden Weiße-Flecken-Ausbaus unter bestimmten Voraussetzungen graue Flecken mit erschließen können. Wichtige Voraussetzung hierbei ist, dass das geförderte Breitbandnetz noch nicht in Betrieb genommen wurde. Nach Inbetriebnahme der Trasse ist ein Upgrade nicht mehr möglich. Ab diesem Zeitpunkt gelten die passierten grauen Flecken als homes passed und sind damit auch im Rahmen der Graue-Flecken-Förderung nicht mehr förderfähig.

Durch einen Änderungsantrag bei der zuständigen Bewilligungsbehörde kann ein Upgrade auf Hinzunahme von grauen Flecken in Weiße-Flecken-Projekte erfolgen. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Netz darf nicht in Betrieb genommen worden sein.
  • Graue Flecken, in deren unmittelbarer Umgebung derzeit ein Ausbau von weißen Flecken läuft oder geplant ist (Synergien müssen sich ergeben).
  • Änderungsantrag darf nicht mehr als 15 Prozent zusätzliche Teilnehmer enthalten.
  • Adressen müssen in einem durch das zugrunde liegende Markterkundungsverfahren abgefragten Gebiet liegen.

In Abbildung 2 ist die bereits abgeschlossene Baumaßnahme inkl. Upgrade dargestellt.


Abbildung 2: Upgrade von grauen Flecken in laufender Weiße-Flecken-Förderung


Die grün hinterlegte Trasse wurde dabei regulär im Zuge der Weiße-Flecken-Förderung erschlossen. Als vorbereitende Maßnahme wurden die grauen Flecken mit Muffen an den Grundstücksgrenzen versehen. Das Netz in dieser Straße wurde noch nicht in Betrieb genommen. Daher kann mittels eines Änderungsantrags der Zuwendungsempfänger ein Upgrade zur Hinzunahme von grauen Flecken stellen. In der Konsequenz ist es nun möglich, die ursprüngliche Trasse, die links in einem weißen NGA-Fleck endet, bis zum grauen Fleck mit Fördergeldern zu erweitern. Zudem können auch die Hausanschlüsse der grauen Flecken gefördert erschlossen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob vorher an der Adresse bereits ein Vortrieb stattgefunden hat oder nicht.

Fazit

In zahlreichen Gesprächen wurde der Eindruck erweckt, dass selbst aufseiten der Projektträger noch Uneinigkeit hinsichtlich der Vortriebs- und Upgradethematik herrscht. Letztendlich kann aber eine Richtlinie niemals sämtliche Anwendungsfälle aus der Praxis abbilden. Hinsichtlich der Anwendbarkeit und auch Zweckmäßigkeit der Werkzeuge „Vortrieb” und „Upgrade” ist in aller Regel eine individuelle Bewertung erforderlich. Regelmäßig erhöht sich, auch in Abhängigkeit des aktuellen Verfahrensstandes, die Komplexität deutlich, womit immer wieder ein nicht unerheblicher Zeitverlust einhergeht. Hierzu empfehlen wir grundsätzlich eine intensive und gut vorbereitete Abstimmung mit dem Fördergeber.

Gerne unterstützen wir Sie dabei.










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