Die Stellenbewertung im Öffentlichen Dienst für Tarifbeschäftigte und Beamte

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​​​veröffentlicht am 4. Januar 2021

 

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Rückwirkend zum 1.1.2020 wurde der landesbezirkliche Tarifvertrag im handwerklichen Bereich in Bayern geschlossen. Dieser Tarifvertrag gilt für sämtliche Beschäftigte mit handwerklichen Tätigkeiten. Der Tarifvertrag enthält ein angepasstes Entgeltgruppenverzeichnis, Regelungen zur verwaltungseigenen Straßenwärter-Prüfung und die Überleitung in den handwerklichen Teil. Die Arbeitgeber haben eine Frist bis zum 15.5.2021 und sie sind für die Überleitung verantwortlich, einschließlich des Überleitungsverfahrens, der Prüfung und der Mitteilung zur Höhergruppierung.


Die gerechte und angemessene Bezahlung von Mitarbeitern ist ein Beweis der Anerkennung für die geleistete Arbeit und trägt zu einer verbesserten Leistungsbereitschaft bei. Dabei befinden sich die Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes hinsichtlich der Personalkosten ständig im Zielkonflikt. Regelmäßig bedeutet eine gerechte Bezahlung, die das Ergebnis einer Stellenbewertung ergibt, eine höhere Motivation bei den Beschäftigten.

 

Gleichzeitig sind die Personalkosten in vielen Verwaltungen die größten Kostenträger und dadurch
unter ständiger Beobachtung. Entsprechend dieser Ausgangssituation erwachsen hohe Anforderungen an die Stellenbewertung samt einer objektiven Einschätzung der anzuwendenden Bewertungssystematiken. Rödl & Partner unterstützt Sie bei der Stellenwertermittlung sowohl für Tarifbeschäftigte anhand der geltenden Entgeltordnung zum TVöD für den Bereich VKA als auch für Beamte gemäß der Analytischen Dienstpostenbewertung. Die Bewertung von tariflich Beschäftigten erfolgt auf Grundlage der jeweils gültigen und anzuwendenden Tarifverträge, während sich die Stellenbewertung von Beamten nach dem Grundsatz der „funktionsgerechten Besoldung” richtet.


Zur Sicherstellung einer objektiven Stellenbewertung werden die Aufgaben des Arbeitsplatzes hinsichtlich der Anforderungen, Komplexität und Aufgabenverteilung analysiert. Hierfür bilden die Arbeitsplatzbeschreibung und nach Bedarf ein Stelleninterview das Fundament. Ebenso werden im Rahmen der Bewertung die geltende Aufgabenverteilung der Organisationseinheiten und die aktuelle Aufbauorganisation betrachtet und berücksichtigt.

 

Somit wird am Ende des Bewertungsprozesses ein in sich stimmiges Gefüge des Geschäftsverteilungsplans
sichergestellt. Ausgehend von den vorliegenden Unterlagen der Organisation, erstellt Rödl & Partner eine einheitliche und fortschreibungsfähige Arbeitsplatzbeschreibungsvorlage. Im direkten Interview mit den Beschäftigten werden die Arbeitsplatzbeschreibungen inhaltlich vervollständigt und plausibilisiert. Dies betrifft insbesondere die Tätigkeiten der jeweiligen Arbeitsvorgänge und deren Tätigkeitsumfang.


Aus der Summe dieser Informationen entstehen bewertungsfähige Arbeitsvorgänge, die bei tariflich Beschäftigten gemäß der allgemeinen oder besonderen Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung des TVöD bewertet werden.


Der Subsumtion der Arbeitsvorgänge folgt das Bewertungsergebnis, das in einem Bewertungsbogen dargestellt wird. Darin werden die Arbeitsvorgänge mit ihren Zeitanteilen den jeweiligen Tätigkeits- bzw. Bewertungsmerkmalen zugeordnet, wodurch eine kompakte Nachvollziehbarkeit auf einen Blick gewährleistet ist. Darüber hinaus bieten wir die Erstellung eines Kurzgutachtens, welche prägnante Erläuterungen und Begründungen des Bewertungsergebnisses enthält oder auch die Ausarbeitung eines Langgutachtens an, das zusätzliche Tiefe durch umfassende Verweise auf die rechtlichen Grundlagen beinhaltet.

Eine gerechte und objektive Stellenbewertung bedeutet eine Anerkennung der geleisteten Arbeit und mündet in einer gesteigerten Leistungsbereitschaft. Somit trägt die Stellenbewertung auch zur Leistungsfähigkeit und zum wirtschaftlichen Erfolg einer Organisation bei und sie bildet zudem eine Grundlage für weitere Aktivitäten der Personalentwicklung. Aufgrund des einheitlichen und systematischen Vorgehens können die Projekte innerhalb kurzer Zeit durchgeführt werden, sodass wichtige personelle Entscheidungen nicht durch langwierige Stellenbewertungsprozesse gehemmt werden.


Der ganzheitliche Beratungsansatz von Rödl & Partner umfasst die organisatorische und arbeitsrechtliche Sicht, wodurch ein konfliktfreier, objektiver und kooperativer Stellenbewertungsprozess sichergestellt wird.

 

Auch unter den aktuellen pandemischen Bedingungen stellen wir sicher, unsere Mandanten in allen Fragen zum Thema Stellenbewertung schnell und umfassend zu beraten. Hierbei haben wir in der kürzeren Vergangenheit bereits sehr gute Erfahrungen u. a. mit (video-)telefonischen Stelleninterviews gemacht.

 

 

 

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Thomas Seitz

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