Onlinezugangsgesetz: Jetzt durchstarten

PrintMailRate-it

veröffentlicht am 4. Januar 2021

 

Banner Laptop
Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen bis 2022 Verwaltungsleistungen digital zugänglich zu machen. Die Gesamtzahl der so anzubietenden Verwaltungsleistungen beläuft sich auf 575. Die Aufteilung der Verfahren auf Bund, Länder und Kommunen ist nachfolgend dargestellt:


Grafik Aufteilung der Verfahren auf Bund, Länder,Kommunen

Quelle: angelehnt an

 

Das Ziel des Angebots: Unternehmen und Bürgern rund um die Uhr Verwaltungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Der Großteil davon entfällt auf die Kommunen. Mittlerweile vorhandene Erfahrungswerte zeigen deutlich, dass viele betroffene Kommunen mit der Umsetzung dieser Anforderungen überfordert sind. Diese Überforderung kann im Kern auf mangelnde Ressourcen, mangelnde Zeit sowie mangelnde Kompetenzen in der Rollout-Planung zurückgeführt werden. Das Ergebnis dieser Mangelzustände ist schnell zusammengefasst: Entweder die vom Onlinezugangsgesetz geforderten Angebote können nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden oder Kompromisslösungen werden zu schnell in Kauf genommen.


Diese Kompromisslösungen führen in der Vielzahl der Fälle dazu, dass sich die anschließende Bearbeitung der Leistungen deutlich ineffizienter gestaltet und die Mitarbeiter dadurch zusätzlich belastet.


Mit Blick in den Kalender stellt sich nun die Frage, in welcher Systematik vorgegangen werden soll? Hierzu hat Rödl & Partner ein bewährtes Vorgehen entwickelt:

 

  1. Einschlägige Prozesse identifizieren
  2. Identifizierte Prozesse priorisieren 
  3. Priorisierte Prozesse digitalisieren


1. EINSCHLÄGIGE PROZESSE IDENTIFIZIEREN
Die mittels des OZGs definierten Leistungen sind nicht ohne Weiteres in den Produkten und Dienstleistungen wiedererkennbar. Deshalb ist eine sachgerechte Zuordnung der kommunalen Leistungen zu den OZG-Bündeln erforderlich. Eine bewährte Vorgehensweise erspart Ihnen Zeit und langwierige Diskussionen mit den fachlich Verantwortlichen.

 

2. IDENTIFIZIERTE PROZESSE PRIORISIEREN
Falls Sie jetzt beginnen, in die OZG-Umsetzung einzusteigen, wird eine flächendeckende nachhaltige Umsetzung nicht mehr möglich sein. Darum ist es umso wichtiger, klug vorzugehen. Nachdem Sie in kürzester Zeit Ihre relevanten Leistungen sichtbar gemacht haben, muss eine Priorisierung im Rahmen eines mehrdimensionalen Vorgehens erfolgen.

 

Hierbei bietet es sich an, auf eine bereits erprobte Methodik zurückgreifen zu können. Ziel der Priorisierung muss es sein, die für Sie in der jetzigen Situation wesentlichen Leistungen zu identifizieren und der weiteren Bearbeitung zuzuführen.

 

3. PRIORISIERTE PROZESSE DIGITALISIEREN

Das weitere Vorgehen sollte auf dem Grundsatz ruhen, dass keine Digitalisierung ohne vorherige Optimierung erfolgt, da die Wahrscheinlichkeit einer nachlaufenden Optimierung bei der gegenwärtigen  Themenfülle auszuschließen ist. Daher empfehlen wir die Aufnahme, Analyse und Optimierung der Prozesse entlang einer End-to-End Betrachtung.


ZEIT ZU HANDELN
Um die in 2022 geforderten Leistungen digital in nachhaltiger Art und Güte vorhalten zu können, muss jetzt eine ernsthafte Befassung mit dem Thema erfolgen. Dabei bietet es sich an, externen Sachverstand in Ihren Entwicklungsprozess einzubinden.


Wir unterstützen Sie auf Wunsch von der Entwicklung der OZG-Roadmap bis zur Optimierung und Digitalisierung von Verwaltungsprozessen.

 

Kontakt

Contact Person Picture

Thomas Seitz

Diplom-Betriebswirt (FH)

Partner

+49 911 9193 3510

Anfrage senden

Wir beraten Sie gern!

Befehle des Menübands überspringen
Zum Hauptinhalt wechseln
Deutschland Weltweit Search Menu