Klimaschutz im Quartier

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veröffentlicht am 4. Januar 2021

 

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Das Europaparlament hat Anfang Oktober die EU-Klimaziele auf dem Weg zur Klimaneutralität 2050 bis zum Jahr 2030 deutlich verschärft. Die Abgeordneten stimmten mehrheitlich dafür, den Ausstoß von Treibhausgasen im Vergleich zu 1990 um 60 Prozent zu senken.


Die Europäische Kommission hatte zuvor vorgeschlagen, die Treibhausgasemissionen der EU bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Bis Juni 2021 sollen nun Legislativvorschläge zur Umsetzung der Ziele erarbeitet werden. Kommt es zu der angekündigten Korrektur der Ziele auf EU-Ebene, so könnte auch die Bundesrepublik ihre bisherigen Ziele anpassen.


Der Klimawandel stellt auch Kommunen und Stadtwerke vor die Herausforderung, zukunftsfähige Energiekonzepte und Klimaschutzmaßnahmen in die Stadtplanung zu integrieren.

Grundsätzlich obliegt es den Kommunen als Träger der Planungshoheit, die Weichen für eine nachhaltige Stadt und Quartiersentwicklung zu stellen. Ihnen steht zu diesem Zwecke ein vielfältiges städtebauliches Instrumentarium zur Verfügung, das es richtig zu nutzen und einzusetzen gilt.


Der Energiebedarf im Quartier kann durch eine klimaschonende Planung im Bauwesen wie auch durch innovative Mobilitäts- und Versorgungskonzepte wesentlich beeinflusst werden. Neben einer kompakten Bauweise rücken der Einsatz effizienter Energiesysteme sowie die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und der Elektromobilität in den Fokus. Die Kommunen haben die Möglichkeit, in Zusammenarbeit mit den örtlichen Stadtwerken Energiekonzepte zu entwickeln, deren Umsetzung durch vertragliche Vereinbarungen mit Grundstückserwerbern oder im Wege städtebaulicher Verträge gesichert werden kann.

 

Quartierslösungen erfordern Koordination und Kooperation aller beteiligten Akteure. Die Stadtwerke können bei der Entwicklung innovativer Energie- und Mobilitätskonzepte als erfahrene Experten und zuverlässige Partner der Kommune entscheidende Impulse geben. Darüber hinaus bestehen Möglichkeiten, in der Bauleitplanung Standorte für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus Erneuerbaren Energien vorzusehen und so Maßnahmen zur Erreichung der Klimaziele umzusetzen.


Viele Kommunen werden sich in den kommenden Monaten vor dem Hintergrund der gesetzgeberischen Bestrebungen, auf europäischer Ebene wie auch auf Bundesebene, die Erreichung der verschärften  Klimaziele bis zum Jahr 2030 vonseiten der Legislative zu sichern, mit geeigneten Maßnahmen auseinandersetzen müssen, die einen kommunalen Beitrag zum Klimaschutz darstellen können.

 

Rödl & Partner berät Kommunen zu komplexen regulatorischen sowie energierechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen. Neben Herausforderungen des Bauplanungs- und Genehmigungsrechts beraten wir unsere Mandanten zu den Möglichkeiten der Finanzierung durch Fördermittel und begleiten bei energie- und stromsteuerrechtlichen Fragestellungen wie auch bei der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit anspruchsvoller Projekte in der Stadtplanung und im Quartier.

 

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