Vereinigte Arabische Emirate: Neues Gesetz zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität

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Der neue Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität wurde bereits im Januar dieses Jahres vom zuständigen Kabinett der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) bestätigt. Die neuen gesetzlichen Regelungen sollen das Bundesgesetz Nr. 4 aus dem Jahr 1979 ersetzen. Hierin waren bislang Regelungen zur Bekämpfung von betrügerischen Handlungen im Rahmen wirtschaftlicher Transaktionen enthalten. Weitere Ziele waren der Verbraucherschutz und die Regulierung des Marktes in den VAE. Eines der Hauptmerkmale des neuen Gesetzesentwurfs hingegen ist die Konkretisierung und Festigung von bestehenden Mechanismen der Vollstreckung im Falle von Verletzungen des geistigen Eigentums und der Rechte an Handelsmarken. Nach den neuen gesetzlichen Regelungen wird jede Handlung des Verkaufs und des Besitzes von gefälschten Waren als Betrugshandlung definiert. Darüber hinaus verbietet das Gesetz die Einfuhr, Ausfuhr, Herstellung, Lagerung, Vermietung und Vermarktung von gefälschten Waren. Das Gesetz enthält zudem eine Legaldefinition des Begriffs der gefälschten Ware. Hierunter ist jede Ware zu verstehen, die ein Markenzeichen enthält,welches mit einem bereits gesetzlich eingetragenen Warenzeichen identisch ist, und für die keine entsprechende Genehmigung vorliegt. Letztlich erstreckt sich der Schutzbereich des Gesetzes auf bereits eingetragene Marken und wendet sich gegen die unbefugte Verwendung von identischen Markenzeichen; die Problematik der optischen Verwechslungsgefahr zu bereits bestehenden Markenzeichen ist vom Schutzzweck allerdings nicht umfasst. 
 
Eine wichtige Neuerung im Gesetzesentwurf betrifft zudem die zu verhängenden Geldstrafen im Falle der Verletzung der genannten Schutzrechte. Vorgesehen sind Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren und/oder eine Geldstrafe von bis zu 250.000 arabischen Dirham, was umgerechnet 51.000 Euro entspricht. Des Weiteren können Geldbußen bis zu 1 Millionen Dirham (204.000 Euro) verhängt werden, wenn es sich bei der gefälschten Ware um ein pharmazeutisches Produkt oder um Lebensmittel handelt. In diesen Fällen wurden die Behörden sogar mit der Befugnis ausgestattet, eine Schließung des jeweiligen Unternehmens herbeizuführen. Im Falle einer erneuten Wiederholung der strafbaren Handlung kann die Berechtigung zum Betrieb des jeweiligen Gewerbes endgültig entzogen werden. In diesem Zusammenhang erhalten die ermittelnden Behörden die Befugnis, sämtliche Informationen, Dokumente und Rechnungen, die im Zusammenhang mit der strafbaren Handlung stehen, anzufordern. Die Händler wiederum sind verpflichtet, dieser Aufforderung in jeglicher Hinsicht nachzukommen. 
 
Der neue Gesetzesentwurf sieht weiterhin vor, dass der Zeitraum, bis zu dem die beschlagnahmten Gegenstände eigentlich freigegeben werden müssten, jederzeit durch die beschlagnahmende Verwaltungsbehörde verlängert werden kann. Hierfür bedarf es keiner gesonderten gerichtlichen Genehmigung. Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen beschlagnahmte Güter nach spätestens 15 Tagen freigegeben werden, wenn der Verdacht auf eine strafbare Handlung sich nicht bestätigt. Nunmehr soll dieser Zeitraum auf mindestens 30 Tage erweitert werden. Die Betroffenen haben zudem keinen Anspruch auf staatliche Entschädigung, selbst wenn sich nachträglich herausstellen sollte, dass die Beschlagnahme zu Unrecht erfolgt ist. Der neue Gesetzesentwurf ist insgesamt als positive Entwicklung im Rahmen der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität in den VAE zu werten.

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