2. Regulierungsrahmen der Zukunft: Expertenrunde in Köln beleuchtet Auswirkungen und Strategien

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veröffentlicht am 10. Juli 2024

 

Bei der Veranstaltung von Rödl & Partner „Netze im neuen Regulierungsrahmen” in Köln wurde intensiv über die bestmögliche Ausgestaltung der Regulierung nach dem EuGH-Urteil und den Anforderungen der Dekarbonisierung diskutiert.


Herr Kremm (Vorsitzender, Regulierungskammer NRW) plädierte für Vereinfachungen im System und stellte die Verkürzung der Regulierungsperioden von 5 auf 3 Jahre sowie Anwendung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors und der „Energiewende-Kompetenz” infrage. Die Umsetzung des WACC-Ansatzes und die Fortführung der Berücksichtigung der Gewerbesteuer auf kalkulatorischer Basis können dazu beitragen, dass der Aufwand sowohl auf Seiten der Netzbetreiber als auch der Regulierungsbehörden nicht noch weiter steigt.


Herr Lamberti (Vorsitzender, Regulierungskammer Hessen) empfahl, dass Spielräume für das operative Handling der erforderlichen Daten und Unterlagen genutzt werden sollten. Anstelle von Erhebungsbögen auf Basis von Excel-Tabellen sollten automatisierte Systemschnittstellen zur Datenübermittlung an die Regulierungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. In der Diskussion wurde kontrovers diskutiert, mit welchem Einrichtungsaufwand dies verbunden ist und ob das bis zu den nächsten Fotojahren tatsächlich realisierbar ist.


Jürgen Dobler und Stefan Minnich (Rödl & Partner) stellten ein Ampelsystem vor, ob und in welchem Umfang die neuen Vorschläge zur Ausgestaltung der Regulierung wirklich zu Vereinfachungen und Entbürokratisierung führen oder ob nicht ein Hang zur Detailverliebheit statt zu Pauschalierungen besteht, um die Anzahl der „Verlierer“ möglichst gering zu halten.


Dr. Thomas Wolf (Rödl & Partner) erläutert anschaulich die Auswirkungen des neuen Regulierungsrahmens auf den Rechtsschutz und mögliche gerichtliche Auseinandersetzungen. Aufgrund des Ersatzes der Verordnungen durch verschiedene Festlegungen der Bundesnetzagentur in Form von Rahmen-/Methoden-/Einzel-Festlegungen, die jeweils beklagt werden können, ist grundsätzlich mit mehr Unsicherheiten als mit mehr Klarheit zu rechnen, weil zu befürchten ist, dass ein Großteil der Festlegungen, auch die Rahmen-Festlegungen, beklagt werden und die Rechtssicherheit erst mit einer höchstrichterlichen Entscheidung gegeben sein wird.


Herr Rüdiger Schwarz (Geschäftsführer, MittelhessenNetz) wies auf die großen Herausforderungen des Umbaus der Energienetzinfrastruktur in Gießen und Umgebung hin. Anhand des zu erwartenden Zubaus der Erneuerbare Einspeisungen und des Stromverbrauchs für Elektromobilität und Wärme wurde der massive Investitionsbedarf aufgezeigt. Lieferzeiten für Betriebsmittel werden zum Problem und es bleibt unklar, ob das zusätzliche Personal angesichts des Fachkräftemangels zur Verfügung stehen wird.


Hendrik Berns (Rödl & Partner) analysierte die Auswirkungen der KANU-Festlegungen auf die Transformation der Gasnetze. Anstiege der Gasnetzentgelte in 2025 um 50 % und mehr können nicht ausgeschlossen werden, wenn die degressiven Abschreibungen in der KANU 2.0 Festlegung zugelassen werden. Die klare Empfehlung lautete aber auch: Risikominimierung vor Gewinnmaximierung. Denn die Unsicherheiten sind hoch, dass in 2045 noch kalkulatorisches Gasanlagevermögen in Größenordnungen vorhanden ist, was noch nicht refinanziert ist.


Dr.-Ing. Marco Greve (ef.Ruhr) berichtete aus Studien zu den anstehenden Investitionen für die Stromnetze. Während in der Vergangenheit davon ausgegangen wurde, dass der Haupt-Investitionsbedarf in den Hoch- und Höchstspannungsnetzen zu erwarten ist, zeigen aktuelle Studien den hohen Ausbaubedarf in den Verteilnetzen (Mittelspannung und Niederspannung). Es ist zu befürchten, dass Oranienburg mit Engpässen bei neuen Stromnetzanschlüssen kein Einzelfall bleiben wird.


Jürgen Dobler und Alexander Probst (Rödl & Partner) wiesen auf den Finanzierungsbedarf beim Stromnetzausbau hin und erläuterten, welche Auswirkungen die Umsetzung des WACC-Ansatzes für die Kapitalverzinsung von Netzbetreibern hat und welche Anreizeffekte sich für die Eigen-/Fremdkapitalstruktur der Netzbetreiber ergeben. Die Banken und deren Anforderungen an Mindest-EK-Quoten werden eine größere Rolle spielen.


Dr. Matthias Koch (Rödl & Partner) hat die Veranstaltung konzipiert und hat die Diskussionsleitung übernommen. Die nächsten Termine des Netzwerks Regulierte Netze sind Webinare zu aktuellen Themen der Regulierung, der Netzwirtschaft und des Energierechts am 2.10.24 (3. Quartal) und am 10.12.24 (4. Quartal). Die nächste Präsenzveranstaltung zu regulatorischen Themen ist im März 2025 geplant.

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