Bundesnetzagentur leitet Verfahren zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze in der 4. Regulierungsperiode ein

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​veröffentlicht am 14. Juli 2021

 

Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur hat heute auf Ihrer Internetseite die Konsultation des Beschlussentwurfs hinsichtlich der Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen für Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber für die 4. Regulierungsperiode nach § 7 Abs. 6 StromNEV eingeleitet. In diesem Zusammenhang wurde auch das von der BNetzA beauftragte und durch Frontier Economics erstellte Gutachten zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Elektrizitäts- und Gasnetzbetreiber für die 4. Regulierungsperiode veröffentlicht.

 

Die Bundesnetzagentur geht in Ihrem Beschlussentwurf aktuell von Eigenkapitalzinssätzen i.H.v. 4,59 Prozent für Neuanlagen und 3,03 Prozent für Altanlagen aus.  Im Vergleich zu den aktuell für die 3. Regulierungsperiode festgelegten Eigenkapitalzinssätzen (Neuanlagen: 6,91 Prozent, Altanlagen: 5,12 Prozent) bedeutet dies einen Rückgang von mehr als 2 Prozentpunkten.

 

Ursächlich für diesen signifikanten Rückgang ist insbesondere das deutliche Absinken des Zinsparameters Umlaufsrendite von 2,49 Prozent in der 3. Regulierungsperiode auf 0,74 Prozent im jetzt vorliegenden Beschlussentwurf. Aber auch die weiteren Zinsparameter Marktrisikoprämie (3. Regulierungsperiode: 3,80 Prozent; Beschlussentwurf 4. Regulierungsperiode 3,70 Prozent) und Risikofaktor (3. Regulierungsperiode: 0,83; Beschlussentwurf 4. Regulierungsperiode 0,81) sind leicht rückläufig.

 

In Ihrem Beschlussentwurf deutet die Bundesnetzagentur an, dass es aufgrund von  bestimmten Zinsentwicklungen in den letzten 10 Jahren zu einer Unterschätzung der Marktrisikoprämie kommen könnte. Der Gutachter der Bundesnetzagentur quantifiziert diesen Effekt auf 0 bis 25 Basispunkte. Hier lässt sich die Bundesnetzagentur ausdrücklich die Möglichkeit einer Erhöhung unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Konsultation offen.

 

Wir empfehlen den Netzbetreibern, diese Vorlage der Bundesnetzagentur aufzunehmen und aktiv an den Konsultationen (Strom und Gas) teilzunehmen. Die Konsultationen laufen bis zum 25.08.2021.

 

 


Rödl & Partner bietet die Erstellung einer gemeinsamen Stellungnahme für die Konsultation an. Kontaktieren Sie uns gerne!
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