Frist für die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur läuft am 31.01.2021 aus

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veröffentlicht am 19. Januar 2021

 

Wie die Bundesnetzagentur vor Kurzem mitteilte, läuft die Übergangsfrist für die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zum 31.01.2021 aus.

 

Hintergrund des Marktstammdatenregisters ist die Erfassung aller Anlagen und Akteure des deutschen Strom- und Gasmarktes. Ziel ist es, dass alle Anlagenbetreiber alle zugehörigen Anlagen darin registrieren.

 

Dies betrifft neben Strom- und Gasnetzbetreibern auch alle Erzeugungs- und Speicheranlagen. Darüber hinaus müssen sich aber auch Strom- und Gashändler registrieren.

 

Das Marktstammdatenregister beinhaltet Informationen z.B. zum Standort und technische Anlagendaten sowie Unternehmensdaten einschließlich Kontaktinformationen, aber keine aktuellen energiewirtschaftlichen Daten (z.B. Erzeugungsmengen).

 

 

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