Termin 31. Dezember 2018

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Rückerstattung von Kranken-, Arbeitslosen- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2015

Bis zum 31. Dezember 2018 kann die Rückerstattung von Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen 2015 bei Mehrfachversicherung über der Höchstbemessungsgrundlage beantragt werden. Der Rückerstattungsantrag für die Pensionsversicherungsbeiträge ist an keine Frist gebunden und erfolgt ohne Antrag automatisch bei Pensionsantritt.

 

Arbeitnehmerveranlagung 2013

Wer zwecks Geltendmachung von Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür 5 Jahre Zeit. Bis zum 31. Dezember 2018 kann daher eine Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2013 noch eingereicht werden.

 

Ankauf von Wertpapieren für optimale Ausnutzung des GFB 2018

Sollten Sie noch nicht ausreichend Investitionen getätigt haben, so ist es am einfachsten, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag (GFB) erforderliche Investitionsdeckung bei Gewinnen über 30.000,00 Euro durch den Kauf von Wertpapieren zu erfüllen. Als begünstigte Wertpapiere gelten alle in EURO begebene Anleihen, Anleihen- und Immobilienfonds. Da es für Gewinne über 580.000,00 Euro keinen GFB mehr gibt, beträgt die maximale benötigte Investitionssumme 41.450,00 Euro. Bis zum Ultimo sollten die Wertpapiere auf Ihrem Depot verfügbar sein!

 

Registrierkassen Jahresendbeleg

Der Dezember-Monatsbeleg ist gleichzeitig auch der Jahresbeleg. Sie müssen daher nach dem letzten getätigten Umsatz bis zum 31. Dezember 2018 den Jahresbeleg herstellen und den Ausdruck sieben Jahre aufbewahren! Die Sicherung auf einen externen Datenspeicher darf aber nicht vergessen werden. Für die Prüfung des Jahresendbeleges mit Hilfe der BelegcheckApp ist bis zu 15. Februar 2019 Zeit. Für Webservice-basierte Registrierkassen werden diese Schritte großteils bereits automatisiert durchgeführt.

Kontakt

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Prof. Dr. Peter Bömelburg

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

Geschäftsführender Partner

+49 911 9193 2100

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