Überraschung im Morgengrauen – „Dawn Raids“ durch Kartellbehörden

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Markt und Mittelstand Online, 10.08.2013

Gastbeitrag von Dr. Christine Varga-Zschau und Alexander Saueracker

 

Kaum eine Woche, in der in Medien und Presse nicht über Durchsuchungen oder die Verhängung von Bußgeldern durch die Kartellbehörden berichtet wird. Die Zahl der sogenannten „Dawn Raids”, also der Ermittlungen durch die Fahnder in den Unternehmen, nimmt seit Jahren stetig zu. Die Strafen, die anlässlich von Kartellverstößen gegen die beteiligten Unternehmen verhängt werden können, sind empfindlich: Geldbußen bis zu 10 % des Konzernumsatzes sind möglich. Hinzu kommen dann oft noch Schadensersatzklagen der durch das Kartell Geschädigten. Diese können ebenfalls leicht in Millionenhöhe gehen. Stehen die Fahnder in der Firma, sind genaue Regeln zu beachten, um die Auswirkungen eines solchen „Dawn Raids” auf das Unternehmen zu minimieren.

 

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Dr. Christine Varga-Zschau

Rechtsanwältin, Geldwäschebeauftragte

Associate Partner

+49 911 9193 1234

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